Jüngstenrecht

In einer eMail vom 17.09.2001 15:20:48 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerze schreibt
alexblume@lycos.de:

"In Klein Ellguth wie fast überall in unserer Heimat galt das
Jüngstenrecht; nicht der älteste, sondern der jüngste Sohn übernahm
den väterlichen Besitz, erhielt ihn aber nicht zum vollen Wert ange-
rechnet, sondern er genoß bei der Erbteilung den "Vorzug" vor Brüdern
und Schwestern, deren Erbteil infolgedessen sehr viel kleiner ausfiel.

Hallo Alexandra,

danke für die Information. Ich dachte bis jetzt immer, dass der Älteste den
Hof übernimmt, vom Jüngstenrecht höre ich heute zum ersten Mal. Na ja, man
lernt eben niemals aus.

Herzlichen Gruß
Petra (Kreuzer)
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