Hallo Waltraud,
hat jemand Erfahrung mit Familienforschung zu jüdischen Mitbürgern,
vor ca 3 Jahren habe ich mich erstmals mit jüdischer Familienforschung beschäftigt, als Nachkommen ausgewanderter Juden nach ihren Vorfahren suchten. Seither konnte ich kleine Mosaiksteine beitragen, der große Wurf kommt dabei aber leider nicht zustande.
Hier im rechtsrheinischen Teil des ehemaligen Großherzogtums Hessen sind ca 1808/1810 bei den Bürgermeistereien Register anzulegen. Diese Anlage geht einher mit der Vorschrift zur Beilegung fester Familiennamen für die jüdischen Mitbürger.
Zuvor finden sich ab ca 1780 vereinzelte Aufzeichnungen in Kirchenbüchern. Die Rechtsgrundlage dafür ist mir nicht bekannt.
speziell für die Zeit vor der französischen Revolution??? Wo wurden Geburten, Heiraten und Sterbefälle registriert???
Bei den jüdischen Synagogengemeinschaften existierten ähnlich unserer Kirchenbücher Aufzeichnungen, z. B. Memornücher (Tote), Beschneidungsbücher, Hochzeitsbücher.
Merkwürdig erscheint mir, dass linksrheinisch diese Bücher - so weit ich das überblicken kann - nicht so wie die Kirchenbücher verstaatlicht und bei der Bürgermeisterei hinterlegt wurden. Ein Grund dafür mag sein, dass die Bücher in hebräischer Schrift geführt sind und deswegen von den nichjüdischen Persönen gar nicht gelesen werden konnten.
Beispiele findest Du hier:
<http://www.steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/memdat?id=mko-69&lang=de>
Koblenzer Memorbuch
oder ein Mohel(Beschneidungs)buch:
<https://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-40967>
Wo diese Bücher verblieben sind muss aber wohl von Fall zu Fall eruiert werden. Teilweise wurden sie auch in Berlin bei der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zentralisiert und vom Reichssippenamt ausgewertet und von der Firma Gatermann verfilmt. Diese Filme wurden nach dem Krieg zum Kauf angebotenen und sind teilweise auch online verfügbar (für Hessen lohnt da ein Blick in LAGIS).
Wo kann man sich hinwenden, wenn es keine Unterlagen in den Gemeinden gibt??
In alten Gemeinderechnungen sollten Einnahmen aus "Judengeldern" ebenso vorkommen wie in den Einnahmen der entsprechenden Landesherrschaften. Allerdings lässt sich daraus in den seltensten Fällen eine Filiation erschließen.
Für den rechtsrheinischen Hessen-Darmstädter Bereich finden sich Hinweise innerhalb der "Freiwilligen Gerichtsbarkeit", also bei Nachlässen, Testamenten, Schenkungen. Wenn ich recht informiert bin, müsste das linksrheinisch unter Notariatsakten zu finden sein? Das ergibt dann eventuell eine oder zwei Generationen weiter zurück. Viel weiter zurückreichende Genealogien sind mir aber auch nicht bekannt. Vielleicht ergeben sich da aber über das bereits genannte jewishgen konkretere Hinweise.
Herzliche Grüße
Ernst-Peter (Winter)