Joakim Johan Henrik Johansson * 1879-09-29 in Schmilau

Liebe Freunde,

   fuer einen schwedischen Forscherkollegen suche ich den Geburtseintrag
   von

   Joakim Johan Henrik Johansson * 1879-09-29 in Schmilau, Lauenburg

   seine Eltern und wo hat er geheiratet.?

   Gruesse aus dem Rheinland

   Ralf-Martin Mueller

Hallo Ralf-Martin,

ich habe heute die Leiterin des Kreisarchivs Ratzeburg, Frau Dr. Mührenberg,
kontaktiert.
Sie hat mir freundlicherweise einen Scan des Geburtseintrags gesendet, den
ich Dir mit separater Mail weiterleite.
Anfragen dieser Art können also außer an die Mailingliste (wo sie auch
andere Forscherkollegen interessieren könnten) auch an das Kreisarchiv
gerichtet werden.

Interessant an diesem Geburtseintrag ist, dass die unverheiratete Mutter des
Kindes Hanna Andersson heißt, der geständige Vater Johannes Abrahamson, vom
Kind nur die Vornamen Jochen Johann Heinrich erwähnt werden, er müsste
eigentlich Abrahamson heißen. Wie kam der Junge zum FN Johansson?

Viele Grüße

Brigitte (Schymura)

Moin!
das hört sich nach patronymischer Namensgebung an.
Gruß
Wilfried

-----Original-Nachricht-----

Hallo Wilfried,

daran habe ich auch gedacht - aber eine solche Namensgebung ist mir im Hzgt. Lauenburg nie untergekommen.
Ich kann mir vorstellen, dass der Johansson später in Schweden gelebt und dort den Namen angenommen hat.

Viele Grüße

Brigitte (Schymura)

Hallo Brigitta und Hallo Wildried,

   da Du Brigitta mir den Standesamts eintrag hast zukommen lassen sind
   wir nun etwas schlauer.

   in diesem Dokument steht nicht von einem Nachnamen Johannson zu dem
   Kind. Hat er dann sicher in Schweden so angenommen, wie es dort
   Tradition war.

   Diie Hebamme zeigt die Geburt des maennllichen Kindes der ledigen
   Mutter Hanna Andersson an. Ein Name wird nicht eingetragen.

   Randvermerk:
   Am 10. November erscheint der Johannes Abrahamsson und erklaert, das
   er der Vater ist und das Kind den Namen Jochen Johann Heinrich erhalten
   soll.

   dann scheint es da noch einen Hinweis auf ein Heiratsregister Nr. 21 zu
   geben. wo das Kind legitimiert wird.

   Brigitta, das waere jetzt das naechste puzzle, vielleicht gibt es da
   Hinmweise ueber aAlter und Geburtsort der Eltern.

   Viele Gruesse aus dem Rheinland

   Ralf-Martin (Mueller)

Hallo,

warum sollte ein schwedischer Staatsangehöriger den Namensgebungsregeln in Preußen unterliegen? Sein Name ergibt sich aus schwedischem Recht und aus dem schwedischen Pass.

Viele Grüße

Arne Nilsson

Gesendet mit der GMX iPhone App

Hallo,

   nur so am Rande:

   1. Der betreffende Mensch ist ausserhalb Schwedens zur Welt gekommen.
   Zumindest ist er also ausserhalb Schwedens vorab aktenkundig gemacht
   worden.

   2. Schwedischer Pass? In dem fraglichen Zeitraum waren die
   Bezugsgroessen des Buergerrechts zumindest innerhalb Deutschlands noch
   sehr viel kleinteiliger, so dass man z.B. das Buergerrecht von Hamburg
   erwarb (und uebrigens selbst als geborener(!) Hamburger erst mit
   Erreichung des Erwachsenenalters noch extra erwerben musste!) und nicht
   das "deutsche" Buergerrecht.

   Insoweit finde ich die Erwaegungen nicht ganz so abwaegig, auch hiesige
   Namensregeln ueberhaupt in Betracht zu ziehen...

   Roswitha Lindemann

Hallo,

nur: was ändert die Rückständigkeit und Kleinteiligkeit deutscher Staaten an der Staatsangehörigkeit des Königreichs Schweden? Schon mein Urgroßvater ist 1870 mit einem Pass eingereist. Dass allerdings deutsche Behörden in ihrer bevormundenden Art rechtswidrig hinkende Namensführungen verordnet haben, bleibt dabei unbestritten.

Viele Grüße

Arne Nilsson

Gesendet mit der GMX iPhone App

Hallo,

um hier mal in der Sache weiter zu kommen:

Die Mutter Hanna Andersson ist am 04.03.1849 im Kirchspiel Andrarum,
Kristianstads län geboren und am 10.12.1925 im Kirchspiel Norra Åsum,
Kristianstads län, verstorben.

Sie heiratete am 30.11.1879

Zu ihr sind folgende 3 Auswanderungsvorgänge verzeichnet:

1.:
"Andersson, Hanna
Piga (ogift kvinna)

f. 4/3 1849 i Andrarum, Kristianstads län (Skåne)

Utvandrad 10/4 1875
från Vä 56, Vä, Kristianstads län (Skåne)
till Tyskland

Källa: Husförhörslängd, s. 265

Emibas emigrationsakt: Vä L 1875 003"

2.:
"Andersson, Hanna
Hustru (gift kvinna)

f. 4/3 1849 i Andrarum, Kristianstads län (Skåne)

Utvandrad 29/9 1881
från Vä 55, Vä, Kristianstads län (Skåne)
till Schmilau, Schleswig-Holstein, Tyskland

Källa: Husförhörslängd, s. 334

Emibas emigrationsakt: Vä L 1881 019

Onormerade namnformer:

Destinationsland: Tyskland"

3.:
"Andersson, Hanna
Hustru (gift kvinna)

f. 4/3 1849 i Andrarum, Kristianstads län (Skåne)

Utvandrad 3/4 1888
från Åsumtorp 1, Norra Åsum, Kristianstads län (Skåne)
till Lauenburg, Schleswig-Holstein, Tyskland

Källa: Husförhörslängd, s. 237

Emibas emigrationsakt: Norra Åsum L 1888 004

Onormerade namnformer:

Destinationsland: Tyskland"

Beim Auswanderungsvorgang 2 ist ein Sohn Johan Henrik dabei (ohne
Familienname verzeichnet. Beim Auswanderungsvorgang 3 ist er ebenfalls
dabei, bezeichnet als:

"Andersson Ekström, Joakim Johan Henrik
Son (ogift man)

f. 24/4 1879 i Lauenburg, Schleswig-Holstein, Tyskland

Utvandrad 3/4 1888
från Åsumtorp 1, Norra Åsum, Kristianstads län (Skåne)
till Lauenburg, Schleswig-Holstein, Tyskland

Källa: Husförhörslängd, s. 237

Emibas emigrationsakt: Norra Åsum L 1888 005

Onormerade namnformer:

Födelseland: Tyskland
Destinationsland: Tyskland"

1880 ist Hanna mit dem Sohn in Andrarum, Härlöf N:o 35 köpingslikt område
Hvilan verzeichnet, 1890 ebenda mit Sohn, 1900 wird verzeichnet:

"Post 677770

Andersson, Hanna
Jordbruksarbeterska

f. 1849 i Andrarum (Kristianstads län, Skåne)

Gift kvinna, ensam i familjen

Åsumtorp N:o 1
Norra Åsum (Kristianstads län, Skåne)

Gift med Johannes Abrahamsson i Schmielau i Lauenburg

Födelseort i källan: Andrarum Kristianstads län"

1910:

Sveriges befolkning 1910
Hushåll för Andersson, Hanna, f. 1849

Johansson, Joachim Johan Henrik 1879 Far
Persson, Elly 1885 Mor
(Barn), Gunnar Harry 1907 Barn
(Barn), Anna Linnéa 1909 Barn

Lliebe Freunde,

   schoen das man wieder auf das eigentliche Ziel der Gruppe zurueckkommt.

   Zwischenzeitlich habe ich den Heiratseintrag St. Georgsberg Nr. 21/1879
   erhalten und meinem schedischen Forscherfreiund weitergeleitet. Ich
   denke er kennt sich in den schwdischen Datenbanken aus.

   Ich moechte mich bei allen bedanken die hier geholfen haben.
   Es war eben schwierig mit dem vorliegenden schwedischen Namen die suche
   hier zu zu starten, da er sonicht registriert wurde.

   Eine Anmerkung in eigener Forschung.
   Meine schwedische Urgrossmutter immigrierte 1893 nach Deutschland zwei
   ihrer Schwestern ebenfalls , zwei weietre in die USA. Ich freue mich
   deshalb, wenn schwedische Forscher mir dort weiterhelfen und ich dann
   auch hier mal helfen konnte.

   In der Gruppe HBL werde ich spaeter zu den Vorfahren weiter Frau
   gezielte Fragen stellen.

   An Arne Nilsson , deine Zusammenfassung werde ich weiterleiteen.

   Ende Juli bin ich in S-H , da hat das Archiv in Ratzeburg leider
   geschlossen.

   Viele Gruesse aus dem Rheinland
   Ralf-Martin Mueller

Hallo Arne,

warum sollte ein schwedischer Staatsangehöriger den Namensgebungsregeln in Preußen unterliegen?

Ich denke, damals war der Sohn automatisch Schwede, weil der Vater Schwede war.

Hier galt auch nach dem Krieg noch: Staatsangehörigkeit des Kindes folgte dem Vater. Für die deutsche Staatsbürgerschaft mußte dann entsprechend auch für alle während der Ehe mit einer Deutschen geborenen Kinder gezahlt werden. - Jedenfalls war das angeblich der Grund, warum eine Italiener in der Verwandschaft Italiener blieb: zu teuer für sich und drei Kinder.

Wie das heute bei ehelichen/unehelichen Kindern mit der Staatsbürgerschaft ist, weiß ich nicht genau.

zum bis 1974 gültigen Recht gibt es eine Alte Entscheidungsablehung des Verfassungsgerichts - 2 BvR 729/96 -:

"1. Nach § 4 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (im folgenden: RuStAG) in der im Zeitpunkt der Geburt der Beschwerdeführer geltenden Fassung konnte nur ein deutscher Vater die Staatsangehörigkeit an seine Kinder weitergeben. Durch Beschluß vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217 ff.) beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für die Zeit ab 1. April 1953 als gleichheitswidrig. Für die bis zu einer Neuregelung geborenen Kinder müßten für die Zukunft die fortwirkenden Folgen für ihren Status beseitigt werden, d.h. auch die bisher ausgeschlossenen Kinder deutscher Mütter müßten die deutsche Staatsangehörigkeit uneingeschränkt erhalten können. Hierfür genüge grundsätzlich die Einräumung eines Rechts, durch Erklärung (Option) die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben (vgl. BVerfGE, a.a.O., S. 262 ff.)." - Zitiert nach Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Erklärungsfrist für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAGÄndG 1974 Art 3 Abs 6 und 7 verfassungsgemäß, keine Verletzung von Grundrechten durch Annahme verschuldeter Versäumung der Erklärungsfrist

Ich glaube nicht, daß man vor 1913 fortschrittlicher war. Ergo wäre der Sohn eines Schweden auch ein Schwede gewesen, woraus sich der Name ergibt:

Johannes, Sohn des Abraham: Johannes Abrahamson
Jochen Johann Heinrich, Sohn des Johannes: Jochen Johann Heinrich Johannson.

Viele Grüße

Jutta