Johann Diedrich von Sosen (Neumünster) - Kopfzeile/Header korrigiert!

Liebe Listengemeinde

Dankbar bin ich für Unterstützung / Hinweise betreffend Johann Diedrich VON SOSEN, *11.09.1807 (Neumünster, #161).
Einerseits suche ich nähere Angaben zu dessen Eltern Diedrich VON SOSEN, Hüfner und Anne GÖTTSCHE (Heirat, Geburt, Vorfahren, Herkunft, etc.).Andererseits suche ich nähere Angaben zu Maria Magdalena TIMMERMANN, der Ehefrau des o.g. Johann Diedrich von SOSEN (Geburt, Vorfahren, etc.). Diese Ehe wurde geschlossen am 04.06.1837 (Uetersen, #15). Aus dieser Ehe sind zwei Töchter bekannt: Anna Maria Gesche von SOOSEN, 12.12.1837-30.07.1908 und Margarethe Elisabeth VON SOOSEN, *12.02.1844, sowie näheres zum Schicksal der älteren Tochter. Angaben zum weiteren Schicksal der jüngeren der Töchter sind ebenfalls willkommen.
Vielen Dank und herzliche GrüsseKarl-Peter (Jungius)

-----------------------------Karl-Peter JungiusIm Feld 63912 TermenSCHWEIZ
jungius_suisse@yahoo.com

Von den "van Sost" in Lübeck von den 1280er Jahren bis

zum Knochenhaueraufstand von 1384 *

Von Wilhelm Koppe

*Der abschließende Teil dieser Studie erscheint im nächsten Band.

Die Pfingsttagung des Hansischen Geschichtsvereins 1981 in Soest, die
fünfte, zu der Lübecks "Mutterstadt" einlud, wurde Anlass, die ‚van Sost’
zubenannten Lübecker vom Herbst 1284, mit dem das Grundbuch der Stadt
einsetzt, bis zum Knochenhaueraufstand im September 1384 gesondert zu
untersuchen.
Aus diesem Zeitraum haben sich aus veröffentlichten und noch nicht
veröffentlichten Lübecker Archivalien mehr als einhundert Träger des
Zunamens ‚van Sost’ erfassen lassen. Viele Zeugnisse betreffen 1317 bereits
ansässige und zum Teil in Lübeck geborene ‚van Sost’, unter diesen einige,
die sich in den 1320/30er Jahren für Neubürger verbürgt haben. In den 39
Jahren von 1317-1356 kamen 68 Träger des Zunamens ‚van Sost’ hinzu.
Unsere Untersuchung führt in verschiedene Schichten der Lübecker
Bürgerschaft und in nahezu alle Teile der Stadt. Sie möchte Untersuchungen
zur Sozialgeschichte Lübecks spezifisch vertiefen, insbesondere die von
AHASVER VON BRANDT, dem letzten Kenner der Lübecker Archivalien vor deren
Abtransport in die Sowjetunion im Gefolge des Zweiten Weltkrieges. Er,
unermüdlicher Betreuer und Erforscher') noch und wieder auswertbarer
Bestände dieses Archivs, ermöglichte Untersuchungen wie die hier
vorgenommene.
Zunächst einige Feststellungen zu Lübeckern, die Johan van Sost hießen.
Johan war im 14. Jahrhundert - und auch vorher schon - der am meisten
verbreitete Taufname in Lübeck 2) und anderswo. Von den "van Sost"
zubenannten Neubürgern der Jahre 1317-1356 hießen allein 12 Johan und 4
Henneke, also junger Johan). Bis 1317 und nach 1356 sind andere Johan van
Sost Lübecker Bürger geworden.
Welcher Johan, der in Lübecks Überlieferung vorkommt, war gebürtiger
Lübecker und welcher, nach Lübeck gekommen, erst Bürger geworden? Wer von
ihnen brachte es zum Erwerb eines Hauses? Welche persönlichen Beziehungen,
welche geschäftlichen Aktivitäten lassen sich feststellen? Diese Fragen
stellen sich für jeden Lübecker, wie er auch geheißen war. Kein Wunder, dass
es oft nicht möglich ist zu entscheiden, wer jeweils gemeint war, namentlich
bei Lübeckern mit gängigen Taufnamen wie Johan, Hinrik, Herman, Nicolaus,
Gerhard, Thideman, Konrad, Albert, Arnold'). Bei Nennung eines Lübeckers vor
den Schuldbuch- und Grundbuchschreibern stand dies für die Beteiligten fest.
Die gegebenen Umstände ließen keinen Zweifel aufkommen. Für uns aber sind
die jeweiligen Umstände oft nicht mehr erkennbar. Zwar kommen hilfreiche
Angaben zur Person nicht selten vor, wie wessen Sohn, Tochter, Bruder,
Schwester, Schwager, Neffe, Gesellschafter, in welcher Straße wohnhaft, bei
Handwerkern welchen Gewerbes. Derartige Angaben sind aber keineswegs die
Regel.
  Erst bewahrte Testamente eröffnen wesentliche Einsichten in Person
und Position des Ausstellers, selbst wenn sie nicht mehr enthalten als
summarische Verfügung über Hab und Gut und die Namen der vorgesehenen
Nachlasspfleger, Für den Tag, an dem sie aufgesetzt wurden, steht fest, ob
der Testator verheiratet war, ob er Leibeserben hatte und wem er sich
freundschaftlich verbunden wusste.
  Von den vielen Lübecker Johan van Sost haben sich aus den
1360/70/80er
Jahren vier unterscheiden lassen: ein Leineweber (linifex), ein Bruder des
Soester Bürgers Gobelin, ein Pelzmacher (pellifex) und ein Brauer braxator).
  Der Leineweber Johan van Sost wurde im Jahre 1365 in zwei Buden des
Leinewebers Godeke van Brakel am Langen Lohberg eingewältigt - wegen einer
Forderung (pro suo justo debito) an Godeke, die dieser nicht beglich. Godeke
hatte beide Buden sechs Jahre zuvor von einem Ratsherrn und dessen Bruder
gekauft. Johan van Sost verkaufte beide Buden alsbald (1366) an einen
dritten Leineweber5). Diesem Johan gehörte kein eigenes Haus. Er lebte also
im Hause eines anderen Lübeckers und mag jener Henneke van Sost gewesen
sein, der im Dezember 1341 Lübecker Bürger geworden war. Von ihm ist sonst
nichts bekannt.
Von einem anderen Johan van Sost in Lübeck steht fest, dass er - wie wohl
alle neu eingebürgerten Lübecker mit dem Zunamen "van Sost" - aus Soest
stammte. Am 2. Juli 1360 wies sich in Soest Gobelin, der 'undercoper'
(Makler), als Bruder dieses Johan aus und forderte dabei auch dessen
Vermächtnis für seinen, Gobelins, verstorbenen Sohn Jacob an7). Dieser Johan
van Sost hinterließ keine Immobilien.
Zeitweilig Hausbesitzer waren dagegen der Pelzmacher und der Brauer Johan
van Sost. Der Pelzmacher kaufte 1373 Balauerfohr 187 von einer Witwe und
verkaufte dieses Haus, unter dessen Eigentümern (seit 1322 vor ihm allein
neun!) zwei als Pelzmacher gekennzeichnet sind, im Jahre 13798). Der Brauer
verkaufte 1375 Johannisstraße 35 an einen Jordan Westfal, ein Haus, das er
1363 gekauft hatte9). Von diesen beiden Johan van Sost wissen wir mehr.
Der Pelzmacher Johan gehörte mit seinem Amtsbruder Arnold Synneghen
(Sinnien) zu den Rädelsführern des Knochenhaueraufstandes von 1384, die sich
der Verhaftung und Aburteilung durch Flucht entziehen konnten`). Johan ließ
45 Mark Aktiva und 132 Mark Passiva zurück; Arnold Synneghen zwei Häuser,
die im folgenden Jahre seinen Gläubigern zugesprochen worden sind: eines in
der Hüxstraße, das er 1378 gekauft hatte und in das er im folgenden Jahre
womöglich Johan van Sost aufnahm und eines in der Breiten Straße, welches er
eben erst, 1383, gekauft hatte. Arnolds ganze verwertbare Habe war ein Bett,
das für 6 Schillinge verkauft werden konnte. Er war also besser vorbereitet
als Johan, der in der Frühe des 17. Septembers 1384 nur fassen konnte, was
zur Hand war.
Im niederdeutsch verfassten Testament, das Johan van Sost - kein Zweifel der
Pelzmacher - am 20. März 1381 niederlegte, verfügte er über nicht viel mehr
als 60 Mark. Seine Ehefrau Elsebe (Elisabeth) sollte ihren Brautschatz,
nämlich 20 Mark, wiederbekommen, dazu 30 Mark und seine bewegliche Habe in
Lübeck; seines Bruders Tochterkind sollte 5 Mark erhalten. Bezeichnend für
ihn und wohl auch für manchen anderen Mitverschworenen: Er bedachte keine
Kirche, kein Kloster und keinen Geistlichen, sondern allein die Siechen und
Armen, deren jeder Lübecker, arm oder reich, reich oder arm, Gott zu Ehren
und der eigenen Seele zum Heile gedacht hat. Johan wollte, daß die drei von
ihm bestellten Nachlaßpfleger, Rolof van Munster (Münster in Westfalen),
Ewert van Munster und Arnold Synneghen zu seinem Begräbnis (to myner graft)
ein graues Laken`) kauften und 4 Tonnen Bier für die Aussätzigen zu St.
Jürgen und in Grönau und für die Armen "uppe der straten in de ere Godes ...
dor myner zele salicheyt willen".
Johan van Sost in der Johannisstraße war, wie aus den von ihm 1369, 1373 und
1382 hinterlegten Testamenten13) hervorgeht, ein Brauer (braxator),
befreundet mit Schustern, Wollwebern und auch Brauern. Er wollte seinen
silbernen Gürtel für den Bau der Marienkirche geben und bedachte die
Franziskaner und Dominikaner, das Heilige-Geist-Hospital und die Aussätzigen
zu St. Jürgen, in Ratzeburg, Darsow und Grönau. St. Marien sollte dazu zwei
Wachskerzen, St. Katharinen und das Kloster zur Burg je eine bekommen.
Johans erste Ehefrau, eine Cyeke, die ihm eine Tochter mit in die Ehe
gebracht hatte, war 1367 gestorben. Danach hinterlegte er, vorm Antritt
einer Wallfahrt, am 5. März 1369 ein Testament. Seine Stieftochter sollte
das Bett ihrer Mutter und zu den 10 Mark, die er ihr zu geben hatte, 5 Mark
bekommen. Seine zweite Ehefrau, eine Gertrud, war damals nicht schwanger.
Sollte sie ein Kind lebend zur Welt bringen, sollten beide seine Erben sein,
anderenfalls die Söhne seiner in Soest verheirateten Schwester.
Gertrud gebar keinen Erben. Unterm 21. Oktober 1373 bestimmte Johan seine
Schwestersöhne zu seinen Erben, wenn sie binnen zwei Jahren nach Lübeck
kämen. Doch sollten seine liebe Frau Gertrud, wenn sie nicht wieder heirate,
und sein Patensohn und Geselle (servus) Jordan das Haus gemein-schaftlich
übernehmen, derart, dass Gertrud das Zimmer behielte, welches ihr zusage,
und die Herrin des Hauses (domina domus) bleibe. Sie sollte alle ihre
Kleider mit den dazugehörigen Fibeln, Spangen und Kleinodien behalten und
100 Mark bar zu ihrer Mitgift von 18 Mark bekommen.
Gertrud, anscheinend eine Schönheit, ist nach 1373 nicht mehr genannt. Die
Schwestersöhne kamen nicht, und Johan verkaufte 1375 sein Haus an Jordan
Westfal - unter Vorbehalt von Wohnung, Pflege und auch Nießnutz und
Braugerät. Jordans junge Ehefrau betreute ihn. Erkrankt vermachte Johan am
22. Mai 1382 Jordans jüngsten Töchtern sein Bett und seine Fußkiste cistam
pedalem) und Jordan seine Braupfanne im Hause. Johans Schwestersohn Gerhard
sollte eine halbe Braupfanne und die Schiffskiste, diese ohne Inhalt,
erhalten. Würde Gerhard oder jemand von seiner Seite Einspruch einlegen, so
sollte er nichts bekommen.
Auf die Kunde, dass Johan gestorben war, hat seine Schwester in Soest ihr
Erbrecht an ihren Sohn, den Soester Harnischplattenmacher Johan Vrome,
abgetreten, und dieser erteilte am 5. November 1383 zwei Lübeckern Vollacht.
Noch im November 1387 hat Henneke dey Vrome in Soest versucht, sein Recht
als Erbe seines Lübecker Mutterbruders Hennekyn van Sost zur Anerkennung zu
bringen14). Das Haus Johannisstraße 35 blieb bei Jordan Westfal und nach
seinem Tode bei seiner Witwe Drudeke (Giseltrud) und den Kindern. Drudeke
brachte das Haus 1390 ihrem zweiten Ehemann, einem Egelkin (Engelbert)
Westfal, in die Ehe und hat ihm noch einen Reynekin (Reinhold) und eine
Gheseke (Gertrud) geboren.
Johan der Brauer wollte 1369 seinem patruus - Onkel, Vetter oder Neffe -
Gerhard den Gulden, den dieser ihm schuldete, schenken und drei Mark dazu,
1373 fünf Mark geben lassen. Ob dieser Gerhard der war, dem 1368 Hüxstraße
290 aufgelassen worden ist, steht dahin. Der Pelzmacher Gerhard van Sost
-kaufte dieses Haus15) im folgenden Jahre an den Pelzmacher Rolof van
Münster kaufte es von ihm zurück und verkaufte es ihm 1375 endgültig.
Vom Pelzmacher Gerhard van Sost aus der Hüxstraße ist kein Testament
Bewahrt, auch von keinem anderen Gerhard van Sost dieser Jahre wie dem
'schroder' (Schneider) Gerhard, der 1374 als Vater eines Herman van Sost
genannt ist16) oder dem presbiter saecularis Gerhard van Sost von 1366/67.
Der besagte Schneider hat sich sonst nicht nachweisen lassen. Der Priester
war ein Sohn des Kaufmanns Arnold van Sost aus der Fischstraße, der weiter
unten behandelt wird.
Der Pelzrnacher Gerhard erhielt Hüxstraße 290 von Alheid, der Witwe und
Erbin des Pastetenbäckers Timme, als Mitgift ihrer Tochter aus ihrer ersten
Ehe. Ihre Tochter ist mit ihrem Taufnamen nicht genannt. Alheid selbst
heiratete abermals, einen gewissen Heino Dannenberg (Dannenberg/Elbe).
Verheiratet mit einem Herman Vrese (Friso)
hatte sie Hüxstraße 290 mit ihrer ebenfalls verheirateten Schwester 1351 von
ihrem Vater Lambert van Büren geerbt und die Hälfte, die dieser Schwester
gehörte, erworben. Danach verkaufte der Pelzmacher Gerhard van Sost dieses
Haus 1357 an den Pastetenbäcker Timme, dem Alheid einen Sohn, Timmeke,
gebar. Timme und Auch Timmeke, der Mönch werden sollte, starben im Sommer
1367, bald nachdem Timme am 26. Juli jenes Jahres sein Testament
niedergelegt hatte17 ).
Wären die Grundbücher, die Quelle dieser Zeugnisse, noch zur Hand, so
wüsste man, ob und wie hoch Hüxstraße 290 im jeweils angegebenen Jahre
belastet war, ließe sich vielleicht auch erkennen, warum Gerhard van Sost
dieses Haus 1357 an den Pastetenmacher verkaufen konnte. Hüxstraße 290 war
von Lambert van Büren 1335 zur Hälfte und 1336 zur anderen Hälfte von einem
Pelzmacher gekauft worden. Lambert wird Pelzmacher gewesen sein wie Hartwig
van Büren, der bei seiner Einbürgerung im März 1320 als Pelzmacher
bezeichnet 1337 Hüxstraße 295 kaufte, ein Haus, welches nach seinem Tode
wegen 8 Mark jährlicher nicht mehr entrichteter Wikbeldrente dem Gläubiger
aufgelassen worden ist 18).
Dieser Hartwig van Büren lieh Ende April 1350 mit drei Lübeckern von
Willekin Mornewech 22 Mark, Ostern übers Jahr zurückzuzahlen19). Von seinen
Mitschuldnern war der jüngste, Henneke Warendorp, 1348 als pellifex
bezeichnet Bürger geworden. Der nächstjüngere, Gereko de Sosat, war der
Neubürger Gerekinus de Zosato vom März 1346. Auch er war Pelzmacher. Als
solcher bezeichnet und 'gener' (Schwiegersohn) des Schuhmachermeisters Jacob
van Zutphen hatte Gereke van Sost mit Meister Jacob im Mai 1349 von einem
Lübecker 10 Mark geliehen, Weihnachten fällig 20), und am 28. Februar 1350
liehen ein Jacob van Sutfelde und sein 'swagerus' Gerekin van Sost vom
selben Lübecker 20 Mark, Ostern übers Jahr zu bezahlen 21). Beide
verpfändeten deswegen ihr Erbe in der Dankwartsgrube. Dieser Gerekin/Gereko
van Sost mag der Pelzmacher Gerhard van Sost von '1357/1368/1375 in der
Hüxstraße sein, geboren um 1320 wohl in Soest.

Vom 22. Februar 1317 bis Ende Februar 1356 sind folgende Personen,
darunter vier Frauen und drei mit ihrem eigentlichen Zunamen - ein Corf, ein
Grote und ein Vogel - Lübecker Bürger geworden:

Brun de Sosat
Tideko de Sost
Gherlach de Sosat
Hinricus de Sosate
Pelegrim de Sosato
Lambertus de Sosat
Everhardus de Sost
Arnoldus Corf de Sosato
Johannes de Sost
Johannes de Sosato
Hinricus de Sosato funifex
Everhardus de Sost
Johannes Magnus de Sost
Johannes de Sost
Hinricus de Sost
Marquardus de Sosato
Engelbertus de Sost
Elisabet de Soest
Dedeke de Sosato

Hinricus de Sosato
Bernhardus de Sosato
Hinricus de Sost
Tidemannus de Sozato
Gotscalcus de Sost
Bruno de Sost
Bertoldus de Sost sartor
Erpo de Susato
Meynricus de Sost
Tideko de Sost
Tomas de Sosato
Hermannus de Sost
Gobole de Susato
Hinricus de Sost
Andreas de Susato
Johannes de Susato
Engelbertus de Susato
Hermannus de Sost
Ywanus de Susato
Hinceko Voghel de Süst
Herrnannus de Zost
Henneko de Zost
Johannes de Zosato
Johannes de Susato
Heyno de Süsato
Tidemannus de Sust
Conradus de Susato
Lambertus de Sosato
Johannes de Zozato
Gherekinus de Zosato
Thidemannus de Zozato
Hermannus de Zosato
Heyne de Zosato
Kristina de Zosato
Hinricus de Zosato
Sifridus de Zozato
Petrus de Zost
Johannes de Sosate
Laurencius de Sozato
Lambertus de Sosato
Werneke de Zosat
Johannes de Zosato
Johannes de Zozato
Johannes de Zosato
Radeke de Sust
Hinricus de Sost pellifex
Luder van Sosat
Johannes de Sost
Henneke de Sost

Hausbesitzer sind von diesen Neubürgern aus 39 Jahren nur wenige geworden,
darunter der Schneider Berthold, eingebürgert im Frühjahr 1336. Er erbte im
Spätherbst 1350 das Haus seines Schwiegervaters, des Böttchers Eggert
Bremer, in der unteren Fischergrube 414. Er übernahm mit diesem Hause,
welches der Böttcher 1339 gekauft hatte, 8 Mark jährlicher Wikbeldrente
zugunsten eines Oblatenbäckers, jede Mark mit 20 Mark ablösbar 22).
Dieser 8 Mark jährlich wegen hat Bertold das Haus dann 1352 seinem Gläubiger
übereignet. Damals kaufte er Alfstraße 54. Mit dem Verkauf dieses Hauses
1359 tritt Bertold ins uns Unbekannte zurück 23) . Das Haus in der
Alfstraße war doppelt so viel wert wie das in der Fischergrube, ist von ihm
aber auch doppelt so hoch belastet worden. Im September 1353 verkaufte
Bertold 15 Mark jährlicher Wikbeldrente 24), abzulösen mit 300 Mark. Da wir
nicht mehr feststellen können, ob Alfstraße 54 schon vorher hoch belastet
worden war auch nicht, ob Bertold dieses Haus am Ende hochbelastet verkauft
hat, lassen sich keine Schlüsse hinsichtlich seiner finanziellen Stärke
ziehen.
Hausbesitzer wurden auch Erp van Sost und Konrad van Sost. Erp ist ohne
Leibeserben 1350 gestorben, Konrad anscheinend auch; jedenfalls ist er im
Februar dieses Jahres zuletzt bezeugt. Beide heirateten eine Erbin: Erp, im
März 1336 eingebürgert, eine Grete, Everhard Westfals Tochter aus der
Fischergrube. Sie brachte ihm das von ihrem Vater 1315 gekaufte Haus in
dieser Straße bereits im November 1335 in die Ehe25). Konrad erhielt 1347,
drei Jahre nach seiner Einbürgerung, mit einer Gheseke (Gertrud) die Hälfte
eines kleinen Hauses in der Krähenstraße, welches ihr Vater Frederik van
Sost 1339 gekauft hatte 26). Die andere Hälfte verblieb Frederiks Witwe
Margarethe.
An Erp van Sost und Konrad van Sost wird bei allem, was uns verborgen
bleibt, etwas von den Spannen spürbar, in denen Lübecker Bürger lebten. Von
Konrads Schwiegervater Frederik van Sost ist vor 1339 nichts bekannt. Das
Haus, das Frederik in jenem Jahre kaufte, war mit einer Wikbeldrente von 2
Mark jährlich belastet, was er im September 1340 anerkannte 27). Man nannnte
ihn, einen Handschuhmacher (cirothecarius), Vikke (Frederik) Kruse - Krause
seiner Haare wegen. Im September 1348 verpfändete Konrad seiner
Schwiegermutter seine Hälfte am Hause in der Krähenstraße, das sie beide
bewohnten, für 10 Mark und 4 Schillinge 28). Im Februar 1350 verkauften
beide dieses Haus 29).
Konrad wird Handschuhmacher, Anfertiger von Handschutz Gewappneter,
gewesen sein wie sein Schwiegervater.
Erps Beruf ist nicht vermerkt, auch der seines Schwiegervaters nicht. Die
Belegenheit von Fischergrube 375 zwischen dem Hause eines Kannengießers
und einer Kupferschmiede deutet vielleicht auf Zugehörigkeit zum Baugewerbe
30). Erp (unser Zuname Arp/Arb) gehört zu den überaus seltenen Taufnamen.
Erp van Sost könnte ein jüngerer Verwandter des durchgängig als magister
gekennzeichneten Steinmetzen Erp sein, dessen Witwe Tale (Alheid) am 17. Mai
1346 31) ihre drei Söhne Erp, Johan und Nicolaus als Erben zu gleichen
Teilen bestimmte.

Erp van Sost hat in den Flautejahren vor 1350 dreimal Häuser gekauft: 1347
Marlesgrube 551 32) und von den drei Häusern unter einem Dache in der
Ägidienstraße 646-649 das untere 33. Dieses Haus verkaufte er im selben
Jahre, das in der Marlesgrube im folgenden Jahre. Danach kaufte Erp 1349 ein
Haus mit der daneben befindlichen Wurt (area) im Balauerfohr 193/194 34).
Alle drei Häuser waren kleine Häuser. Das Haus und die Wurt im Balauerfohr
ist 1351 dem Gläubiger von 4 Mark jährlicher Wikbeldrente aufgelassen
worden.

Erp hat offenbar nicht Gelder anlegen wollen, sondern versucht, anders nicht
einbringbare Forderungen an Lübecker Kunden durch "Kauf" ihres Hauses
kurzfristig zu sichern. Als er der Pest erlag, verfügte Erp van Sost über
kaum viel mehr als die 80 Mark, welche einem Henneke geheißen Borst und
dessen Geschwistern an Erps Haus in der Fischergrube in Wikbeldrenten - 4
Mark jährlich - zukamen und derentwegen ihnen dieses Haus 1353 aufgelassen
worden ist.

Die anderen, die vom 22. Februar 1317 bis März 1356 mit dem Zunamen van Sost
Lübecker Bürger geworden sind, haben in diesen 39 Jahren kein eigenes Haus
erworben, jedenfalls nicht unter diesem Zunamen.

Abgesehen von Erp, Konrad, Gerekin/Gereko/Gerhard van Sost und von den drei
Johan (Henneke) van Sost, welche der Leineweber, der Brauer und der
Pelzmacher gewesen sein dürften, haben sich von den 1317-1356 einige
bürgerten van Sost Pelgrim von 1320, Dedeke von 1331, Ywan von 1340 und
Werneke von 1350 Herbst wiederfinden lassen. Dedeke (Dietrad), eine
Krämerin, soll in anderem Zusammenhang gewürdigt werden.

Pelgrim van Sost hatte im Juli 1328 von einem Arnold Lanyn und einem
Henneke van Sost 26 Mark Pfennige, Weihnachten fällig, zu fordern. Seine
Forderung ist erfüllt worden34a). Ywan (lwein aus der Artussage) van Sost,
ein Pelzmacher, bekundete im September 1358, er hätte Gerhard, Sohn seiner
Ehefrau aus deren Ehe mit einem Gerhard van Büren, mit 10 Mark Pfennigen
abzufinden 35). Werneke ist Werner van Sost, Vollbruder einer Mechtild van
Sost in Lübeck, allem Anschein nach einer Krämerin. Beider Mutter Gesa
(Gertrud), Witwe des Soester Bürgers Johan van der Lippe, hat unterm 5. Juli
1371 in Soest Werner Vollmacht erteilt, Mechtilds Lübecker
Hinterlassenschaft zu übernehmen 36).
  
Als Handwerker sind bei ihrer Einbürgerung bezeichnet allein der Schneider
(sartor) Bertold 1336 und vier Hinrik - von ihnen als Seilmacher (funifex)
der von 1327 und als Pelzmacher der von 1319, der von 1331 und der von 1352.
Zweifelsohne waren aber die meisten als Neubürger verzeichneten van Sost
Handwerker; zumal von denen, die ohne Bürge in die Bürgerschaft aufgenommen
worden sind. Sie dürften bereits - oder in eben
diesem Zusammenhang - in das für sie zuständige "Amt" (Zunft) eingetreten
sein. Einige neu eingebürgerte van Sost mögen in andere Städte weitergezogen
sein. Andere werden, als Junge nach Lübeck gekommen, seit Jahren einem
Kaufmann gedient und als Kaufgeselle mit einer Einlage auf Gewinn und
Verlust beteiligt demselben oder einem anderen Lübecker weitergedient haben.
Zu eingebürgerten van Sost dieser Kategorie gehörte vielleicht Bruno van
Sost, der 1318 den Lübecker Herman van Sost als Bürgen hatte, und, bereits
genannt, Pelgrim van Sost 1320 mit Hinrik van Sost als Bürge.

Es verbürgten sich 1317-1356, für Neubürger folgende van Sost zubenannten
Lübecker, darunter in den 1340er Jahren Erp, Gobel und Heine, die einige
Jahre zuvor selbst erst Bürger geworden waren:

34a) NstB 1 S. 155,9.
35) NStB I S. 815,2.
36) Fink (wie Anm. 7), S, 63 Nr. 54.

verbürgten sich

Herman de Sosat
Arnoldus Sosat
Hinricus de Sosat
Hinricus de Sosato
Hinricus de Sosat
Arnoldus de Sost corrigiarius
Hinricus Sosato
Arnoldus de Sost
Artioldus corricida de Sost
Hinricus de Sost
Thidemannus de Sosato
Hinricus de Sost hudecoper
Hinricus de Sost
Thidernannus de Sost corricid
Arnoldus de Sost
Hinricus du Sost
Thidemannus corricida
Tidernannus de Sost
Sifridus de Sosato
Thidernannus de Sost corr
Thidernannus de Sozat
Erp de Susato
Gobele de Stisato
Heynemannu~, de
Heyne de Sosato
Heyno Zöst
Thidernan Remensriider
Hinricus de ZOSat0

Neun dieser Bürgen hießen Hinrik, acht Thideman und fünf Arnold van
Sost. Wer waren sie? Mit dieser Frage begeben wir uns ins Gestrüpp der
Überlieferung aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts und des endenden
13. Jahrhunderts. Manches ist eindeutig , anderes bleibt ungewiss.
  
  Was Hinrik van Sost betrifft, sei vorweg festgestellt, dass alle
acht, als deren Bürge er angegeben ist, Soester Familien angehörten: von
Konrad Nedershvelt im Februar 1319 bis Johan van Vlereke im Herbst 1331 37).
Als Kaufmann ist Hinrik van Sost im Februar 1331 durch den Zusatz "der
Häutekäufer" von Namensvettern wie den neueingebürgerten Hinrik, dem
Pelzmacher, und Hinrik, dem Seiler unterschieden.

  Hinrik van Sost hat Fischstraße 92 gekauft und bezogen, wann, läßt
sich genauer nicht bestimmen. Zum Jahr 1329 heißt es im Grundbuch, daß er
dieses Haus 'olim' kaufte, aber mit der förmlichen Übereignung warten
mußte, bis Johan van Cosfeld nach Lübeck - allem Anschein nach aus Dorpat
- gekommen war und für seinen Teil zustimmte 38). Dieser Johan van Cosfeld
und dieser Hinrik van Sost waren es wohl, die sich um Ostern 1312 gesell-
schaftlich verbanden: Johan mit 40 Mark Silber und Hinrik mit 20 Mark
Silber 39).

Als Besitzer von Fischstraße 92 ist vom Nachbarn bereits 1328 Heineman van
Sost genannt, danach auch 1339. Hinrik und Heineman mögen, wie es den
Anschein hat, Synonyme sein. Dann bleibt offen, wie Heinemans Bruder hieß.
Betreut von seiner Magd und seinem jungen Verwandten Arnold hat Heineman am
1. Februar 1353 sein Haus in der Fischstraße den vier Kindern seines Bruders
vermacht, dem Priester Hartwig und dessen drei Schwestern Thelse
(Elisabeth), Ymmeke (Irmgard) und Taleke (Alheid), und diese vier haben das
Haus noch im selben Jahr verkauft. Herr Hartwig,
der seiner Weihe zum Priester zufolge vor 1323 geboren war, sollte dazu 150
Mark bar und jede seiner drei Schwestern mit deren - namentlich nicht
angegebenen - Ehemännern und Kindern 30 Mark bekommen, Heinemans cognatus
Arnold 5 Mark, St. Marien, in der Heineman unter dem Steine seines alten
Freundes Johan van Hoyngen aus der Fischstraße bestattet sein wollte, wenn
solches möglich sei, 10 Mark, andernfalls nur 2 Mark für seine Beerdigung
auf dem Kirchhof, alles übrige nach dem Ermessen seiner Nachlaßpfleger zum
Heile seiner Seele 40).

Zu Nachlaßpflegern bestellte Heineman als ersten Volquin Schotte, als
dritten den Gerber Rotger in der Hundestraße. Weder dort noch anderswo hat
sich dieser Gerber finden lassen. Volquin Schotte, derselbe, für den bei
seiner Einbürgerung im Februar 1331 Hinrik van Sost hudecoper gebürgt hatte,
wohnte seit 1346 in der Fischstraße, in der er das Wohnhaus`) Johans van
Hoyngen von dessen Nachlasspflegern gekauft hatte. Genug hier von den
Lübeckern Schotte und van Hoyngen Soester Abstammung (Hoyngen = Höingen in
der Soester Börde). Von ihnen ließe sich viel sagen.

In Soest zuhause war auch Alheid, Schwester Hermans met der yseren hant (cum
ferrea manu), dem Hinrik van Sost im April 1338 10 Mark jährlicher
Wikbeldrente, jede Mark mit 20 Mark ablösbar, verkaufte 42) , wonach
Heyneman van Sost im März 1350 notgedrungen, wie er beteuerte, 10 Mark
jährlicher Wikbeldrente an einen anderen Lübecker verkauft hat 43) Herman
met der ysern hant (gewiß einer eisernen Hand in Wappen und Siegel), der
1335 Hüxstraße 329 44) gekauft hatte, vermachte seiner Schwester das
Mobiliar und 50 Mark bar. Sie kam selbst nach Lübeck und bestätigte
1348 die Übergabe 45). Zum Nachlaßpfleger ist, am 20. April 1344,
Heineman auch von Kunigund van Sost, Schwester und, 1331, Erbin Gerhard
Grotes in der Fischstraße 83, bestellt worden 46). Gerhard Grote hatte, von
Stockholm zurückgekommen, dieses Haus 1319 gekauft`) und in diesem
Zusammenhang im Herbst jenes Jahres den Bürgereid geleistet 48).

Mit Heineman van Sost und seinem Bruder erlosch dieser Zweig der Lübecker
Van Sost im Mannesstamm. Heinemans anscheinend einzige Tochter Grete, die
vom Vater reich ausgestattet mit ihrem Ehemann Timme Kruse 1346 Fischstraße
88 bezog, hat nach Timmes frühem Tod 49) mit den Kindern dieses Haus 1352
verkauft 50). Wie Heinemans Ehefrau und die seines Bruders hießen, bleibt
unbekannt; unbekannt aber auch, wessen Söhne beide Brüder waren. Sie dürften
eher vor als nach 1290 geboren sein.

Mit ihnen ziemlich gleichen Alters verbürgte sich 1322 und 1327 der
Riemenschneider (corriscida) Arnold van Sost für Neubürger; nachdem er
gestorben war, sein Bruder Thideman van Sost, auch er ein Riemenschneider,
für sieben Neubürger, darunter mehrere Riemenschneider. Arnolds und
Thidemans Söhne lernten dasselbe Handwerk. Thideman hat am 3. Januar 1344,
betreut von einer Magd, ein Testament 51) aufgesetzt und ist mit seiner
jüngeren Tochter, Greteke, 1350 gestorben 51) . Arnold starb zwanzig Jahre
vor ihm.
Arnold kaufte im Frühjahr 1315 ein Haus im 'Noel', in der Stavenstraße, mit
den dazugehörigen fünf Buden an der Mauer vor der Wakenitz, ließ dabei
zugunsten der Kinder des Vorbesitzers aus dessen erster und zweiter Ehe 10
Mark jährlicher Wikbeldrente, jede Mark wie damals üblich mit 16 Mark
ablösbar, im Hause stehen. Schon 1320 kaufte Arnold eine Schusterbude am
Markt hinzu und 1325 auch die daneben belegene Bude, danach 1326 mit seinem
Bruder Thideman noch ein kleines
Haus in der Stavenstraße. Thideman hatte im Jahre zuvor eine Bude am
Markt gekauft und kaufte 1338 auch die dahinter stehende Bude in den alten
Krambuden. Dieser Erwerbungen 53) wegen, Zeugnissen einträglicher Arbeit,
erfahren wir einiges von den Erben beider Brüder.

Arnold hinterließ 1330 seiner Ehefrau Margarethe und deren Tochter
Elisabeth, welche 1334 mit einem Kannengießer verheiratet wurde, seine
Hälfte am 1326 zugekauften Hause in der Stavenstraße und seinen Kindern
Thiderik (Thideman), Arnold und Katherina die 1320 von ihm gekaufte
Schusterbude am Markt zu gleichen Teilen. Von diesen dreien haben,
volljährig geworden, Thideman und Arnold im Sommer 1345 ihren Vormund, den
Riemenschneider Thideman, entlastet 54). Sie sind ohne Leibeserben
gestorben. Arnold, Arnolds Sohn, hat 1362 den Tod seines Bruders und
Seiner Schwestern feststellen lassen. Zwei Jahre danach verfügten als seine
nächsten Erben seine Halbgeschwister, der Dorpater Bürger Wessel van Lubeke
und die Rigaerin Kunigund, über die besagte Schusterbude.

Arnolds Bruder Thideman van Sost heiratete 1322 eine Waise, Gertrud,
Tochter eines früh gestorbenen Gerhard van Sost55). Sie gebar ihm mehrere
Kinder, von denen 1344 vier lebten: Arnold, der 1355 als Mönch im
Dominikanerkloster bezeugt ist 56), Thidekin, der seinem Vater Sorgen
machte, Metteke/Mechtild, die ledig blieb, und die schon genannte Greteke,
die, wenn sie ihren Vater überlebe, nach Erreichen ihres 14. Lebensjahres
verheiratet werden sollte (viro copulari). Alle vier sind ohne Leibeserben
gestorben, als letzte Mechtild van Sost, 1388/89 Insassin des
Krusenkonvents.

Ob die beiden Riemenschneider Arnold und Thideman van Sost gebürtige
Lübecker waren, steht dahin. Ihr Vater könnte der Lübecker Arnold van Sost
gewesen sein, der 1307 in der Wahmstraße starb 57). Doch beim Verkauf dieses
Hauses ist nur seine Witwe mit ihren Prokuratoren genannt.
Ein anderer Arnold van Sost kaufte im Juli 1315 (vier Monate, nachdem der
Riemenschneider Arnold van Sost sich in der Stavenstraße ankaufte) ein
Kornhaus an der Untertrave 58). Auch er ließ 10 Mark jährlicher Wikbeldrente
im Hause stehen. Vom Nachbarn 1319 als Besitzer von Fischstraße 82 genannt
59), verbürgte sich dieser Arnold im Sommer 1326 für seinen Mitarbeiter
Gerhard Klot. Er starb 60) im Winter 1338/39, seine Witwe Alheid im Jahre
1350. Daraufhin haben Arnolds damals noch
lebende Kinder, zwei Söhne und eine verheiratete Tochter, ihres Vaters
reiches Erbe geteilt.
Jünger als dieser Arnold kauften 1331 die Brüder Herman und Arnold van Sost,
beide zuerst 1320 bezeugt, das große Haus Fleischhauerstraße 100 oberhalb
der Königstraße 61) Dieser Arnold vermählte sich mit Alheid, einer Tochter
des 1327 in bestem Mannesalter gestorbenen Ratsherrn Hinrik van Alen aus der
Mengstraße/Ecke Fünfhausen. Herman ist 1334 zuletzt genannt, Arnold im
Winter 1339/40 gestorben`). Seine Witwe, die ihm einen Knaben, Arnold,
geboren hat, heiratete später den Hamburger Johan van Wedel, dem sie auch
noch einen Sohn geboren hat.
Arnold - der aus der Fischstraße - hat sich mit Gerhard Klot, 1335 auch mit
seinem jungen Verwandten Johan Keding, vor dem Schuldbuch der Stadt Kredite
gewähren lassen. Herman und Arnold wiederum gewährten gemeinschaftlich
Lübeckern, einmal auch Kielern, laufend Kredite; nach Hermans Ausscheiden
Arnold "aus der Fleischhauerstraße" allein.
Andere van Sost und befreundete Kaufleute wie die vorgenannten Gerhard
Grote, Herman met der yseren hant und andere haben sich des Schuldbuches der
Stadt, des sogenannten Niederstadtbuches (NStB), das vom Sommer 1325 an in
Fotokopie noch vorliegt, geschäftlich, wenn überhaupt, nur aus ganz
bestimmtem Anlaß bedient - kein Indiz für die Oualität solcher Lübecker, wie
überhaupt vor dem Schuldbuch getätigte Abschlüsse selten mehr als Einblicke
in das Geschäft der Beteiligten vermitteln.

Arnold van Sost und Gerhard Klot wurden, wie ihre in der nebenstehenden
Tafel zusammengestellten Abschlüsse zeigen, zu gesamter Hand (communi manu)
Schuldner Lübecker Kaufleute zumeist in Mark Silber. In dieser Hinsicht ist
zu beachten, daß die Mark Silber (marca argenti) damals immer noch zwei Mark
Lübischer Pfennige (marca argenteorum denariorum lubicensium) rechnete, mit
der fortschreitenden Entsilberung der Lübecker Pfennige (192 den. zu 16
Zählschillingen/solidi = ß) und mit der Aufnahme der Prägung lübischer
Gulden (aurei) nach florentiner Muster 1341 als übliche Zahlungseinheit
verschwand, aber im Handel mit russischem Wachs und Pelzwerk bis ins endende
Mittelalter in eben diesem Wertverhältnis von 1 : 2 Recheneinheit geblieben
ist; desgleichen im Ansatz der Bede (Steuer).

Arnold van Sost und Gherhard Clot

wurden dem Schuldbuch (NStB) zufolge zur gesamten Hand schuldig:

wann NStB 1 wem wiewiel
fällig

1327 S. 140,7 Grete Clendenst vel Johanni, fratri suo
97 m. en.Pascha
Magni mart.

1327 S. 140,10 Hinriko de Cokenhusen
90 m. arg. 1) Pascha 1328
Magni mart.

1329 S. 175,12 relicte et pueris Gherardi de Atendorn 222
m. arg. Pascha 1330
dec.Joh.bapt.

1330 S. 195,6 Johanni Nigro
134 m. arg. Pascha 1331
Joh.bapt.II
    
1331 S.218,5 domino Nicholao Schoneken 125
m. arg. medietas: Pascha in
Sixti Flandria
2);medietas:
Pentecostes in Lubeke 3)
          
1332 S.241,7 Willekino de Ripen, civi in Riga 224
m. arg. 4 )Pentecostes 1333
nach Trinitatis
  
1334 S.275,11 Willekino apud Planken de Kalmaria5)
62 m. de Pascha 1335
Gregorii 11

1335 S.299,12 Willekino de Ripen vel nomine sui
243 m . arg. 6) Pentecostes
vocem joc. 11 Johannide Rodhe

1336 S.315,4 Willekino de Ripen et Johanni et 157
m. arg. Pentecostes
Petri et Pauli Hartwico de Rodhe

1) zusammen mit Dethard Sachtelevende
2) in flandrensibus grossis,.... quamlibet libram pro 9 libris (!)
computandam
3) in Lubeke in Iuibicensibtis denariis. Späterer Zusatz: inde persolverunt
11,5 libras grossorum in Flandria
4) et pro eis et argento Dethardus Sachtelevent communi manu fidejussor
5) Johannes Molenstrate potest iubere deleri
6) Arnoldus de Sost et Johannes Kedinch et Gerardus Clot tenentur ……
:es folgt: Ghiso de Monasterio tenetur Willekino de Ripen vel nomine sui
Johanni de Rodhe in 50 rn. arg. persolvendas Pentecostes (1336)

Nachschrift: ad respectum patentis litere consulum rigensium consilium
iussit deleri

Kauf von russischem Gut stand zweifelsohne auch hinter den meisten Summen,
die Arnold van Sost und Gerhard Klot 1327-1336 im jeweils folgenden Frühjahr
zu begleichen gelobten; also nach Umschlag auf Westmärkten (Flandern ist
1331 angegeben) und nach Rückkehr von dort mit Tuch und anderer Ware, auch
Silber, welches die Russen gerne eintauschten. Den Umschlag zu besorgen war,
selbstverständlich, Gerhard Klots Aufgabe. Dieser Gerhard, einer von den
Lübecker Klot westfälischer Abstammung, aber im übrigen nicht nachweisbar,
kannte den Markt im Westen wie im Osten aus seinen jüngeren Jahren. Gleiches
gilt für Arnold van Sost selbst, ehe er in der Fischstraße Hausherr wurde;
gilt überhaupt für jeden Lübecker Kaufmann als Jungen und anschließend als
Kaufgesell, gleich ob in Westfalen oder anderswo im nördlichen Deutschland
geboren oder eines Lübecker Kaufmanns Sohn.
Zwei Zeugnisse aus dem Sozietätenregister im Niederstadtbuch verdeutlichen
den Einsatz eines Jungen und den eines Gesellen. Gegen Ostern 1320 gab
Herman van Sost einem Bernhard van Hörden (Hörden bei Hagen) 11 Mark den.,
auf daß er damit handle. Gewinn sollte Herman und seinem Bruder Arnold zur
Hälfte zukommen. Verlöre Bernhard alles, so hätte er beiden Brüdern oder
einem von ihnen die Hälfte des ihm überlassenen Kapitals zu erstatten 13 ).
Im Jahre 1336 gab Arnold van Sost junior dem Albert van Hörden zu den 30
Mark den., die dieser einlegte, das Doppelte auf Gewinn und Verlust zu
gleichen Teilen und gab ihm dazu 55 Mark den. In "sendeve", d.i. in
Kommission. Albert van Hörden wurde im Dezember 1331 Lübecker Bürger 64).
Wessen Sohn war da Arnold van Sost in der Fischstraße und wessen Söhne waren
die Brüder Herman und Arnold van Sost in der Fleischhauerstraße? Diese Frage
führt zurück zu Herman van Sost, der, befreundet mit den van Hattorp
(Hattrop in der Soester Börde), 1288 seiner Gemahlin und seinen Kindern ein
Haus in der Wahmstraße und eines in der unteren Hüxstraße Hinterließ 65), zu
Brun van Sost, der 1292 mit der Erbtochter Johans van Wirinkhusen
Holstenstraße 180 erhielt und zwei Häuser in der unteren Hartengrube 66)
gebaut hat, und auch zu Arnold vam Broke, der 1310 von der Witwe seines
Partners die an sie gefallene Hälfte von Fischstraße 82 kaufte, was sie vor
dem Rate in Soest (coram consulibus in Sosato) feststellen ließ 67).
Anhand der in Fotokopie bis Ende 1309 noch vorliegenden, danach von Fritz
Rörig bis 1315 regestierten Grundbücher sowie der Unterlagen von Ahasver von
Brandt für den Rentenmarkt von 1320-1350 lassen sich Verbindungen zu diesen
drei älteren van Sost in Lübeck festlegen. Diese Beziehungen seien gesondert
verfolgt; auch die Geschicke der Kinder Arnolds van Sost aus der Fischstraße
und Arnolds, des einzigen Sohnes Arnolds aus der Fleischhauerstraße, in den
1350er und 1360er Jahren.

Soviel darf schon festgestellt werden: neben vielen selbst erst
eingebürgerten Trägern des Zunamens van Sost, nicht nur, aber in der
Mehrzahl Handwerkern 68), standen damals Lübecker van Sost aus dem
Kaufmannsstand, mehrere mit Vätern oder auch Vorvätern dieses nach Soest
zurückweisenden Zunamens. Sie befanden sich und blieben in nahen Beziehungen
zu Älteren, Gleichaltrigen und Jüngeren mit angestammten Soester Zunamen
(van Hattorp, van Hoyngen usw.), die Lübecker geworden waren oder wurden; so
auch, ihres Gewerbes wegen in geringen Graden, die
van Sost genannten Handwerker. Auffällig, wie wenige von ihnen Hausbesitzer
geworden sind, sei es als Ehemann der Tochter oder der Witwe eines Meisters
oder auf dem Kaufwege; auffällig auch, wie wenige von ihnen Leibeserben
hatten. Die meisten dürften zeit ihres - oft wohl kurzen - Lebens im Hause
oder in einer Bude anderer Lübecker wohnen geblieben sein.

*Der abschließende Teil dieser Studie erscheint im nächsten Band.

1) Grundlegend: Die Lübecker Knochenhaueraufstände von 1380/84 und ihre
Voraussetzungen. Studien zur Sozialgeschichte Lübecks in der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts. In: ZVLGA 39 (1959), S. 123-202, wiederabgedruckt in:
Lübeck, Hanse, Nordeuropa. Gedächtnisschrift für Ahasver von Brandt, hrsg,
im
Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins von Klaus Friedland und Rolf
Sprandel, Köln' /Wien 1979. S. 129-208,
2) Almut Reimpell, Die Lübecker Personenamen unter besonderer
Berücksichtigung der Familiennamenbildung bis zur Mitte des 14.
Jahrhunderts, Lübeck 1929, s. 27 und 29; vgl. auch das Personenregister der
"Hansischen Pfundzollisten" des Jahres 1368, hrsg. von
Georg Lechner, Lübeck 1935, S. 426-502.
3) Siehe unsere Aufstellung S. 17/18.
  4) Nach Reimpell (wie Anm. 2) waren das die häufigsten Taufnamen in
Lübeck
  5) Schroeder Grundstücke in Lübeck (AIIL,Fls900a-d).Jac.Ou.S.317-Die
eine dieser zwei,.bodae" hatten die Verkäufer von 1359 auf einer "area
deserta’, einer
unbebauten .,Wurt-, errichtet.
  6) Olof Ahlers (Hrsg.),Civilitates.LübeckerNeubürgerlisten
1317-1356. Lübeck 1967 (Veröff. z .Gesch. Hansestadt Lübeck Bd. 19), hier:
1341,155; Hennekes Bürge, Godeke van Brakel, war nicht der Leineweber im
Langen Lohberg. Dieser ist am 25. Dezember 1353 (Civilitates 1353, 186)
Lübecker Bürger geworden.
  7) Georg Fink, Lübecker Regesten über Beziehungen zu Soest. In:
Zeitschrift des
Vereins für die Geschichte von Soest und der Börde 42/43. Heft (1927) Nr.
40.
8) Schroeder, Joh. Ou. S. 226. Dieses Haus befand sich im Verfall: Im Jahre
1366 kaufte es ein Johanvan Alen pellifex von Godschalk van Herford
pellifex, der (Neubürger von 1353, 33) es 1358 gekauft hatte. Dieses Haus
war 1349 dem Wikbeldgläubiger
von 5 Mark und 1370 der Wikbeldgläubigerin von 3 Mark aufgelassen, 1368
einem Gläubiger "pro suis debitis'- (d.i. Forderungen) überschrieben worden.
Der zweite Nachfolger Johans van Sost mußte es 1380 wegen 2 Mark jährlicher
Wikbeldrente aufgeben.
9) Schroeder, Jac. Ou. S. 51 - Von diesem Hause heißt es zum Jahre 1360: a
patre er super patrern a patre suo, dictorum puerorum avo, hereditata fuit.
10) von Brandt (wie Anrn.1) S. 181 Nr. 35 und Nr.36. Johans Ehefrau war hier
nach eine Wunneke, welcher die Nachlasspfleger des Pfarrherrn von Grönau im
Mai 1383 (NStB II S. 506,5) 20 Mark zu Johans Händen übergeben haben.
Indessen, der Pelzmacher Johan van Sost, im März 1381 verheiratet mit einer
Elsebe, müßte Witwer geworden sein und wieder geheiratet haben, wenn
Johannes van Zozat cum uxore sua Wunneken vom Mai
1383 der Pelzrnacher sein soll. Wunneke ist Diminutiv eines altdeutschen
Frauennames. Auch in jenen Jahren hießen mehrere Lübecker Johan van Sost.
Darum bleibt auch offen, wer mit jenem Johannes de Zozat gemeint war, der im
September 1380 (von Brandt a.a.O.) die vier Erben einer Waise befriedigt hat
(NSt13 11 S. 442, 3). Dieser Johan könnte der
gut situierte alte Brauer gewesen sein.
11) Faksimile des Originals (z.Zt. im Gewahrsam des Zentralen Staatsarchivs
der Deutschen Demokratischen Republik) in: Antjekathrin Graßmann, Das Archiv
der Hansestadt Lübeck, Lübeck 1981, S. 92.
12) d.i. ungefärbtes, von Insassinnen der fünf Frauenkonvente in der Stadt
und auch in anderen Häusern gewebtes Wolltuch genormter Länge und Breite.
13) Sein Testament vom 5. März 1369 befindet sich regestiert in den
Testamentsregesten (AHL. Hs. 1034) 1504; das vorn 21. Oktober 1373 und das
vom 22. Mai 1382 in: Jacobus von Melle Testamenta Lubecensia e ubranis
authenticis accurata descripta (1738) = Hs. 771 im AHL, S. 236 und S. 318.
14) Fink (wie Anm. 7) S. 64/65 Nr. 58 und 60.
15) Schroeder, Joh. Qu. s. 308.
16) Schroeder. Mar. Magd. Qu. S. 269: Trave 298, eine Badstube.
17) Testamentsregesten (wie Anm. 13) Nr. 1308, von Melle, S. 163.
18) Schroeder, Joh. Ou. S. 310 und 316.
19) NStB 1 S. 565, 1 Georgii.
20) NStB 1 S. 550, 1 sec. dom.
21) NStß 1 S. 562, 7.
22) Schroeder, Mar. Magd. Qu. S. 372; dazu von Brandt, Wikbeld-Regesten B
(AHL, Hs. 1054) 1350 Nr. 118.
23) Schroeder, Mar. Magd. S. 57 - Im Jahre 1363 kaufte ein Bertoldus de
Sosato, alias Zwarte Wolder, Petri-Kirchhof 304- 308. Er hinterließ das Haus
1370 seiner Ehefrau Ida, einer Krämerin (institrix), Mar. Qu. S. 93.
24) Elisabeth Peters, Das große Sterben des Jahres 1350 in Lübeck und seine
Auswirkungen auf die wirtschaftliche und
soziale Struktur der Stadt. In: ZVLGA 30 (1940), S. 99.
25) Schroeder, Mar. Magd. Qu. S. 347: Fischergrube 375; dazu von Brandt,
Wikbeld-Regesten A (wie Anm. 22), 1335 Nr. 152 und B Nr. 89.
26) Schroeder, Joh. Qu. S. 414: Krähenstraße 406.
27) von Brandt, Wikbeld-Regesten (wie Anm. 22) B 1340 Nr. 98.
28) NSt13 1 S. 538, 1 1348 Egidii.
29) von Brandt, Wikbeld-Regesten (wie Anm. 22), B 1350 Nr. 28.
30) Schroeder, Mar. Magd. Qu. S. 347/348.
31) A. von Brandt, Regesten der Lübecker Bürgertestamente l. Lübeck-1964
(Veröff. z. Geschichte der Hansestadt Lübeck. Bd. 18), künftig: Testamente
Nr. 244. - Nicht mehr nachprüfbar ist, ob Hermann Schroeder (Mar. Magd. Ou.
S. 348) für die Kupferschrniede Fischergrube 376 (82) zu 1337 richtig
gelesen hat: prope domum magni Erp und zu 1361 prope dornum cvondam magistri
Erp. Vor Lesefehlern ist niemand gefeit. Schroeder las ir Fischergrube 375
zum Jahre 1315 Gerardus Westfal, Fritz Rörig in seinen OStB-Regesten (AHL,
Hs. 1053) dagegen, zweifelsohne richtig, Everardus Westfal. - Mildes
Abschrift der Lübecker Civilitates (wie Anm. 6), Olof Ahlers' Vorlage für
die von ihm besorgte Edition dieser Neubürgerlisten, enthält manchen noch
erkennbaren Lesefehler- nicht nur bei n und v: etwa Dunelskop statt
Duvelskop (=Teufelskopf) und bei c und t etwa Zat statt Zac (= Sack).
Anlautende Buchstaben sind verschiedentlich verlesen: etwa Terswin statt
Kerswin, Kylschutte statt Pylschutte (= Pfeilschütze), Creppen statt Treppen
(= van der Treppen).
Quendorp statt Ovendorp, Neyger statt Reyger. - Voller Lese- bzw.
Druckfehler ist Carl Mollwos Edition der Handlungsbücher von Hermann und
Johann Wittenborg, Leipzig 1901, nicht nur bei den Zahlen. - Schlimm geht es
auch in Elisabeth Peters' Untersuchung (wie Anm. 24) bei den Wertangaben,
die sie dem Schuldbuch NStB 1) entnahm.
32) Schroeder, Mar. Qu. S, 545.
33) Schroeder. Joh. Qu. s. 579.
34) Schroeder, Joh. Qu. S. 233.
34a) NstB 1 S. 155,9.
35) NStB I S. 815,2.
36) Fink (wie Anm. 7), S, 63 Nr. 54.
37) Vgl. das Register zum ältesten Bürgerbuch der Stadt Soest 1302-1449
hrsg. von Hermann Rothert, Münster 1958. - Vlereke = Flerke in der Soester
Börde, Nedershvelt = Niedersfeld, Kreis Brilon. Soester Bürger: Conr.
Niderwelt 1302, 9 und Heynem. Niderswelt 1336, 10.
38 ) Dieses Haus (Schroeder, Mar. Qu. S. 108), welches Lutbert van Cosfeld
1295 gekauft hatte, ist 1322 vom Nachbarn bezeichnet: fuit olim Lutberti de
Cosfelde (ebd. S. 107).
39) NStB 1 S. 53. 1: societates.
40) von Brandt (wie Anm. 31). Testamente Nr. 490: Heyneman van Soest, krank.
Abschrift in: von Melle S, 57 f.
41) Schroeder, Mar. Qu. S. 106: Fischstraße Nr. 90.
42) von Brandt, Wikbeld-Regesten (wie Anm. 22) A 1338 Nr. 52.
43)von Brandt, ebd. 1350 Nr. 25.
44) Schroeder, Joh. Qu. So 353.
45) NSt13 1 S. 25,2: nach Judica 1348.
46) von Brandt (wie Anm. 31), Testamente Nr. 224.
47) Schroeder, Mar. Qu. S. 97.
48) Civilitates (wie Anm. 6) 1319. 145; im Herbst 1324, 152 bürgte er,
Gherardus magnus de Holme, für einen Wescelus Albus.
49) von Brandt(wie Anm.34),Testamente Nr.439,dazu Timmes Testanient vom 1.
September 1350, beide Male mit Heyneman als erstem Nachlaßpfleger.
50) Schroeder, Mar. Qu. S 103.
52) von Brandt (wie Anm. 34), Testamente Nr. 222.
52) vgl. NSt13 1 S. 569,2.
53)Schroeder,Joh.Ou.S.530:Stavenstraße 561 und An der Mauer 550-560.-Mar.Qu.
279: Markt 234 B und S. 280: Markt 235 A sowie Joh. Qu. S. 533. Im Hause im
Noel und den fünf Buden An der Mauer behielten die Kinder des Vorbesitzers
10 Mark jährlicher Wikbeldrente, jede Mark wie damals üblich mit 16 Mark
ablösbar (Rörig, OStB-Regesten - wie Anm.31 - 1315 Nr. 86).
54) NStB 1 S. 21,1.
55) Schroeder, Mar. Magd. Qu. S. 275: Gertruds Mitgift war An der Trave 302
zwischen der Becker- und der Fischergrube zur Hälfte und ist 1324 von
Thideman verkauft worden,
56) NSt13 1 S. 669,8.
57) Arnolds Witwe verkaufte 1307 Wahmstraße 435 (Schroeder, Job. Qu. S.
444), ein Haus, das er 1304 gekauft hatte. Er verkaufte 1306 das von ihm
1301 gekaufte Haus Fleischhauerstraße 64 (Schroeder, Joh. Qu. S. 80).
58) Schroeder, Mar. Magd. Qu. S. 279.
59) Schroeder, Mar. Qu. S. 96: Fischstraße 82.
60) Seine Witwe ist mit den Kindern zuerst bezeugt im März 1339: von Brandt
(wie Anm. 22) A Nr. 41, Schroeder, Job. Ou. S. 132.
62) zuletzt genannt 1339 ass. Marie (NSt13 S. 375, 4), seine Witwe 1340
Oculi (NStB S, 386,6).
63) NSt13 S. 60,7
64) NStB S. 75,5 und Civilitates (wie Anm. 6) 1331 216.
65) Schroeder, Joh. Qu. S. 431 und 291.
66) Schroeder, Mar, Qu, S. 213 und 683,'84.
67) Schroeder, Mar, Ou. S. 96.
  68) Wilhelm Koppe, Zu den Einbürgerungen in Lübeck und in Soest
(Festschrift Soest hrgb. Von Gerhard Köhn, Soest 1981. S. 481 ff.). Van Sost
geheißene Lübecker, die nach dem Knochenhaueraufruhr von 1384 Hausbesitzer
wurden, verdeutlichen die Dürftigkeit der Überlieferung, aber auch
Typisches. Von Wineke (wohl Winand) van Sost ist nur bekannt, dass er 1389
Enge Krambuden 255 kaufte und im folgenden Jahre wieder verkauft hat
Schroeder. Mar.0. S. 325). Die Testamente, welche am 21. April 1392 und am
30. April 1404 Hinrik van Sost aufsetzte, sind verschollen. Erhalten blieb
das Testament eines Hinric van Zost, welches er vollmächtig seines Leibes
und seiner Sinne am 14. August 1413 hinterlegt hat (Foto im Archiv). Dieser
Hinrik empfing 1408 als Mitgift einer Alheid, der Witwe des (Knochenhauers)
Hinrik Scernecow, Fleischhauerstraße 97 (Schroeder, Joh.Q. S. 98) und wollte
dieses Haus und ein Stück Land bei der Struckmühle, falls erstürbe, seinem
leven
wyue Taleken unde unseren kindern Hanseken unde Telseken (Johann und
Elisabeth) hinterlassen. Er hatte van vader unde moder erve nicht entfangen,
wollte aber doch seinem Bruder Lubbert in Soest drei Mark lübisch und seinem
Bruder Hans, wenn dieser noch lebe, eine Mark lübisch geben lassen. Dieser
Hinrik brachte Alheid (Taleke) 1408 einen Sohn
Hinrik, dessen Erbe er sicherstellte, in die Ehe; Alheid für ihren Teil
Hermann Seernekows Sohn Herman für den 60 Mark bis zu seinen mündigen Jahren
verwahrt werden sollten. Vielleicht war dieser Hinrik jener Hinrik van Zost,
dem 1389 als Mitgift einer Wyburg (Wik-burg, Wiba), der Witwe eines Nicolaus
Schele, dessen Haus An der Trave 478 zwischen der Fischer- und Engelsgrube
aufgelassen wurde, ein Haus, welches Hinrik 1407 verkauft hat (Schroeder.
Mar.Magd.Q.S. 411).

Anm.: Dieser Teil wurde mit OmniPage von einer Fotokopie eingelesen. Daher
können einige Fehler oder Unkorrektheiten vorhanden sein. Ich bitte es mir
nachzusehen, dass ich nicht alle Worte verglichen habe. Rolf v. S.,
Wildeshausen, 10. 9. 03.

Quelle: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und
Altertumskunde, Band 62 (1982) und 63 von Wilhelm Koppe.