Hierzu ein Auszug aus der Klein Ellguther Ortschronik (gek�rzte
Fassung):
Wer in Klein Ellguth eine Rustikalstelle innehatte, also STELLENBESITZER
war, der geh�rte entweder zu den BAUERN oder zu den G�RTNERN oder zu den
H�USLERN.
Es gab freie und dienstpflichtige Stellenbesitzer. Die Freibauern, Frei-
g�rtner und Freih�usler waren nicht frei im modernen rechtlichen Sinne,
sondern es waren solche Stelleninhaber, deren Pflichten gegen�ber der
Grundherrschaft haupts�chlich in Geldzins und Naturalabgaben und weniger
in Diensten bestanden. Demgegen�ber waren die dienstpflichtigen Bauern,
G�rtner und H�usler st�rker durch Frondienste und weniger durch Zins-
leistungen belastet.
Die BAUERN sa�en auf den am besten ausgestatteten Rustikalstellen. Sie
hatten au�er Haus und Hof und Garten so viel Ackerland, da� sie zu
dessen
Bestellung mehrere Pferde- und Ochsengespanne ben�tigten. Die Bauern-
g�ter umfa�ten ein oder zwei, seltener mehr, schlesische Hufen. Wenn die
Bauern fronen mu�ten, hatten sie vor allen mit ihren Pferdefuhrwerken
Spanndienste zu verrichten.
Die G�RTNER hatten au�er Haus, Hof und Garten nur wenig Ackerland. Sie
besa�en verschiedenerlei Vieh, allerdings keine Pferde. Ihr Dienst f�r
die Herrschaft bestand haupts�chlich in Handdiensten. Wegen der geringen
Ertragsf�higkeit ihrer Stelle �bten sie gew�hnlich nebenbei ein Handwerk
aus; wenn sie keines beherrschten, verdingten sie sich als Tagel�hner.
Die H�USLER hatten die kleinsten Rustikalstellen inne, denn zu einer
H�uslerstelle geh�rten nur Haus, Hof und Garten und so gut wie gar kein
Ackerland. Zwar hielten die H�usler auch Vieh, vor allem Kleinvieh, sie
konnten aber vom Gartenbau und von der Viehhaltung allein nicht leben
und arbeiteten daher haupts�chlich als Handwerker, Tagel�hner oder
Gutsarbeiter. Ihre Dienste f�r das Dominium bestanden aus Handdiensten,
das hei�t, sie mu�ten f�r eine festgesetzte Anzahl von Tagen mit einer
bestimmten Anzahl von Familienangeh�rigen der Gutsherrschaft zur Ver-
f�gung stehen.
In den alten schlesischen Urbaren, Sch�ppenb�chern und Kirchenb�chern
findet man vielerlei Begriffe f�r G�RTNER.
So zum Beispiel: Gro�-, Wechsel, Frei-, Dresch-, Hofe-, Ernte-, Feld-,
Robot-, Mittel-, Klein-, Bauer- oder Groscheg�rtner.
Der Hauptunterschied aber besteht zwischen den Freig�rtnern, die "von
Anfang an zu jedem deutschen Dorfe" geh�rten, und den Dreschg�rtnern,
die gew�hnlich "aus den polnischen Gutsarbeitern hervorgegangen" sind.
Die Dreschg�rtner waren also vom Ursprung her landwirtschaftliche
Arbeiter, welchen von der Grundherrschaft eine kleine Hofstelle als
Ackernahrung zugebilligt worden war. Nach dem Drei�igj�hrigen Krieg
geschah dies h�ufig "auf Kosten des Bauernlandes durch die Zer-
tr�mmerung verlassener Bauernhufen".
In den Reformjahren (wie z. B. 1807, 1911, 1821 und 1845) wurden die
schlesischen Landleute durch eine stattliche Reihe k�niglicher Ab-
l�sungsverordnungen (Regulierungsedikte) schrittweise aus der Guts-
untert�nigkeit befreit. Die Ritterg�ter behielten zwar ihre dominierende
Rolle, aber mehr durch die Gr��e und wirtschaftliche Bedeutung der
Gutsbezirke und weniger durch die ihnen verbliebenen Reste richterlicher
und polizeilicher Verf�gungsgewalt �ber die Gemeindebezirke.
Von nun an waren die jetzt freien d�rflichen Stellen fast nur noch durch
die - im einzelnen geschichtlich bedingte - Gr��e des zugeh�rigen Acker-
landes voneinander unterschieden. Als im Laufe der zweiten H�lfte des
neunzehnten Jahrhundert eine Reihe von G�rtnern und H�uslern durch
Pacht,
Kauf, Erbschaft oder Einheirat ihr Besitztum vergr��ern konnte, da ver-
loren die Bezeichnungen BAUER, G�RTNER und H�USLER ihren urspr�nglichen
Sinn.
Der Begriff BAUER wurde zwar weiterhin f�r die Eigent�mer einer oder
mehrerer Hufen verwendet, aber immer h�ufiger begegnen uns in den Ur-
kunden die umfassenderen Begriffe FREISTELLENBESITZER oder STELLEN-
BESITZER und schlie�lich der ehrenvolle Sammelbegriff LANDWIRT.
LANDWIRT war fortan, wer �berwiegend oder ausschlie�lich von seiner
ererbten, erkauften erheirateten oder erpachteten Landwirtschaft lebte.
Viele Gr��e
Alexandra Blume