Hallo zusammen,
um einen "Gummi-Passus" handelt es sich meines Erachtens keineswegs.
Eigentlich ist die Vorschrift eindeutig. Laut Absatz 3 des Paragraphen
6 ist es DIE REGEL, dass für den benannten Personenkreis KEIN
schutzwürdiges Interesse mehr besteht. Demnach kann nur in
Ausnahmefällen, und da müsste jeder Fall einzeln beurteilt werden,
noch ein schutzwürdiges Interesse vorliegen.
Ich habe das Gefühl, da bastelt sich jemand seine eigenen
Rechtsvorschriften.
Gruß
Michael Schrader
Cc:
kriegsgraeberfuersorge
Hallo,
danke für die Auskunft. Schätze aber, die werden sich im
Nachhakensfalle
auf den Gummi-Passus "in der Regel..." berufen.
Es fällt schon auf, dass in der Volksbund-online Datei eigentlich
nur
Ostfront-Vermißt-Fälle aufzufinden sind * In der
Vermißtenbildliste aus
den 1950er Jahren waren ca. 1,2 (oder 1,4 Millionen ?) Militärtote
verzeichnet,
von denen mindestens einige hunderttausend außerhalb der Ostfront
vermißt geraten sein dürften (Balkan, Frankreich, usw.)
Es ist schwer zu bezweifeln, dass all diese Fälle - mit Grablage -
geklärt bzw. amtlich tot erklärt wurden. So dass demgemäß der
Geburtsort
beim
Volksbund so gesehen datenschutzkonform erfasst werden durfte.
Irgendwie schimmert da noch dieses 1950er Jahre Gerücht von den
"Schweigelagern der Russen" *, also der Kurzschluß vom Vermißtsein
auf
die Kriegsgefangenschaft durch. Wo es sich bei der Masse der noch
Ende
der 1950 er Jahre (und bis heute) "Vermißten" um Fälle handeln
wird, die
nie in Kriegsgefangenschaft waren, sondern schlicht und einfach
gefallen
sind.
Man kann mit Fug und Recht gewisse Verschleierungsabsichten der dt.
Führung im Hintergrund vermuten, die "Hoffnung" von Angehörigen
(wieder
besseres Wissen) nicht zerstören wollte bzw. sich bezüglich der
wahren
Verluste an Toten in die eigene Tasche log.
Mit freundlichen Grüßen
M. W. Ehrenreich
*ähnlich gelagert sind wohl die vielen Einträge in der
Volksbunddatei
aus dem Bereich Marine - ebenfalls ohne Geburtsort - also in der
Masse
wohl U-Boot-"Vermißte"
*oder Phantasiegebilde von, wie soll man sagen, tausenden deutschen
"Kryptokommunisten", die sich in die UdSSR "abgesetzt" haben und
gleichzeitig mit dem familiären Anhang in der Heimat total gebrochen
haben bzw. - à la "Soweit die Füsse tragen" im Riesenreich
untergetaucht
sind, u.ä. Blödsinn.
Konkret bezog sich meine Anfrage auf zwei von mir selbst veranlasste
vollständige Personendatensätze namens Ehrenreich, einmal
1892-1915,
dann 1918-1944 datiert Bei denen der Geburtsort wieder entfernt
wurde,
weil
"Sie könnten ja noch leben" - ?
> Hallo,
>
> was ist denn das für eine Auskunft?
>
> WASt-Verordnung §6 (3):
>
> (3) Schutzwürdige Belange des Betroffenen sind in der Regel nicht
mehr
> beeinträchtigt, wenn der Betroffene zehn Jahre oder länger
verstorben
> ist. Ist das Todesdatum eines Betroffenen ungeklärt, so sind ab 90
> Jahren nach seiner Geburt schutzwürdige Belange in der Regel nicht
> mehr beeinträchtigt.[...]
>
> D.h. die schutzwürdigen Interessen sind bei allen vor 1925
GEBORENEN
> Personen abgelaufen, also auch solchen die nach Ende des ersten
> Weltkriegs geboren wurden... Somit ist die unten genannte
> Argumentation, dass nicht angenommen werden kann, dass der
Betroffene
> verstorben ist, hinfällig.
>
> Gruß
>
> Kai Michael (Poppe)
>
> Von: des-l-bounces@genealogy.net
[mailto:des-l-bounces@genealogynet]
> Im Auftrag von ehren69@mnet-online.de
> Gesendet: Mittwoch, 7. Januar 2015 19:25
> An: des-l@genealogy.net
> Betreff: [DES-L] interessante auskunft von der
kriegsgraeberfuersorge
>
> ...zu den Vermißten (und online Datenbankeinträgen beim
Volksbund)
>
> Hallo,
>
> heute erhielt ich eine recht interessante e-mail-Auskunft vom
Volksbund
> e. V.
> Grund war meine Anfrage über wieder herausgelöschte Geburtsorte
von
> Einträgen, die schon einmal in der Volksbund-Onlinedatei
eingetragen
> waren.
>
> Hier der Wortlaut:
>
> Sehr geehrter Herr Ehrenreich,
>
> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben sowie die Mitteilungen über
> Änderungen von Schreibweisen in unserer Datenbank.
>
> Die Geburtsorte von Vermissten werden aus datenschutzrechtlichen
> Gründen nicht mehr in der Gräbersuche online angezeigt. In
unserer
> Datenbank sind dieser allerdings weiterhin verzeichnet.
>
> Die gesetzliche Grundlage können Sie folgendem Auszug der
> Datenschutzbestimmungen der Deutschen Dienststelle entnehmen:
> Für die Deutsche Dienststelle (WASt) gilt außer den bekannten
bundes–
> und landesrechtlichen Datenschutznormen als Spezialrecht das
> WASt-Gesetz bzw.
> die WASt-Verordnung.
> Die Offenbarung personenbezogener Daten an nicht Betroffene ist an
die
> rigide Regelung des § 6 der WAST-Verordnung gebunden. Außerdem
> schreibt das Bundesdatenschutzgesetz in seinem § 3 a
Datenvermeindung
> und Datensparsamkeit vor.
> Da bei den Vermissten bzw. Verschollenen nicht mit Sicherheit
> angenommen werden kann, dass sie tatsächlich nicht mehr am Leben
sind,
> ist auf die Nennung des Geburtsortes als Identifizierungsmerkmal zu
> verzichten.
> Eine Klärung des Schicksals ist dann durch individuelle Anfragen
an