Hallo,
in einer Sterbeurkunde stieß ich auf diese Formulierung
"worüber ich gegenwärtigen Akt aufgerichtet habe, welcher nach Vorlesung
desselben von dem Anzeigenden und von mir in doppeltem Original
unterschrieben wurde."
Das "doppelte Original" bedeutet in doppelter Ausfertigung, aber warum
dann das Wort "Original"? Das "Original" blieb im Standesamt, aber wozu ein
zweites "Original"?
Hat jemand eine Idee?
Mit freundlichem Gruß
Roland Geiger