Interessante auskunft von der kriegsgraeberfuersorge

...zu den Vermißten (und online Datenbankeinträgen beim Volksbund)

Hallo,

heute erhielt ich eine recht interessante e-mail-Auskunft vom Volksbund e. V.
Grund war meine Anfrage über wieder herausgelöschte Geburtsorte von Einträgen,
die schon einmal in der Volksbund-Onlinedatei eingetragen waren.

Hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Ehrenreich,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben sowie die Mitteilungen über Änderungen
von Schreibweisen in unserer Datenbank.

Die Geburtsorte von Vermissten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht mehr in der Gräbersuche online angezeigt. In unserer Datenbank sind
dieser allerdings weiterhin verzeichnet.

Die gesetzliche Grundlage können Sie folgendem Auszug der
Datenschutzbestimmungen der Deutschen Dienststelle entnehmen:
Für die Deutsche Dienststelle (WASt) gilt außer den bekannten bundes– und
landesrechtlichen Datenschutznormen als Spezialrecht das WASt-Gesetz bzw.
die WASt-Verordnung.
Die Offenbarung personenbezogener Daten an nicht Betroffene ist an die
rigide Regelung des § 6 der WAST-Verordnung gebunden. Außerdem schreibt
das Bundesdatenschutzgesetz in seinem § 3 a Datenvermeindung und
Datensparsamkeit vor.
Da bei den Vermissten bzw. Verschollenen nicht mit Sicherheit angenommen
werden kann, dass sie tatsächlich nicht mehr am Leben sind, ist auf die
Nennung des Geburtsortes als Identifizierungsmerkmal zu verzichten.
Eine Klärung des Schicksals ist dann durch individuelle Anfragen an die
Dienststelle möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Viereck

Hallo,

was ist denn das für eine Auskunft?

WASt-Verordnung §6 (3):

(3) Schutzwürdige Belange des Betroffenen sind in der Regel nicht mehr beeinträchtigt, wenn der Betroffene zehn Jahre oder länger verstorben ist. Ist das Todesdatum eines Betroffenen ungeklärt, so sind ab 90 Jahren nach seiner Geburt schutzwürdige Belange in der Regel nicht mehr beeinträchtigt.[...]

D.h. die schutzwürdigen Interessen sind bei allen vor 1925 GEBORENEN Personen abgelaufen, also auch solchen die nach Ende des ersten Weltkriegs geboren wurden... Somit ist die unten genannte Argumentation, dass nicht angenommen werden kann, dass der Betroffene verstorben ist, hinfällig.

Gruß

Kai Michael (Poppe)

(also versteckt Überlebende im Alter von 115 Jahren aufwärts !)
Mit freundlichen Grüßen
M. W. Ehrenreich
D 82178 Puchheim

Ich frage mich langsam auch, was bewirkt der Datenschutz.
Datenschutz ja. Aber alles in Normen und Masen.
Wir können ja meist unsere Geschichte gar nicht aufarbeiten, da wir durch unseren Datenschutz gebremst werden.

Ich würde mich über ein vereintes Europa freuen. Also mit allen, wie (Russland, Weißrussland) und allen anderen Europäischen Ländern.
Auch das Ziel von 2018 macht mir Sorgen.
Romanov.
Diese auch die Vorfahren meiner Kinder sind.
Ich freue mich auf ein neues ( vereintes) Europa= Familie.
Viele Grüße
Klaus (Ruffert)

-----Original-Nachricht-----

Hallo,

danke für die Auskunft. Schätze aber, die werden sich im Nachhakensfalle auf den Gummi-Passus "in der Regel..." berufen.

Es fällt schon auf, dass in der Volksbund-online Datei eigentlich nur
Ostfront-Vermißt-Fälle aufzufinden sind * In der Vermißtenbildliste aus
den 1950er Jahren waren ca. 1,2 (oder 1,4 Millionen ?) Militärtote verzeichnet,
von denen mindestens einige hunderttausend außerhalb der Ostfront vermißt geraten sein dürften (Balkan, Frankreich, usw.)

Es ist schwer zu bezweifeln, dass all diese Fälle - mit Grablage - geklärt bzw. amtlich tot erklärt wurden. So dass demgemäß der Geburtsort beim
Volksbund so gesehen datenschutzkonform erfasst werden durfte.

Irgendwie schimmert da noch dieses 1950er Jahre Gerücht von den "Schweigelagern der Russen" *, also der Kurzschluß vom Vermißtsein auf die Kriegsgefangenschaft durch. Wo es sich bei der Masse der noch Ende der 1950 er Jahre (und bis heute) "Vermißten" um Fälle handeln wird, die nie in Kriegsgefangenschaft waren, sondern schlicht und einfach gefallen sind.

Man kann mit Fug und Recht gewisse Verschleierungsabsichten der dt. Führung im Hintergrund vermuten, die "Hoffnung" von Angehörigen (wieder besseres Wissen) nicht zerstören wollte bzw. sich bezüglich der wahren Verluste an Toten in die eigene Tasche log.

Mit freundlichen Grüßen
M. W. Ehrenreich

*ähnlich gelagert sind wohl die vielen Einträge in der Volksbunddatei aus dem Bereich Marine - ebenfalls ohne Geburtsort - also in der Masse wohl U-Boot-"Vermißte"

*oder Phantasiegebilde von, wie soll man sagen, tausenden deutschen "Kryptokommunisten", die sich in die UdSSR "abgesetzt" haben und gleichzeitig mit dem familiären Anhang in der Heimat total gebrochen haben bzw. - à la "Soweit die Füsse tragen" im Riesenreich untergetaucht sind, u.ä. Blödsinn.

Konkret bezog sich meine Anfrage auf zwei von mir selbst veranlasste vollständige Personendatensätze namens Ehrenreich, einmal 1892-1915, dann 1918-1944 datiert. Bei denen der Geburtsort wieder entfernt wurde, weil
"Sie könnten ja noch leben" - ?

Hallo zusammen,

um einen "Gummi-Passus" handelt es sich meines Erachtens keineswegs.
Eigentlich ist die Vorschrift eindeutig. Laut Absatz 3 des Paragraphen
6 ist es DIE REGEL, dass für den benannten Personenkreis KEIN
schutzwürdiges Interesse mehr besteht. Demnach kann nur in
Ausnahmefällen, und da müsste jeder Fall einzeln beurteilt werden,
noch ein schutzwürdiges Interesse vorliegen.

Ich habe das Gefühl, da bastelt sich jemand seine eigenen
Rechtsvorschriften.

Gruß
Michael Schrader

Cc:
kriegsgraeberfuersorge

Hallo,

danke für die Auskunft. Schätze aber, die werden sich im
Nachhakensfalle
auf den Gummi-Passus "in der Regel..." berufen.

Es fällt schon auf, dass in der Volksbund-online Datei eigentlich
nur
Ostfront-Vermißt-Fälle aufzufinden sind * In der
Vermißtenbildliste aus
den 1950er Jahren waren ca. 1,2 (oder 1,4 Millionen ?) Militärtote
verzeichnet,
von denen mindestens einige hunderttausend außerhalb der Ostfront
vermißt geraten sein dürften (Balkan, Frankreich, usw.)

Es ist schwer zu bezweifeln, dass all diese Fälle - mit Grablage -
geklärt bzw. amtlich tot erklärt wurden. So dass demgemäß der
Geburtsort
beim
Volksbund so gesehen datenschutzkonform erfasst werden durfte.

Irgendwie schimmert da noch dieses 1950er Jahre Gerücht von den
"Schweigelagern der Russen" *, also der Kurzschluß vom Vermißtsein
auf
die Kriegsgefangenschaft durch. Wo es sich bei der Masse der noch
Ende
der 1950 er Jahre (und bis heute) "Vermißten" um Fälle handeln
wird, die
nie in Kriegsgefangenschaft waren, sondern schlicht und einfach
gefallen
sind.

Man kann mit Fug und Recht gewisse Verschleierungsabsichten der dt.
Führung im Hintergrund vermuten, die "Hoffnung" von Angehörigen
(wieder
besseres Wissen) nicht zerstören wollte bzw. sich bezüglich der
wahren
Verluste an Toten in die eigene Tasche log.

Mit freundlichen Grüßen
M. W. Ehrenreich

*ähnlich gelagert sind wohl die vielen Einträge in der
Volksbunddatei
aus dem Bereich Marine - ebenfalls ohne Geburtsort - also in der
Masse
wohl U-Boot-"Vermißte"

*oder Phantasiegebilde von, wie soll man sagen, tausenden deutschen
"Kryptokommunisten", die sich in die UdSSR "abgesetzt" haben und
gleichzeitig mit dem familiären Anhang in der Heimat total gebrochen

haben bzw. - à la "Soweit die Füsse tragen" im Riesenreich
untergetaucht
sind, u.ä. Blödsinn.

Konkret bezog sich meine Anfrage auf zwei von mir selbst veranlasste
vollständige Personendatensätze namens Ehrenreich, einmal
1892-1915,
dann 1918-1944 datiert Bei denen der Geburtsort wieder entfernt
wurde,
weil
"Sie könnten ja noch leben" - ?

> Hallo,
>
> was ist denn das für eine Auskunft?
>
> WASt-Verordnung §6 (3):
>
> (3) Schutzwürdige Belange des Betroffenen sind in der Regel nicht
mehr
> beeinträchtigt, wenn der Betroffene zehn Jahre oder länger
verstorben
> ist. Ist das Todesdatum eines Betroffenen ungeklärt, so sind ab 90
> Jahren nach seiner Geburt schutzwürdige Belange in der Regel nicht
> mehr beeinträchtigt.[...]
>
> D.h. die schutzwürdigen Interessen sind bei allen vor 1925
GEBORENEN
> Personen abgelaufen, also auch solchen die nach Ende des ersten
> Weltkriegs geboren wurden... Somit ist die unten genannte
> Argumentation, dass nicht angenommen werden kann, dass der
Betroffene
> verstorben ist, hinfällig.
>
> Gruß
>
> Kai Michael (Poppe)
>
> Von: des-l-bounces@genealogy.net
[mailto:des-l-bounces@genealogynet]
> Im Auftrag von ehren69@mnet-online.de
> Gesendet: Mittwoch, 7. Januar 2015 19:25
> An: des-l@genealogy.net
> Betreff: [DES-L] interessante auskunft von der
kriegsgraeberfuersorge
>
> ...zu den Vermißten (und online Datenbankeinträgen beim
Volksbund)
>
> Hallo,
>
> heute erhielt ich eine recht interessante e-mail-Auskunft vom
Volksbund
> e. V.
> Grund war meine Anfrage über wieder herausgelöschte Geburtsorte
von
> Einträgen, die schon einmal in der Volksbund-Onlinedatei
eingetragen
> waren.
>
> Hier der Wortlaut:
>
> Sehr geehrter Herr Ehrenreich,
>
> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben sowie die Mitteilungen über
> Änderungen von Schreibweisen in unserer Datenbank.
>
> Die Geburtsorte von Vermissten werden aus datenschutzrechtlichen
> Gründen nicht mehr in der Gräbersuche online angezeigt. In
unserer
> Datenbank sind dieser allerdings weiterhin verzeichnet.
>
> Die gesetzliche Grundlage können Sie folgendem Auszug der
> Datenschutzbestimmungen der Deutschen Dienststelle entnehmen:
> Für die Deutsche Dienststelle (WASt) gilt außer den bekannten
bundes–
> und landesrechtlichen Datenschutznormen als Spezialrecht das
> WASt-Gesetz bzw.
> die WASt-Verordnung.
> Die Offenbarung personenbezogener Daten an nicht Betroffene ist an
die
> rigide Regelung des § 6 der WAST-Verordnung gebunden. Außerdem
> schreibt das Bundesdatenschutzgesetz in seinem § 3 a
Datenvermeindung
> und Datensparsamkeit vor.
> Da bei den Vermissten bzw. Verschollenen nicht mit Sicherheit
> angenommen werden kann, dass sie tatsächlich nicht mehr am Leben
sind,
> ist auf die Nennung des Geburtsortes als Identifizierungsmerkmal zu
> verzichten.
> Eine Klärung des Schicksals ist dann durch individuelle Anfragen
an

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang einen Hinweis auf die Stiftung Sächssiche Gedenkstätten und die in der dortigen Geschäftsstelle angegliederte Dokumentationstelle zu geben. Auf der Internetseite heißt es:

Seit 2004 erteilt die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten auf der Basis von Archivquellen aus Deutschland, der Russischen Föderation, der Republik Belarus und der Ukraine Auskünfte zu Schicksalen deutscher Bürger mit humanitärem und geschichtswissenschaftlichem Charakter:

1. Deutsche Kriegsgefangene[http://www.dokst.de/node/1121\] in Kriegsgefangenenlagern auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion

2. Verurteilte Deutsche[http://www.dokst.de/node/1129/\] - Personen, die von sowjetischen Militärtribunalen, der „SMERSCH“ (der Spionageabwehrabteilung der Roten Armee) oder anderen Straforgane in der SBZ/DDR verurteilt wurden, sowie Kriegsgefangene und Internierte, die sich zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung bereits auf dem Boden der Sowjetunion befunden hatten.

3. Internierte[http://www.dokst.de/node/1122/\] in den Sonderlagern des NKVD/MVD der UdSSR in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Lagern auf dem Gebiet der UdSSR

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen.
http://www.dokst.de/main/content/auskuenfte/deutsche-buerger/auskuenfte-zu-deutschen-buergern

Herzliche Grüße
Tobias Hollitzer

Hier eine (rasche) Zwischenauskunft vom Volksbund Kriegsgräberfürsorge von heute 08.1.15 betr. meine erneute Nachfrage wegen der Regelung § 6 WASt-VO:

Sehr geehrter Herr Ehrenreich,

wir werden Ihr Anliegen an die Deutsche Dienststelle weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Viereck