Home Page update, bitte um Review

Liebe Forscherfreunde,

zunächst wünsche ich ein Frohes neues Jahr, mögen alle unsere Wünsche in Erfüllung gehen und alle unsere Vorhaben gelingen, (nicht nur diejenigen mit genealogischer Natur),

über die Feiertage hinweg fand ich ein wenig Zeit, meine genealogische Home Page mit neuer Technik auszustatten, z.B. Frames, CSS und XHTML Compliance.

Bevor ich sie offiziell freischalte, bitte ich alle Technikinteresssierten, sofern die Zeit erlaubt, sich den folgenden URL anzusehen, und hinsichtlich der folgenden Kriterien zu überprüfen :

(http://www.gerdbauch.de/frames/index.html)

- Lesbarkeit und Navigierbarkeit mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Browsern,

- Verständlichkeit und Konsistenz der angebotenen Information,

Bei Auffälligkeiten, bitte ich, abhängig von der Natur des Problems um eine kurze Mitteilung die die folgenden Informationen enthalten sollte :

- kurze, treffende Problembeschreibung,
- eingesetzter Browser,
- Betriebssystem,
- Bildschirmauflösung,
- Überschrift der betreffenden Seite bzw. Ident des jeweiligen Personenprofils,

Screenshots könnten hilfreich sein, diese dann bitte an meine private email adresse, gb@gerhardbauch.de

vielen Dank im voraus und beste Grüße

Gerhard (Bauch)

Hallo Gerhard,
CSS gut, XHTML gut, Frames = Technik von vorgestern.

Du wirst immer Probleme mit Benutzern haben, die �ber Suchmaschinen auf deine Seite kommen und das werden vermutlich mehr als 70 Prozent sein. Diese sehen dann z.B. die Navigation nicht, das Google nat�rlich die interessante Inhaltsseite beim Treffer anbietet.

Viele Gr��e,
Veit

Moin allerseits,

CSS gut, XHTML gut, Frames = Technik von vorgestern.

Du wirst immer Probleme mit Benutzern haben, die �ber Suchmaschinen auf deine Seite kommen und das werden vermutlich mehr als 70 Prozent sein. Diese sehen dann z.B. die Navigation nicht, das Google nat�rlich die

davon mal ganz abgesehen werden Besucher, die so sehbehindert sind, da� sie auf ein Vorleseprogramm angewiesen sind, an den Frames ebenfalls wenig Freude haben. Die wissen dann n�mlich nicht mehr, wo sie eigentlich sind. �hnliches gilt f�r Nutzer von rein textorientierten Browsern. Ganz interessant u.a.:

http://www.barrierefrei-kommunizieren.de/webdesign/front_content.php?idart=721

Diesen Menschen hilft ein Alternativtext "kuckuck" auch nicht wirklich weiter, wenn sie im Impressum nach der eMail-Adresse suchen.

Da au�erdem im Impressum weder eine Telefon- noch eine Faxnummer angegeben ist, ist m.E.(!) dem zwingenden Kriterium der "unmittelbaren Erreichbarkeit" nicht Gen�ge getan. K�nnte abmahnf�hig sein.

Der Copyright-Vermerk im linken Frame schadet zwar nicht, n�tzt aber auch nichts. W�re somit verzichtbar.

Die sonstige Aufmachung gef�llt mir gut: schlicht, sachlich, beschr�nkt auf das Wesentliche, n�mlich die �bermittlung von Informationen. Kein blink-blink, kein tut-tut (ich mag zwar kein Babyblau, aber das ist mein Problem :wink: ).

Detlef Ziemann wrote:

Da außerdem im Impressum weder eine Telefon- noch eine Faxnummer angegeben ist, ist m.E.(!) dem zwingenden Kriterium der "unmittelbaren Erreichbarkeit" nicht Genüge getan. Könnte abmahnfähig sein.

Mach hier niemandem Angst.
IMHO gilt die Impressumspflicht nur für kommerzielle Webauftritte.

MfG, Metti.

Moin Metti,

Mach hier niemandem Angst.

dazu besteht kein Anla�.

IMHO gilt die Impressumspflicht nur f�r kommerzielle Webauftritte.

Vorweg: Ich bin KEIN Jurist!

Den Begriff "kommerziell" kennt der Gesetzgeber nicht, er spricht von "gewerbsm��ig" (das w�re das, was Du meinst) oder von "gesch�ftsm��ig". Als gesch�ftsm��ig ist ein Webauftritt dann anzusehen, wenn er auf Dauerhaftigkeit angelegt ist (wie z.B. unsere genealogischen Homepages) und nicht nur kurzzeitig erreichbar sein soll. Soviel zu den Begrifflichkeiten.

F�r geWERBSm��ige Seiten besteht Impressumspflicht, auch die Angaben, die dort erscheinen m�ssen, stehen fest.

Bei geSCH�FTSm��igen Seiten ist es nicht ganz so eindeutig, da h�ngt vieles vom Richter ab. Zur Zeit sieht die Lage nach MEINER Kenntnis so aus:

- Es gibt keine Pflicht, eine Seite namens "Impressum", "Kontakt", "Erreichbarkeit" oder �hnlich zu haben,

- es gibt sehr wohl die Verpflichtung, die Kontaktdaten des Seitenbetreibers vorzuhalten, und zwar so, da� sie von jeder(!) Seite des Webauftrittes aus mit h�chstens zwei(!) Klicks erreichbar sind.

Strittig ist meines Wissens nur noch, welche Daten �ber die postalische Anschrift hinaus enthalten sein m�ssen. Das gilt insbesondere f�r die "unmittelbare elektronische Erreichbarkeit". Mu� es die Telefonnummer sein? Und/oder eine Faxnummer? Oder gen�gt eine eMail-Adresse? Da sind sich die Richter wohl noch uneins, aber wenigstens Eines davon mu� sein.

Und das ist f�r Sehbehinderte nicht gegeben, deshalb habe ich es angemerkt.

Nochmal: Ich bin kein Jurist, obiges entstammt einer Web-Recherche vor ca. 6 Monaten. M�glicherweise gibts inzwischen etwas aktuelleres?

Hallo Detlef,

was ich nicht verstehe ist, warum Du (wenn Du nun kein Jurist bist, das haben wir ja alle sicher gut und klar verstanden) so ausf�hrliche Rechtsberatung gibst, die ja vom Urheber des threads (und wohl generell von keinem hier) gefordert, erwartet oder erbeten wurde.
Ein Abmahn-Menetekel an die Wand zu ma(i)len ist sehr modern, wenn man andere erschrecken will. Das hat dann ja auch Metti angenommen, ganz sicher aber hattest Du das keinesfalls vor.
Das mit dem Abmahn-Menetekel gef�llt mir gerade sooo gut, da� ich es nochmal schreibe....man muss n�mlich auch mit scheinbarer Rechtsberatung sehr vorsichtig sein, gerade in Chatr�umen und Listen. Da lesen sehr gern echte Juristen mit, die sich ein Zubrot oder �berhaupt was zu essen verdienen wollen.
Aber um einer unbot- und unlistenm��igen Diskussion vorzubeugen, ich werde hierzu nichts weiter antworten, falls Du Dich auf den Fu� getreten f�hlen solltest. Hatte ich nicht vor, bin kein Fu�treter.

Ein angenehmes 2010 allen! W�nsche viel Gelassenheit und viele Anl��e Euch innerlich oder auch m�glichst viel �u�erlich kaputtzulachen. Follow me!

LG
Uli

Detlef Ziemann wrote:

Als geschäftsmäßig ist ein Webauftritt dann anzusehen, wenn er auf Dauerhaftigkeit angelegt ist (wie z.B. unsere genealogischen Homepages) und nicht nur kurzzeitig erreichbar sein soll. Soviel zu den Begrifflichkeiten.

Auch ein Hobby kann dauerhaft sein. So sieht es z.B. das Finanzamt, wenn Du ein Gewerbe anmeldest und keinen Gewinn erzielst. Schlussendlich ist es vom Gericht zu entscheiden.

Nochmal: Ich bin kein Jurist,

Geht mir genauso.

Wer es genauer wissen möchte, findet hier sicher genaueres:

<http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2009.pdf&gt;

MfG, Metti.

Eh Metti.

  welch ein gutes link...danke! Ich glaube, ich werde das sogar mal ausdrucken, was selten passiert.

Empfehlenswert!

LG
Uli

Ulrich M. Schoenknecht wrote:

welch ein gutes link...danke! Ich glaube, ich werde das sogar mal ausdrucken,

Wozu?
Das wird weiter aktualisiert (wenn die Diskusion und die Einigungen fortschreiten) und auch verfügbar bleiben. Du kannst jederzeit dort nachsehen. Ich halte einen Ausdruck für Papierverschwendung.

Aber ich halte Dich nicht zurück.

MfG, Metti.

Bin noch etwas altmodisch und drucke manches aus, weil ich nur im Notfall l�ngere Sachen am Computer lesen m�chte. Daf�r habe ich andere Lieblingspl�tze.
Wie geht es den anderen Listis? Hat sich das Lesen am Computer schon voll durchgesetzt? W�rde mich wirklich mal interessieren.
In diesem Falle gebe ich Dir aber halbrecht! Ich hatte nicht gleich gesehen, da� das Werk 700 (oder 500?) Seiten hat. Und die weitere Aktualisierung ist auch sch�n!
LG
Uli

Ulrich M. Schoenknecht wrote:

Wie geht es den anderen Listis? Hat sich das Lesen am Computer schon voll durchgesetzt? Würde mich wirklich mal interessieren.

Ich drucke mir durchaus diverses aus. Vor allem solches, was ich auch mal ohne Rechner nachschlagen möchte.

In diesem Falle gebe ich Dir aber halbrecht! Ich hatte nicht gleich gesehen, daß das Werk 700 (oder 500?) Seiten hat. Und die weitere Aktualisierung ist auch schön!

Was wolltest Du denn da drucken?
Die Gedcomdefinition (englische Fassung) hat ca. 100 Seiten. Ich dachte, es ginge Dir um die eine Seite zu dem angegebenem Link.
Das allerdings war halt ein "aktueller Zwischenstand", der noch diverse Änderungen erfahren kann.

MfG, Metti.

Guten Morgen Uli, Guten Morgen Listis,
ich lese meistens direkt am Computer. Wichtige Passagen speichere ich mir direkt in einen extra Ordner, da die Erfahrung lehrt: Webseiten werden häufiger geändert oder sogar gänzlich eingestellt. In den seltensten Fällen drucke ich mal etwas aus.
Zu dem Thema Java Scrips,
mit dynamischen Webseiten auf Php Basis oder CSS kann man Java Scrips (die sowieso nicht nicht bei jedem angezeigt werden) umgehen und trotzdem den gleichen Effekt erzielen.

Die "angeblich kodierten Mailadressen" sind eine Spielerei, die den erwünschten Effekt doch gar nicht erfüllen. Sobald man den Link anklickt, erscheint im eigenen E-Mailprogramm deutlich sichtbar die augenscheinlich verborgene Adresse dekodiert. Also eine Mühe, die nicht lohnenswert ist.

Meines Wissens nach ist eine Anbieterkennung (auch Impressum) laut Mediengesetzt auch für "private" Webseiten erforderlich. Jede Veröffentlichung erfordert eine Postanschrift und eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail. Sie sollten mit nur zwei Klicks deutlich erkennbar sein.
Liebe Grüße Helga, die auch kein Jurist ist

wrote:

Die "angeblich kodierten Mailadressen" sind eine Spielerei, die den erwünschten Effekt doch gar nicht erfüllen. Sobald man den Link anklickt, erscheint im eigenen E-Mailprogramm deutlich sichtbar die augenscheinlich verborgene Adresse dekodiert. Also eine Mühe, die nicht lohnenswert ist.

Ich denke, das hast Du missverstanden.
Es geht nicht darum, dass Anwender die Mailadressen nicht lesen können sollen oder gar den Komfort einbüßen sollen, eine Mail per Mausklick zu erzeugen. Es geht darum, dass Programme, die Internetseiten nach Emailadressen absuchen (sogenannte Robots), die codierten Emailadressen nicht als solche erkennen und diese somit nicht auf Spamlisten erscheinen.

Ich finde, das funktioniert bisher recht gut.

Meines Wissens nach ist eine Anbieterkennung (auch Impressum) laut Mediengesetzt auch für "private" Webseiten erforderlich. Jede Veröffentlichung erfordert eine Postanschrift und eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail. Sie sollten mit nur zwei Klicks deutlich erkennbar sein.
Liebe Grüße Helga, die auch kein Jurist ist

OK, Meinungen haben, dürfen wir alle. Hast Du einen passenden Link auf eine soche Verordnung, einen Gerichtsentscheid o.ä.?

Ansonsten habe ich die Meinung, eine Impressunspflicht besteht nicht.
Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum.

Meine private Homepage zähle ich nicht dazu. Im übrigen Glaube(!) ich, dass nur ein Mitbewerber abmahnen darf. Das wird bei einer reinen Hmepage, die Listen von (meist verstorbenen) Personen enthält nicht einfacher.

Wer sich nicht sicher ist, möge sich im Internet mit der Suchmaschine seiner Wahl schlauer machen.

MfG, Metti.

Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG)

"geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum.
> Meine private Homepage zähle ich nicht dazu.

unter 'geschägtsmäßige Online-Dieste' versteht der Gesetzgeber jede öffentlich erreichbare Webseite die nicht nur zu Testzwecken für wenige Tage online ist - also alles (auch private Internetseiten) die auf längere Zeit online sind zählen dazu - unter 'geschäftsmäßig' versteht man eben nicht dass damit Geschäfte gemacht oder irgend ein Gewinn erzielt wird, es reicht wenn man sturkturiert Informationen (welcher Art auch immer) für lägere Zeit online hält - das sind dann auch rein private Internetseiten.

Gruß
Werner
PS: bin selber kein Rechtsverdreher - ähhmmm oder so ähnlich

Stefan Mettenbrink schrieb:

werner wrote:

Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum.
Meine private Homepage zähle ich nicht dazu.

unter 'geschägtsmäßige Online-Dieste' versteht der Gesetzgeber jede öffentlich erreichbare Webseite die nicht nur zu Testzwecken für wenige Tage online ist - also alles (auch private Internetseiten) die auf längere Zeit online sind zählen dazu

Dazu hast Du sicher einschlägige Urteile parat?
Das Thema gehört hier nicht hin. Wie ich schon schrieb, möge sich der geneigte Interessent im internt kundig machen.
Eine Aussage findet sich z. B. hier:
<Impressum – Wikipedia;

Dabei möchte ich es *hier* aber belassen.

MfG, Metti.

na endlich!

Hallo Metti,
§ 55 RStV für alles was nicht unter das Telemediengesetz § 5 fällt.
viele Grüße Helga

Hallo Gerhard,

ich finde Deinen Programmaufbau so in Ordnung. Auch die Unterteilung in
Regionen ist prima. Das vereinfacht die Namenssuche.
Ansonsten war f�r ich keine Verbindung zu finden.
Weiterhin viel Gl�ck und Erfolg.

Walter

Liebe Listenmitglieder,

vorab ,sollte dieses die falsche Liste f�r meine Anfrage sein bitte ich dieses zu entschuldigen.
Meine Frage :Was bedeutet in der Ahnenforschung " ein berechtigtes Interesse"?
Es geht um die freigegebenen Personenstandsunterlagen die nun in diversen Stadtarchiven lagern.
Ich bin davon ausgegangen, dass man diese problemlos einsehen kann. Leider scheint es wohl nicht so zu sein. Ein Archivar sagte mir ich k�nnte die Unterlagen nur einsehen wenn es sich um einen direkten Vorfahren handelt. in meinem Falle l�ge kein berechtigtes Interese vor,
denn in diesem speziellen Fallhandelt es sich nur ein Vetter oder Bruder meines Gro�vaters.

Mit freundlichem Gru�
Waltraud (Turski)

Einen ähnlichen Fall hatte ich kürzlich auch, als ich um Auskunft ersuchte
über einen Sohn des Bruders meines Vaters. Die betreffende Person ist mein
Cousin und mit gleicher Antwort hat die Stadt Frankfurt/Main eine Auskunft
abgelehnt..

MfG
Peter