Hilfe wegen Anspruch auf Auskunft

Hallo,

für eine Bekannte stellt sich die Frage, ob diese die Unterlagen der Standesämter für Ihre leiblichen Eltern (sind ihr bekannt) anfordern kann,
obwohl sie in ihrer Kindheit adoptiert worden ist.

Kennst sich da jemand genauer aus?

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

zunächst ein Link zu dem entsprechenden Paragraphen:

Ich kenne mich nicht wirklich sicher damit aus, hier aber der Gesetzestext:

"§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen,
auf die sich der Registereintrag bezieht,
sowie deren Ehegatten,
Lebenspartnern,
Vorfahren
und Abkömmlingen."

Deine Bekannte ist Abkömmling. Also dürfte es da kein Problem geben.
Oder, was meinen die anderen?

Gruß
Olaf

Hallo Andreas,

im Forum genealogy.net hat ein Mitglied das Wichtigste zum Personenstandsgesetz zusammengefasst, unter anderem wird dort
auch auf das Problem Deiner Bekannten eingegangen, schau mal hier bitte:

Demnach stehen ihr auf Grund des Urteils des OLG M�nchen vom 14.04.2005 AZ 31 Wx 1/05 die Urkunden der leiblichen Eltern
zu.

Viele Gr��e und ein frohes Fest

Annette (Brokmann)