Sehr geehrter Herr Gebauer,
ich sehe da nichts Außergewöhnliches. Trotz der "braunen Zeit" war der Registerführer nichts anderes als der Standesbeamte bzw. der, der die Eintragungen vorzunehmen hatte. In Neustädtel Krs. Freystadt war das Ende 1944 offenbar das Lehrmädchen. In Schweidnitz saß halt ein gut bezahlter (OI, heute A 10). Dass um 1940 die Hinzusetzung des Sterbehinweises beim Heiratseintrag üblich war, können Sie online anhand der Standesamtsregister vom SOMMERFELD NL unter SZUKAJWARCHIWACH nachvollziehen. Dort finden sich zahlreiche Zusätze der von mir geschilderten Art.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Holleitner