Hilfe bei Kommunen und Verträgen

Hallo Inga Knaak,

die Kommunen haben jeweils eigene Dienstanweisungen für die Durchführung von Baumaßnahmen im VOB-Bereich. Diese Dienstanweisungen regeln verbindlich das gesamte Procedere der Durchführung einer Baumaßnahme von der Planung über die Leistungsbeschreibung, Angebotsabfrage/Ausschreibung, Vertragsgestaltung etc. bis zur abschließenden Rechnungsprüfung. Diese Dienstanweisungen liegen den Vergabestellen der technischen Dezernate sowie den Rechnungsprüfungsstellen vor.

Meiner Kenntnis nach werden solche Dinge nicht veröffentlicht, was nicht bedeutet, dass in sie nicht Einsicht genommen werden darf. Vielleicht gibt es schon Ausarbeitungen dazu unter dem Thema Verwaltungsrecht.

Ansonsten würde ich empfehlen, dass Sie mal bei diversen Kommnen unter Bezug auf Ihre Aufgabenstellung ihr Glück versuchen. Alles Gute und viel Erfolg
wünscht

Wolfgang Brozio