Jüngstenrecht

In einer eMail vom 17.09.2001 22:18:30 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerze schreibt
GHBoehm@aol.com:

in Südtirol galt das Jüngstenrecht meines Wissens noch bis 1945. Der jüngste
Sohn erbte den Hof, die anderen durften nicht heiraten sondern mussten
mithelfen. So wurde der Überbevölkerung und tendenziellen
Unwirtschaftlichkeit durch immer kleinere Hofgrößen (wie z.B. in
Württemberg)
entgegengewirkt - brutal, aber wahr!

Hallo Günther,

danke für den Hinweis. Nachdem ich nun weiß, daß dies auch in Schlesien
zutrifft, muß ich wohl mein ganzes Denken vom "Ältestenrecht" auf das
"Jüngstenrecht" umstellen.

Grüße aus ERbach-Donau
Petra (Kreuzer)
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