Jüngstenrecht

In einer eMail vom 17.09.01 19:01:28 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt
KreuzerThal@aol.com:

Ich dachte bis jetzt immer, dass der Älteste den
Hof übernimmt, vom Jüngstenrecht höre ich heute zum ersten Mal. Na ja, man
lernt eben niemals aus.

Hallo Petra,
in Südtirol galt das Jüngstenrecht meines Wissens noch bis 1945. Der jüngste
Sohn erbte den Hof, die anderen durften nicht heiraten sondern mussten
mithelfen. So wurde der Überbevölkerung und tendenziellen
Unwirtschaftlichkeit durch immer kleinere Hofgrößen (wie z.B. in Württemberg)
entgegengewirkt - brutal, aber wahr!

Grüße aus Hilden,
Günther Böhm