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Hallo alle zusammen,

eine nette Person der Genealogie-Forschungstelle (Mormonen) in Esslingen ließ mir folgenden interessanten Artikel zukommen.

Hilfswissenschaft Genealogie erlebt Quantensprung

Manche Veränderungen für Forschung passieren im Verborgenen, bzw. sie interessieren nur wenige Menschen und daher nimmt die geneigte Öffentlichkeit diese Veränderungen kaum wahr.
So etwas ähnliches ist am 1.01.2009 mit der Veränderung des Personenstandsrechtes in Deutschland passiert. Für die Gruppe der Ahnenforscher bzw. Genealogen hat sich seit diesem Zeitpunkt massiv die Forschungslage verändert. Man könnte von Quantensprung in dieser Hilfswissenschaft sprechen.

Bildquelle (nicht gedruckt): Logo Genealogentag Bielefeld 200

Durch eine Änderung des Personenstandsrechts, das am 1.01.2009 in Kraft trat, wurden Millionen von Aktenmetern aus den Standesämtern der Republik in die jeweilig zuständigen Archive auf Stadt, Kreis oder Landesebene gebracht.
Die Änderung des Personenstandsrechtes veränderte nämlich die Aufbewahrungsfristen für die Personenstandsregister. Ganz konkret heißt das, dass seit Anfang des Jahres 2009 die Geburtsregister nur noch 110 Jahre, die Heiratsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre nach dem Termin beim Standesamt fortgeführt werden. Alle älteren Register wurden mit Beginn des Jahres an die Archive zur weiteren Aufbewahrung abgegeben und können dort eingesehen werden.

Und das ist der Quantensprung. Durch die Zugänglichmachung dieser Bestände können jetzt nicht nur Familienforscher ihre eigenen Familie zurückverfolgen, sie können jetzt ihre Forschungen auch ausdehnen. Mittlerweile schreiben nämlich Genealogen ganze Ortsgeschichten.
Die alte Regelung ließ viele Forschungsansätze durch das Personenstandsrecht sehr rigide im Sande verlaufen, weil man nur an “seine“ Geschichte und nicht an die Geschichte anderer Familien oder Menschen heran kam. Nun ist zeitlich das 19. Jahrhundert quasi offen, bzw. man muss nicht am Standesamt fragen und hoffen, dass man noch die eigene Verwandtschaft konstruieren kann, man kann jetzt im zuständigen Archiv einen Benutzungsantrag stellen und los geht’s.

Möge es vielen Forschern und Genealogen weiterhelfen.

Ursula Wojciechowski