Hallo Axel,
ich w�rde mal vermuten, das hei�t:
" Heirats-Lizenz des k�nigl. Bezirks-Amts Hof vom 12. September 1862, Nr.
187. "
Vielleicht lag ein Ehehindernis vor, und darum brauchte es eine besondere
Erlaubnis.
Was das Fehlen der Trauzeugen betrifft: Ich habe viele Heiratseintr�ge in
Kirchenb�chern gesehen, wo keine Trauzeugen aufgef�hrt waren. Das scheint
mir nichts Ungew�hnliches zu sein.
Gru�, Karl
-----Urspr�ngliche Nachricht-----