Kantor

Hallo Liste!

Ein wenig zum Beruf des Kantors findet man hier:

Und noch ein Paragraph der Evangelischen Kirche aus dem
Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche der Union
(Kirchenmusikgesetz - KiMuG) vom 15. Juni 1996 (ABl. EKD S. 387)<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /><o:p></o:p>

§ 13 [Dienstbezeichnung]
(1) Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in A- oder B-Stellen führen die Dienstbezeichnung "Kantorin" bzw. "Kantor". Hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern kann für überragende Leistungen auf kirchenmusikalischem Gebiet und für eine Wirksamkeit, die über den Bereich der anstellenden Kirchengemeinde hinausgreift, durch die Kirchenleitung im Benehmen mit der Fachberatung der Titel "Kirchenmusikdirektorin" oder "Kirchenmusikdirektor" verliehen werden.
(2) Der Titel "Kantorin" oder "Kantor" kann an nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in besonders begründeten Fällen auf Antrag des Gemeindekirchenrates (Presbyteriums) durch die Kirchenleitung verliehen werden, wenn sich die oder der Betroffene in langjährigem Dienst besonders bewährt hat.

Viele Grüße aus LU am Rhein,
Karsten.

Erweitern Sie FreeMail zu einem noch leistungsstärkeren E-Mail-Postfach!
Mehr Infos unter *E-Mail-Adresse erstellen kostenlos | FreeMail* [E-Mail-Adresse erstellen kostenlos | FreeMail]