Jagdrecht

Guten Abend Winfried Liszio,

eigentlich habe ich mich nicht direkt mit diesem Thema beschäftigt, aber so nebenbei ist mir mehrfach aufgefallen, daß Gutsbesitzern nicht automatisch das Jagdrecht zufiel, sondern sie auf ihrem Besitz das Jagdrecht haben mußten. Das Jagdrecht wurde -zumindest im 19. Jh., meinem Beobachtungszeitraum- differenziert in niederes, mittleres und höheres Jagdrecht. Ich kann aber nicht sagen, welche Tierarten bzw. welche Jagdformen in welche Gruppe eingeordnet wurden.

Die Erteilung von Jagdscheinen scheint mir eine jüngere "Erfindung" zu sein und bedingt wohl, daß Jagdgebiete verpachtet werden. Früher war das Jagdrecht ein Privileg, was an bestimmte Grundstücke gebunden war und auf den jeweiligen Erwerber überging. Anfang des 19. Jh. wurde z.B. einem Gutsbesitzer ein Waldstück aus staatlichem Forst angeboten als Abgeltung für sogn. Holzgerechtsame (das Recht auf Brennholz aus staatlichen Forsten). Er hat ein etwas größeres Stück bekommen, als ihm eigentlich zustand, zahlte noch etwas drauf und erhielt für diese Forstparzelle das Privileg eines niederen und mittleren Jagdrechts eingetragen (was er für seinen bisherigen Besitz bereits besaß). Adelige Güter, die später so genannten Rittergüter, besaßen traditionell eigenes Jagdrecht. Die Qualität des Besitzes war unabhängig vom Stand der Erwerber: adelige Güter wurden spätestens im 19. Jh. auch reichlich von Bürgerlichen gekauft, die darauf die gleichen Rechte wie die ehedem adeligen Besitzer hatten.

In der Neuzeit konnte man Jagdgebiete von anderen pachten. Also jene, die ein Jagdrecht hatten, es aber nicht selbst ausübten, konnten es gegen Geld an andere weitergeben (adelige Gutsareale oder staatliche Forsten). Diese Pächter mußten wohl ihre Befähigung durch einen Jagdschein nachweisen. Ich kann leider nicht sagen, ab wann Jagdscheine behördlich eingeführt wurden.

Vielleicht hilft es ein bißchen weiter...

Grüße aus Berlin
Viktor