J. Winninghoff: Ratsherr oder Wahlmann?

Liebe Listenmitglieder,

In einem Brief von 1938 heißt es: “Joseph Winninghoff war 1807 Ratsherr” unter Bezugnahme auf das Bürgerbuch der Stadt Rheine. Nun habe ich mir die Veröffentlichung “Das Bürgerbuch der Stadt Rheine 1637-1825, Münster 1984” besorgt und finde zu dem genannten Vorgang folgenden Text:

„1807 den 6ten Februar haben Herren Bürgermeistere und Rath in Gefolg eingegangener Conceßion, so gehörig bekannt gemacht, unterm Vorsitz des Herrn Landrichters Rothman als angeordneter commißarius in praesentia deren Stadts Gilden vermitz dazu vom Secretario verfertigten Zettels der köhrfähigen Bürger zu Köhrgenoßen gezogen als … N.221. Jos. Winninghoff”
und
“Welche Köhrgenoßen so dann p(raevia) a(visatione de) p(erjurio) in Vorgang ausgeschwohrnen Kohrgenoßen Eidt, nachdem denselben das Protocoll vom 23ten Februar 1801 vorgelesen und bekannt gemacht, zur neuen Rathswahl geschritten und folgende Persohnen aus der Bürgerschaft gewählt.”

Hier taucht der Name Joseph Winninghoff nicht mehr auf.

-Ich entnehme daraus, dass J. Winninghoff nicht Ratherr, sondern “Köhrgenosse” war! Interpretiere ich das richtig? Dann hätte sich der Schreiber des Briefes 1938 nämlich vertan.

-Ist das richtig, das ein Köhrgenosse eine Art Wahlmann war?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Nicole (Hartmann)