Hochzeit 1910/ Geburt des 1. Kindes erst 1914 - FETT/KLEMZ

Hallo noch einmal,
hier also die Namen....

Ursula Bernhardine FETT * 30. Dez. 1914 in Rostock.
Vater
Bernhard Adolph Friedrich FETT
* 3. August 1882 in Rostock
Mutter
Frieda Anna Hedwig KLEMZ
* 7. Sept. 1886 in Köslin.

Die Hochzeit von Bernhard und Frieda war also am 7. Oktober 1910.
Die Geburt von Ursula war dann aber erst am 30. Dez. 1914.

Wir haben überall gesucht, aber keine weiteren Kinder gefunden.

Liebe Grüße
Rita u. Rolf (Hartwig)

Hallo Rita und Rolf,

könnte es sein, dass es sich um Tod- oder Fehlgeburten handelt? Dann wäre eine Taufe nicht mehr möglich und unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt auch keine standesamtliche Beurkundung. Wie die Beerdigung zu der Zeit erfolgte weiß ich nicht, theoretisch aber nicht kirchlich, da nicht getauft, daher vielleicht kein Eintrag im Beerdigungsbuch aber vielleicht eine Kirchenrechnung?

Viele Grüße

Inke (Stuertz)

Hallo,

in Mecklenburg konnte ich keine weiteren Kinder finden. Vielleicht werden
ja welche in Rathsdamnitz geboren. Bernhard Fett heiratet am 9.12.1943 in
Stolp eine Charlotte Blumberg und stirbt am 23.1.1960 in Wismar.

MfG

Reinhard

Hallo Inke,
ich habe mal in den Eintragungen des Standesamts Kolberg 1874 bis 1914
nachgesehen. Dort steht im Geburtsregister nur bei Zwillingsgeburten beim
Tod eines Zwillings der Hinweis auf das Sterberegister mit Nummer und
Jahrgang. Im Sterberegister findet man dann den tatsächlichen Eintrag. Wenn
es sich aber nicht um Zwillingsgeburten sondern die Geburt eines toten
Kindes handelt, dann habe ich hierzu keinen Eintrag im Geburtenregister des
Standesamts gefunden. Im Sterberegister sind aber alle Totgeburten
eingetragen.
Da es sich um die Jahre nach der Reichsgründung handelt gehe ich davon aus,
dass diese Regeln im damaligen gesamten Deutschen Reich galten.
Beste Grüße
Bernd (Görtz)

[mailto:mecklenburg-l-bounces@genealogy.net] Im Auftrag von
Ahnenforschung.Stuertz@web.de

Hallo Bernd,

klingt schlüssig was Todgeburten betrifft. Aber was ist mit Fehlgeburten (bis 500 g, ca. 22. SSW)? Hierzu ein Link: Sternenkind – Wikipedia und Fehlgeburt – Wikipedia . Hier gilt auch heute noch, dass diese nicht standesamtlich meldepflichtig sind. Seit 2013 kann eine Fehlgeburt aber beurkundet werden. Eine reguläre Bestattung ist wohl nur möglich, wenn eine Urkunde vorliegt.

Viele Grüße

Inke