Ius primae noctis - Oder: Wie das SOMMERLOCH füllen?

Sehr geehrte Mitleserinnen und Mitleser,
im Zeitalter der Gentests müsste doch feststellbar sein, ob das Recht der ersten Nacht auch in niederschlesischen Dörfern praktiziert wurde. Besonders delikat stelle ich mir die Angelegenheit vor, wenn zwei Erstgeborene aus dem gleichen Gutsbezirk heirateten.
Ist also der Umstand, dass eine Vielzahl der Bräute unter dem Kranz heiraten mussten, weniger den erbärmlichen Verhältnissen auf dem flachen Land als der Schlauheit der Untertanen geschuldet, die hierdurch eine Vaterschaft der Obrigkeit vermeiden halfen? Und hätte ein Nachfahre solcher Obrigkeiten nicht auch einen Erbanspruch?
In der Hoffnung auf mannigfaches Echauffieren macht ein Vielleichterbe
xxx (drei Kreuze).

i. e. Hans-Martin Holleitner
(Dauersuche nach Belegen, dass die These, der Mädchenname meiner Mutter (FURKERT) sei ein schottischer Familienname (vgl. HP der Familie Forker), eine bloße Mär ist)