Moin moin Liste,
folgenden Passus fand ich in einem Kaufvertrag (Hauskauf) von 1854:
Die Kosten diese Kaufcontractes in Stempel-, Schreib- und
Protocollirungsgeb�hren werden von beiden Theilen selbstschuldig getragen, dagegen hat K�ufer
die 2 Privat-Abgaben an die K�nigl. Casse allein zu tragen.
In diesem Zusammenhang bin ich auch mehrfach �ber den Begriff �
Privat-Pfennings-Schulden� gesto�en.
Kann mir jemand freundlicherweise die Begriffe Privat-Abgaben und
Privat-Pfenning-Schulden erkl�ren. Ich vermute, beide Begriffe meinen das gleiche,
oder?
Mit freundlichen Gr��en
Peter (Andersen)