Moin Else, nach Verdenhalven bedeutet Inwohner soviel wie Schutzverwandter,
Einwohner einer Stadt , der nicht das B�rgerrecht erworben hat, aber einen
gewissen Schutz (Wohnrecht) in der Gemeinde hat.
Gr��e Peter (Andersen)
Herzlichen dank, Peter! Dann habe ich auch heute etwas neues gelernt!
Grüsse von Else
Danke an Peter (Andersen). Nun stehe ich vor dem Problem, welche Antwort den
"Inwohner" richtig definiert. Ist Deine Antwort richtig? Oder die aus der
Genealogie-Newsgroup? Oder ein Mix aus beiden? Aber da werde ich schon
irgendwie weiterkommen. Hier zu Eurer Information die Newsgroup-Antwort:
Inwohner waren Arbeitnehmer, die in gro�en landwirtschaftlichen Betrieben
(Nord- und Ostdeutschlands) in der Regel f�r 6 oder 12 Monate gewohnt und
gearbeitet haben. F�r ihre Arbeit gab es die Unterkunft und ein geringes
zus�tzliches Entgelt sowie Naturalien. Die Inwohner unterschieden sich von
den "normalen" Landarbeitern darin, dass sie wirklich einen Vertrag hatten,
der sie an den Hof bindet. Au�erdem mu�ten sie in der Regel noch einen -
durch sie "gemieteten" - Arbeiter mitbringen, der dem Inwohner unterstellt
war (Hofg�nger oder Scharwerker genannt). Die Inwohner wohnten zuweilen auf
dem Hof in dieser Zeit dann auch mit ihren Familien.
Viele Gr��e
Harald Oelker
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