Hallo in die Runde,
Was bedeutet:
Dispens von Beibringung des väterlichen Consens vom 24.01.1870 für den
Bräutigam.
So gelesen im OSB von Vegesack/Bremen bei H.F.W. Eduard GRONEFELD:
Soll das bedeuten, dass der Vater noch das Einverständnis geben mußte?
Der Vater ist aber vor 1867 bereits verstorben.
Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir diesen Satz erklären könnte.
HERZLICHEN DANK sagt Magdalena Huck
Magdalena,
Dispens hei�t "Befreiung", der Br�utigam war also davon "befreit" den v�terlichen Consens beizubringen.
Viele Gr��e
Harald (Kemm)
"Magdalena Huck" <magdalena.huck@gmx.de> schrieb:
Guten Morgen Harald,
vielen Dank für diese Übersetzung.
Dann würde dieser Satz bedeuten:
Er ist/war befreit von der väterlichen Zustimmung!
(Weil der Vater schon tot war, oder weil er alt genug zum Heiraten war.)
Raum für Spekulationen.
Nochmals DANKE sagt Magdalena
Magdalena,
er war von dem Dispens befreit weil der Vater schon tot war.
Wie alt war den der Br�utigam bei der Heirat? Vieleicht war das ja der Grund des Dispens
das er noch nicht Vollj�hrib war.
Gru�
Harald
Hallo Magdalena,
tot kann er wohl nicht gewesen sein, denn da h�tte die Mutter oder der Vormund einspringen m�ssen. Aber vielleicht wohnte er sehr entfernt, war Soldat oder der Vater war mit der Heirat nicht einverstanden (aus nicht nachvollziehbaren Gr�nden). Vielleucht war die Braut auch schwanger und die Heirat mu�te bald erfolgen. Gr�nde gab es viele.
Mit freundlichen Gr��en
Angela (Fischer)
Hallo in die Runde,
der Bräutigam ist am 08.11.1844 geboren und heiratete am 24.01.1870.
Das 1. Kind wurde am 10.09.1870 geboren.
Die Mutter, starb als Witwe am 20.05.1869.
Der Vater ist vor dem 26.01.1867 verstorben. (Gefunden habe ich ihn
allerdings nicht)
Alles merkwürdig, oder?
Nochmals HERZLICHEN DANK allen Helfern sagt Magdalena