Innungsmitgliedschaft

Liebe Listenmitglieder,

vor 1934 gab es an vielen Orten Zwangsinnungen - diese mussten von den
selbständigen Meistern beantragt werden und mit Mehrheit beschlossen werden.
Diese waren seit 1897 möglich. Pflichtinnungen generell gab es erst mit dem
"Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 29.11.1933".
Ob es aus dieser Zeit Unterlagen gibt, wäre bei der Handwerkskammer Berlin
nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut (Bernert)
Mail: helmut.bernert@t-online.de