Hallo alle miteinander,
zur Problematik des Pilzbefalls im Standesamt I hier folgende
Hintergrundinformation. Wie ihr dem Text entnehmen k�nnt, hat die Sperrung der
betroffenen Best�nde ernste Hintergr�nde.
Sch�ne Pfingsten
Sonja (Archivarin)
Auszug aus dem Aufsatz (Juli 2003)
Schimmelpilzbefall an Schrift- und Bibliotheksgut*
Informationen, Hinweise und Empfehlungen
* Merkblatt, hrsg. v. der Firma Schempp� Bestandserhaltung und Schadensanierung
und von Dieter Hebig Archivberatung
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Sie k�nnen durch Ber�hrung, Luftzug und andersartige Verschleppung auf
andere, bisher nicht befallene Objekte �bertragen werden, wo sie beim Eintreten
der genannten Bedingungen ebenfalls aktiv werden. Deshalb ist es wichtig,
schimmelbefallenes Archiv- und Bibliotheksgut als erste Ma�nahme nach der
Schadensfeststellung schnellstm�glich von den anderen Objekten zu isolieren und
dabei vorsichtig vorzugehen, so da� m�glichst wenig Luftbewegung entsteht (z.B.
eine schimmlige Akte nicht erst noch auf- und zuklappen oder gar den Staub und
damit die Sporen abpusten bzw. -kehren). Dabei d�rfen keinesfalls die f�r den
Menschen notwendigen Schutzma�nahmen vernachl�ssigt werden, wie Handschuhe und
Atemschutz.
Sie treten in hunderten verschiedenen Arten auf, die nur durch aufwendige
Untersuchungen zu unterscheiden sind. Einige sind f�r den Menschen
ungef�hrlich, andere k�nnen allergische Reaktionen hervorrufen. Besonders
Menschen mit allergener Belastung sind gef�hrdet. Allergische Reaktionen k�nnen
insbesondere auf der Haut (Ausschl�ge, Ekzeme) und in den Atmungsorganen
(asthmatische Erscheinungen) hervorgerufen werden. Einige Arten von
Schimmelpilzsporen k�nnen f�r den Menschen t�dlich sein. Gef�hrdet sind in
erster Linie die Archivare und Bibliothekare, aber auch die Benutzer und alle
anderen, die Umgang mit befallenem Schriftgut haben. Deshalb ist z.B. eine
Restaurierung oder Verfilmung/Digitalisierung erst nach erfolgter
Sterilisierung m�glich. Dieser Grundsatz sollte auch f�r archivische oder
bibliothekarische Arbeiten sowie f�r die Benutzung gelten.
...
Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass die mit dem Schimmelpilzbefall
verbundenen Probleme (Gefahr f�r die Gesundheit, Verschleppungsgefahr)
so gravierend sind, dass die Bek�mpfung unbedingten Vorrang vor allen
anderen konservatorischen bzw. restauratorischen Ma�nahmen haben muss.
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