Judenheirat

Liebe Mitglieder,

für den 13. 5. 1813 ist in (Selm) Bork, St. Stephanus, folgende Ehe verzeichnet:

Moyses M e l c h i o r
mit
Sara Anchel C o h e n.

Keine weiteren Angaben.

Melchior entammt einer jüdischen Familie, die bereits 1766 in Bork ansässig war.

Bekannt ist, dass beide religiös-jüdischen Hintergrund besitzen.
Unter welchen Umständen war es möglich, dass Personen aus diesem weltanschaulichen Kreis kirchlich katholisch getraut werden konnten? Mußten sie ggfls. zuvor konvertieren? Handelt es sich nach jüdischem Glauben um eine rechtsgültige Ehe?

Besten Dank für die Mitarbeit.

Für heute noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen

Horst (Kohls).

Hallo Horst,

wie es in diesem konkreten Fall war, kann ich Dir nicht sagen. Es gab jedoch Regionen und Staaten (z.B. NL) wo es eine Art Staatskirche gab, welche die Funktion eines Standesamtes hatte. Gehörte man dieser Staatskirche nicht an, so musste man erst dort heiraten um danach in der eigenen Kirche heiraten zu dürfen.

Viele Grüße
Ulrich (Zohren)