"in doppeltem Original"

Le 25/06/2014 12:00, pfalz-l-request@genealogy.net a �crit :

Message: 1
Date: Tue, 24 Jun 2014 06:25:38 -0400 (EDT)
From: Rolgeiger via Pfalz-L<pfalz-l@genealogy.net>
Subject: [Pfalz] "in doppeltem Original"
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  pfalz-l@genealogy.net
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Content-Type: text/plain; charset="ISO-8859-1"

Hallo,

in einer Sterbeurkunde stie� ich auf diese Formulierung

"wor�ber ich gegenw�rtigen Akt aufgerichtet habe, welcher nach Vorlesung
desselben von dem Anzeigenden und von mir in doppeltem Original
unterschrieben wurde."

Das "doppelte Original" bedeutet in doppelter Ausfertigung, aber warum
dann das Wort "Original"? Das "Original" blieb im Standesamt, aber wozu ein
zweites "Original"?

Hat jemand eine Idee?

Mit freundlichem Gru�

Roland Geiger

Salut Roland,

es k�nnte sich dabei um die gleichzeitig ertsellte Zweitschrift handeln, die nach einer gewissen Zeit zur Abgabe an das �bergeordnete Archiv bestimmt war. In Baden an das Grossherzogliche Archiv in Karlsruhe.

Gruss
Colette (Llorca)

www.llorcahome.org