Sehr geehrte Damen und Herren,
Genealogie betreibe ich als Hobby. Zeit zum Forschen in Archiven habe ich berufsbedingt praktisch nicht. Kann ich aus Beständen, die dann ggf. durchsucht werden müssen, helfen , so tue ich das, als Hobby-Teil. Dankbar bin ich für gleiche Hilfe anderer. Und da habe ich wahrlich vielen sehr zu danken.
Geld schneiden aus der Genealogie möge andere. Bevor eine Liste dazu missbraucht wird, Druck und Drohungen zu verbreiten, möge dann zunächst geprüft werden, inwieweit etwaige rechtliche Voraussetzungen klarer Darlegung des gewerblichen Charakters von Angeboten erfüllt werden. Ich prüfe das jetzt nicht im einzelnen; aber in betracht kommt, dass dann ggf. nach dem neuen § 5 Telemediengesetz Impressumsangaben zu machen wären. Klare Worte, was angeboten und was angenommen und damit vereinbart wird, sind stest nützölich und meiden späteren Streit.
An laienhafte Vorstellungen, dass man gleichsam wie in "Lateinautomaten" unaufgelöste Vokabeln zusammenhanglos oben hineinsteckt und unten kommt der Sinn heraus, erinnern mich jüngere Hinweise, dass mit Hilfe von automatisierten "Übersetzungen" kommuniziert wird. Am hinlänglichen Verständnis einer anderen Sprache durch den lesenden, hörenden und sprechenden menschen kommt man bei Strafe völligen Missverstehens nicht vorbei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peus.