Hilfe bei Kategorisierung in GOV

Hallo,
bei der Ergänzung der Quicktexte für württemb. Orte stoße ich für die
Zeit vor 1800 auf Territorien, über deren Hierarchie ich unschlüssig bin
und die ich mit den vorhandenen Kategorien mglw. nicht beschreiben kann.
Konkret geht es um verschiedene kleine adelige Herrschaften der
Reichsritterschaft. Die Ritterschaft war in Kantone (z. B.
Neckar-Schwarzwald) und Kreise (z. B. Schwäbischer Ritterkreis)
organisiert und unterstand aber wohl direkt dem Reich, sprich Kaiser.
Ich weiß nun nicht, ob die Ebenen zwischen der jeweiligen Herrschaft und
dem Reich im Sinne von Gov Verwaltungsebenen waren, oder ob man die
Territorien direkt dem Reich zuordnen soll, was ich favorisiere.
Wenn die Ritterkantone und -Kreise jedoch aufzunehmen sind, welche
Kategorie wäre dann zu wählen?
Vielleicht findet sich ja hier jemand mit Kenntnissen über die
Reichsritterschaft und könnte die erste Frage beantworten, die zweite
danach.
Grüsse
Claus (Bräuning)

Hallo Claus,

ein schwieriges Thema.

Literatur dazu ist sehr dünn. Ich habe zwei Bücher:
- Stetten, Wolfgang von: Die Rechtsstellung der unmittelbaren freien Reichsritterschaft, ihre Mediatisierung und ihre Stellung in
den neuen Landen - Dargestellt am fränkischen Kanton Odenwald, 1973, aus der Reihe: Forschungen aus Württembergisch Franken, Band 8
- Schulz, Thomas: Der Kanton Kocher der Schwäbischen Reichsritterschaft 1542-1805, Esslingen 1986, aus der Reihe: Stadtarchiv
Esslingen am Neckar (Hrsg.), Esslinger Studien, Schriftenreihe, Band 7

aus Schulz, Kanton Kocher, Seite 53:
"Hauptmerkmal dieser Stellung [der Reichsritterschaft] war die Reichsunmittelbarkeit , d.h. die Tatsache, daß die Mitglieder der
Reichsritterschaft keiner territoralfürstlichen Landeshoheit unterworden waren, sondern nur Kaiser und Reich über sich hatten. Von
den Reichsständen unterschied sich die Reichsritterschaft allerdings darin, daß ihr - sowohl der Korporation als auch den einzelnen
Mitgliedern - weder Sitz- und Stimmrecht auf Reichs- und Kreistagen zustand, noch daß sie zur Leistung irgendwelcher Reichs- oder
Kreisanlagen verpflichtet war. Somit stand die Reichsritterschaft aber außerhalb oder besser: neben der Reichsverfassung und der
Reichskreisorganisation, sie hatte also zur Institution Reich keine verfassungsmäßigen Bindungen. Und dies war auch das
Charakteristikum der staatsrechtlichen Stellung der Reichsritterschaft , nämlich ihre unmittelbare Beziehung zum Kaiser und ihre
direkte Bindung an das Reichsoberhaupt. ... die Reichsritter ihren freiwilligen Beitrag zu den Türkenkriegen ... immer und
ausschließlich direkt an den Kaiser und niemals an das Reich geleistet hatten."

Die Reichsritter waren Reichsunmittelbar, aber keine Reichsstände (auch keine Kreisstände).
Die Korporation "Kanton" (Schulz, Seite 218 f.) hatte das Besteuerungsrecht für die ("freiwilligen") Reichssteuern (Umlage auf die
Mitglieder/einzelne Reichsritter).

Ich weiß nun nicht, ob die Ebenen zwischen der jeweiligen Herrschaft und
dem Reich im Sinne von Gov Verwaltungsebenen waren, oder ob man die
Territorien direkt dem Reich zuordnen soll, was ich favorisiere.

Ich nehme an, daß du mit Reich das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" meinst. Problem ist, was ist das "... Reich ...", der
Kaiser oder das Verfassungsorgan (Reichstag, Kreise, ...).
Falls das "... Reich ..." der Kaiser ist, dann ist die Zuordnung richtig.
Falls aber das "... Reich ..." das Verfassungsorgan ist, dann nicht. Aber dann kann man die Reichsritterschaft nirgends zuordnen,
denn es fehlt in GenWiki oder GOV das "Gebilde Kaiser".
Ich weiß nicht, was "im Sinne von Gov Verwaltungsebenen" sind, aber die Kantone und Ritterkreise (und auch die Reichsritterschaft
als ganzes) waren auf jeden Fall Verwaltungsebenen (mit bestimmten Aufgaben, wie z.B. Besteuerung).

Vor 1800 ist eine Verwaltungszuordnung immer schwierig. Hochgericht bei A, Vogtei bei B, Grundherrschaft bei C.
Ich würde das Problem praktisch sehen:
Zuordnung zum "... Reich ..." (keine Trennung Reich - Kaiser)
und gleichzeitig Zuordnung zu Kanton, Ritterkreis, Reichsritterschaft, Reich

Ob die erste Frage jetzt beantwortet ist, ...

Wenn die Ritterkantone und -Kreise jedoch aufzunehmen sind, welche
Kategorie wäre dann zu wählen?

Ich vermute, daß es die Kategorien, die zur Reichsritterschaft passen, in GOV noch nicht gibt.
Zweite Frage beantwortet, ...?

Ich würde dich bitten, mich zu diesem Thema auf dem laufenden zu halten (auch bei Beiträgen nicht über die Liste), da in meinem
Gebiet auch die Reichsritterschaft vertreten ist und ich irgendwann das gleiche Problem habe.

Viele Grüße

Günter (Thürheimer)

Hallo Claus,
Hallo Günther,

Günter Thürheimer schrieb:

Die Reichsritter waren Reichsunmittelbar, aber keine Reichsstände (auch keine Kreisstände).
Die Korporation "Kanton" (Schulz, Seite 218 f.) hatte das Besteuerungsrecht für die ("freiwilligen") Reichssteuern (Umlage auf die
Mitglieder/einzelne Reichsritter).

Ich weiß nun nicht, ob die Ebenen zwischen der jeweiligen Herrschaft und
dem Reich im Sinne von Gov Verwaltungsebenen waren, oder ob man die
Territorien direkt dem Reich zuordnen soll, was ich favorisiere.

Ich nehme an, daß du mit Reich das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" meinst. Problem ist, was ist das "... Reich ...", der
Ich weiß nicht, was "im Sinne von Gov Verwaltungsebenen" sind, aber die Kantone und Ritterkreise (und auch die Reichsritterschaft
als ganzes) waren auf jeden Fall Verwaltungsebenen (mit bestimmten Aufgaben, wie z.B. Besteuerung).

Vor 1800 ist eine Verwaltungszuordnung immer schwierig. Hochgericht bei A, Vogtei bei B, Grundherrschaft bei C.
Ich würde das Problem praktisch sehen:
Zuordnung zum "... Reich ..." (keine Trennung Reich - Kaiser)
und gleichzeitig Zuordnung zu Kanton, Ritterkreis, Reichsritterschaft, Reich

Ob die erste Frage jetzt beantwortet ist, ...

Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dass eine Gebietskörperschaft
gleichzeitig zwei verschiedenen (also einer "nächst höheren" und einer
noch weiter übergeordneten Einheit angehört), also in diesem Fall dem
Reich. Immerhin hatte das Heiligen Römischen Reich nach manchen Angaben
aus der Literatur einschließlich der reichsritterschaftlichen
Territorien, reichtsunmittelbaren Abteien usw. rund 3000 Territorien.

Ich möchte hier auf die Analogie zu den Reichskreisen verweisen. Hier
hat man in GOV schon vor längerer Zeit begonnen, die Terrritorien des
Heiligen Römischen Reiches vor 1806 den einzelnen Reichskreisen (denen
sie ja, mit einigen Ausnahmen, z.B. eben der Reichsritterschaft,
angehörten) zuzuordnen. Hier wäre sicherlich die gleiche Frage
angebracht, ob die Reichskreise "im Sinne von GOV Verwaltungsebenen"
waren. Auch hier die Antwort: in gewisser Hinsicht ja, andrerseits
wiederum nicht, da ja die kreisangehörigen Fürsten ausdrücklich
"reichsunmittelbar" waren. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und da die
Zugehörigkeit zu den Reichskreisen eine wertvolle Information darstellt,
halte ich die damals von den GOV-Bearbeitern gewählte Zuordnung für
sinnvoll.

Ebenso würde ich aus den gleichen Gründen jetzt mit den Ritterkreisen
und Kantonen verfahren.

Streng hierarchische gegliederte Verwaltungsebenen, wie wir sie heute
und seit dem 19. Jh. kennen, gab es vorher nicht. Solche grundsätzlichen
Erläuterungen, wie z.B. Günter sie jetzt gegeben hat, sollten in die
Objekttyp-Beschreibungen aufgenommen werden, so dass sie für
GOV-Benutzer und -Bearbeiter jederzeit aufrufbar sind.

Wenn die Ritterkantone und -Kreise jedoch aufzunehmen sind, welche
Kategorie wäre dann zu wählen?

Ich vermute, daß es die Kategorien, die zur Reichsritterschaft passen, in GOV noch nicht gibt.

Du meinst mit "Kategorien" entsprechende Objekttypen? Da würde ich auf
jeden Fall vorschlagen, einen entsprechenden Objekttyp-Wunsch mit
Beschreibung anzulegen und Jesper und Peter zu bitten, diese dann
anzulegen. Wie nennt man dann eigentlich das einzelne
reichsritterschaftliche Territorium? Ist "Herrschaft xy" immer der
richtige Begriff?

Viele Grüße,

Christopher (Ernestus)

Hallo und guten Abend,

ein Thema, welches sich in einer Vielzahl von Einzelfällen auch aus
Gründen der regionalen Machtpolitik einzelner Territorialherren zeitlich
nehr oder weniger strittig wurde und sich damit über Jahrhunderte in
Prozessen vor den Reichskammergichten und dem Reichshofrat hinzog.

Wenn sich dann noch der Status einzelner insofern änderte, daß er
Allodialbesitz verlor und anderen Lehnbesitz gewann, die Edelfreiheit
verlor und Afterlehnsnehmer in seinem Mischbesitz wurde, und... und...
und..., läßt sich zur Strukturierung der Darstellung des Einzelbesitzes
in den regionalen und zeitlichen Abhängigkeiten und in der Darstellung
der Besitzerfamilie nach jeweiligem Hauptwohnsitz, insbesondere nach
Erbteilungen oder gei Ganerben etc. pp. kaum eine allgemein gülige und
handhabbare Empfehlung oder gar Richtlinie finden.

Es verlangt von dem jeweiligen Autor viel Sachkenntnis und
Fingerspitzengefühl über mehrere Generationen hinweg eine gültige
Einordnung zu finden. Unstrittig dürfte die Zuordnung und Einordnung in
der heutigen Lokalität in der Darstellung der Hierarchie sein, während
die Kategorien nach zeitlicher Einordnung wechseln können.

Besten Gruß

Bodo Stratmann, Elper Weg 95, 45657 Recklinghausen, Tel.: 02361-49040142

[mailto:genwiki-l-bounces@genealogy.net] Im Auftrag von Günter
Thürheimer

Guten Abend Günter,
vielen Dank für Deine kurze Darstellung der Position der
Reichsritterschaft im "1. Reich". Diese ist ja der Grund für mein
Problem. Im Sinne von Bodos letztem Beitrag ist ja eine Darstellung der
verwickelten Verhältnisse in GOV eigentlich gar nicht in der notwendigen
Kürze darstellbar. Ich bin kein Historiker und beabsichtige auch nicht,
umfangreiche Recherchen anzustellen, deren Ergebnis (wenn ich denn zu
einem solchen käme) dem "normalen" Familienforscher nicht viel bringen.

Günter Thürheimer schrieb:

Hallo Claus,
....
Ich nehme an, daß du mit Reich das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" meinst. Problem ist, was ist das "... Reich ...", der
Kaiser oder das Verfassungsorgan (Reichstag, Kreise, ...).
Falls das "... Reich ..." der Kaiser ist, dann ist die Zuordnung richtig.
Falls aber das "... Reich ..." das Verfassungsorgan ist, dann nicht. Aber dann kann man die Reichsritterschaft nirgends zuordnen,
denn es fehlt in GenWiki oder GOV das "Gebilde Kaiser".
Ich weiß nicht, was "im Sinne von Gov Verwaltungsebenen" sind, aber die Kantone und Ritterkreise (und auch die Reichsritterschaft
als ganzes) waren auf jeden Fall Verwaltungsebenen (mit bestimmten Aufgaben, wie z.B. Besteuerung).

Vor 1800 ist eine Verwaltungszuordnung immer schwierig. Hochgericht bei A, Vogtei bei B, Grundherrschaft bei C.
Ich würde das Problem praktisch sehen:
Zuordnung zum "... Reich ..." (keine Trennung Reich - Kaiser)
und gleichzeitig Zuordnung zu Kanton, Ritterkreis, Reichsritterschaft, Reich

Ob die erste Frage jetzt beantwortet ist, ...
  

Ja, ist sie. Allerdings stimme ich eher Christopher zu: lieber
hierarchich aufbauen als gleichzeitig mehreren Ebenen zuordnen.

Wenn die Ritterkantone und -Kreise jedoch aufzunehmen sind, welche
Kategorie wäre dann zu wählen?
    

Ich vermute, daß es die Kategorien, die zur Reichsritterschaft passen, in GOV noch nicht gibt.
Zweite Frage beantwortet, ...?
  

Richtig. Ritterkreis und Reichsritterschaft müssten erst geschaffen
werden. Kantone gibt es schon, da wäre nur noch ein weiterer zu
schaffen, ähnlich wie z.B. bei den Ämtern. Zwar träfe das auch für den
Ritterkreis zu, aber ich denke, die Unterschiede sind hier zu groß,
sodass das nicht zu empfehlen ist.

Ich würde dich bitten, mich zu diesem Thema auf dem laufenden zu halten (auch bei Beiträgen nicht über die Liste), da in meinem
Gebiet auch die Reichsritterschaft vertreten ist und ich irgendwann das gleiche Problem habe.
  

Kein Problem. Einen schönen Abend noch
Claus

Guten Abend Christopher,
besten Dank für Deine Unterstützung

Christopher Ernestus schrieb:

Hallo Claus,
Hallo Günther,
  
Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dass eine Gebietskörperschaft
gleichzeitig zwei verschiedenen (also einer "nächst höheren" und einer
noch weiter übergeordneten Einheit angehört), also in diesem Fall dem
Reich. Immerhin hatte das Heiligen Römischen Reich nach manchen Angaben
aus der Literatur einschließlich der reichsritterschaftlichen
Territorien, reichtsunmittelbaren Abteien usw. rund 3000 Territorien.
  

Das sehe ich auch so.

Ich möchte hier auf die Analogie zu den Reichskreisen verweisen. Hier
hat man in GOV schon vor längerer Zeit begonnen, die Terrritorien des
Heiligen Römischen Reiches vor 1806 den einzelnen Reichskreisen (denen
sie ja, mit einigen Ausnahmen, z.B. eben der Reichsritterschaft,
angehörten) zuzuordnen. Hier wäre sicherlich die gleiche Frage
angebracht, ob die Reichskreise "im Sinne von GOV Verwaltungsebenen"
waren. Auch hier die Antwort: in gewisser Hinsicht ja, andrerseits
wiederum nicht, da ja die kreisangehörigen Fürsten ausdrücklich
"reichsunmittelbar" waren. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und da die
Zugehörigkeit zu den Reichskreisen eine wertvolle Information darstellt,
halte ich die damals von den GOV-Bearbeitern gewählte Zuordnung für
sinnvoll.
  

Auf dieser Basis wäre das m. E. auch akzeptabel.

Ebenso würde ich aus den gleichen Gründen jetzt mit den Ritterkreisen
und Kantonen verfahren.

Streng hierarchische gegliederte Verwaltungsebenen, wie wir sie heute
und seit dem 19. Jh. kennen, gab es vorher nicht. Solche grundsätzlichen
Erläuterungen, wie z.B. Günter sie jetzt gegeben hat, sollten in die
Objekttyp-Beschreibungen aufgenommen werden, so dass sie für
GOV-Benutzer und -Bearbeiter jederzeit aufrufbar sind.
  

So sehe ich das auch, dafür sind die Objektbeschreibungen ja auch da.

  

Wenn die Ritterkantone und -Kreise jedoch aufzunehmen sind, welche
Kategorie wäre dann zu wählen?
      

Ich vermute, daß es die Kategorien, die zur Reichsritterschaft passen, in GOV noch nicht gibt.
    
Du meinst mit "Kategorien" entsprechende Objekttypen? Da würde ich auf
jeden Fall vorschlagen, einen entsprechenden Objekttyp-Wunsch mit
Beschreibung anzulegen und Jesper und Peter zu bitten, diese dann
anzulegen. Wie nennt man dann eigentlich das einzelne
reichsritterschaftliche Territorium? Ist "Herrschaft xy" immer der
richtige Begriff?
  

Nein, vermutlich nicht, gab es doch in der Reichsritterschaft auch
gräfliche Familien. Und ich kann mir vorstellen, dass in den
verschiedenen Gegenden Deutschlands die Bezeichnung differierte.
Wir kommen da wohl - wenn wir GOV mit den früheren Strukturen (also vor
1800) anreichern wollen - nicht darum herum , hier mehrere Kompromisse
einzugehen. Aber ich bin für andere/bessere Bezeichnungen offen. Aber
vielleicht ergibt sich ja aus der Diskussion noch ein anderer Ansatz
oder Vorschläge für Objekttypen.
Einen schönen Abend noch
Claus

Hallo Claus,

deine Antwort trifft genau den Kern des Problems.

Wir als Genealogen mit kleinem historischen Hintergrundwissen dürfen nicht so vermessen sein, die Arbeiten von qualifizierten
Historikern auf eine Zeile "gehört zu " reduzieren zu wollen.

Das G in GOV steht für Genealogie, nicht für Geschichte. GOV kann nur einen stark vereinfachten Überblick (vor allem für das "1.
Reich") geben, mehr nicht.
Was bedeutet es, wenn in GOV(GenWiki) die Zuordnung einer Herrschaft zur Reichsritterschaft steht. Damit weiß ich, es wird schwierig
in Bezug auf Archivalien (eigene Erfahrung). In Archivalien eines Herzogtums/Grafschaft wird diese Herrschaft nur am Rande
auftauchen, auch Archivalien der Kantone (z.B. Kanton Kocher im Staatsarchiv Ludwigsburg) werden nicht viel bringen (nicht für die
einzelne Herrschaft), die Suche wird sich auf "Privatarchive" in Staatsarchiven/Stadtarchiven usw. konzentrieren müssen. Das ist
genealogisch der Informationsgehalt. Wie du es ausgedrückt hast, dem "normalen" Familienforscher nicht viel bringen.

Ja, ist sie. Allerdings stimme ich eher Christopher zu: lieber
hierarchich aufbauen als gleichzeitig mehreren Ebenen zuordnen.

Ich stimme Christopher zu (GOV = Überblick)

Richtig. Ritterkreis und Reichsritterschaft müssten erst geschaffen
werden. Kantone gibt es schon, da wäre nur noch ein weiterer zu
schaffen, ähnlich wie z.B. bei den Ämtern. Zwar träfe das auch für den
Ritterkreis zu, aber ich denke, die Unterschiede sind hier zu groß,
sodass das nicht zu empfehlen ist.

Ritterkanton, Ritterkreis, Reichsritterschaft wären neu.

Viele Grüße

Günter (Thürheimer)

Hallo in der Runde,

fast 900 Jahre hat das Heilige Römische Reich Deutscher Nation Bestand
gehabt. Seine späten <Erben> sind die Bundesrepublik Deutschland, Teile
Frankreichs, Polens, der Schweiz und Österreichs. Die Gliederung der
<Nachfolgestaaten> in Länder, Kantone, Bezirke ist für uns alle gut zu
überschauen; wollen wir aber ihrer Geschichte nachgehen, so stehen wir
vor beträchtlichen Schwierigkeiten.

Vor allem wenn wir in die Zeit vor 1806 zurückblicken, zeigen sich
außerordentlich verwikkelte territoriale Verhältnisse. Die Fülle von
Kurfürstentümern, Herzogtümern, Reichsstädten, Reichsabteien,
Grafschaften, von Reichsfürsten, Reichsrittern und anderen adligen
Herrschaften ist verwirrend. Wer sich für die komplexe
territorial-geschichtliche Entwicklung und für einzelne
Herrschaftsgebiete, deren Entstehung und Untergang, interessiert, war
bisher genötigt, sich die Informationen mühselig zusammenzutragen.

Eine für den Familienforscher interessante und notwendig kurze Übersicht
bietet

http://wiki-de.genealogy.net/Historisches_Lexikon_der_deutschen_Länder

Die in diesem Buch gebotene lexikalische Übersicht muß daher allen
willkommen sein, die sich mit deutscher Landesgeschichte allgemein und
mit der Geschichte einzelner Gebiete, Herrschaften, Städte, Klöster etc.
im besonderen (z.B. GenWiki) beschäftigen.

Diess Lexikon erfaßt etwa 5.000 historische Einheiten und beschreibt
deren Geschichte und territoriale Entwicklung in knapper Form. Erste
urkundliche Nennungen werden ebenso erwähnt wie Rechtsverleihungen,
Gebietszugewinne und -verluste oder ein Wechsel der Herrschaft. An den
Artikel schließen sich jeweils Hinweise auf weiterführende Literatur an.

Zeitlich reicht das Lexikon vom Ende des 12. Jahrhunderts bis vor 1990;
räumlich umschließt es das Gebiet des Alten Reiches und seiner
Nachfolger. Das heißt: Es greift weit über das Gebiet der Bundesrepublik
hinaus: in Gebiete Polens, der Schweiz, Österreichs, Frankreichs, ja bis
nach Dänemark, Rußland, Ungarn, Jugoslawien, Rumänien, Liechtenstein,
Luxemburg, Belgien, die Niederlande, die Tschechoslowakei und Italien.

Gerhard Köblers <Historisches Lexikon der deutschen Länder> ist als
Nachschlagewerk für alle GenWikianer, Familienforscher, Historiker,
Kunsthistoriker, Archivare, Bibliothekare, Kulturwissenschaftler,
Sozialwissenschaftler, Heimatkundler, Volkskundler, ja alle historisch
und kulturhistorisch interessierten Leser und Leserinnen unentbehrlich.

(Quelle: Bearbeiteter Auszug aus dem Klappentext 1990)

Viel Freude dabei wünscht allen Interessierten

Bodo Stratmann, Elper Weg 95, 45657 Recklinghausen, Tel.: 02361-49040142

(Helfe gerne bei Einzelanfragen aus der Quelle)

[mailto:genwiki-l-bounces@genealogy.net] Im Auftrag von Günter
Thürheimer

Hallo Miteinander,

In Archivalien eines Herzogtums/Grafschaft wird diese
Herrschaft nur am Rande auftauchen, auch Archivalien
der Kantone (z.B. Kanton Kocher im Staatsarchiv Ludwigsburg)
werden nicht viel bringen (nicht für die einzelne Herrschaft),

Zu großen Teilen zutreffend, aber bereits in der "Puzzle-Suche" nicht!
Aber grundsätzlich falscher Suchansatz: Nicht auf höherer Ebene der
vermuteten Hierarchie sonder auf gleicher Ebene (Ebenbürtigkeit) sind
Suchstrategien (Heirat und Erbe) bei Archiven erfolgreicher!!

die Suche wird sich auf "Privatarchive" in Staatsarchiven/

Stadtarchiven usw. konzentrieren müssen. Das ist genealogisch

der Informationsgehalt.

Zu großen Teilen zutreffend, in der "Puzzle-Suche" nicht! Bei der Suche
nach Privatarchiven in Staatsarchiven (Bruchteile)sind die Privatarchive
in Privathand nicht aus den Augen zu verlieren. Es kommt dabei sehr auf
die lokalen Bezüge (Besitz) an. Beispiel: Ein riesen großer Teil der
linksrheinischen Archivalien aus dem Eifeler Raum zwischen Mosel und Ahr
von ehemaligen Adelshäuser und deren lokalen Besitzungen befindet sich
in den Archiven des Münsterlandes, so z.B. von Salm-Salm im Kreis
Borken, von Salm-Horstmar im Kreis Coesfeld, Herzog von Croy in Dülmen
etc. pp.

Weiterhin kam durch die Säkularisation kirchlicher Besitz mit
Archivalien in den privaten Besitz von Adelshäusern. Diese Archivalien
sind eher selten und im geringen Umfang an Staatsarchive gekommen und
werden insofern noch immer privat von den Besitzern verwaltet. Wenn gute
Gründe vorträgt, kann man auch diese privaten Adelsarchive einsehen.
Auch dafür wurden Findbücher angelegt. Häufig gehen die Informationen
aus den Archiven der Adelshäuser weit über die Informationen aus den
Kirchenbüchern hinaus und sind weit umfassender und interessanter für
den interessierten Familienforscher.

Da muß man sich dann im Einzelfall ganz gezielt informieren.

Auch diese Hinweise auf private Adelsarchive werden nach und nach
zumindest für Westfalen im GenWiki eingebaut, wir sind dabei!!!

Beste Grüße

Bodo Stratmann, Elper Weg 95, 45657 Recklinghausen, Tel.: 02361-49040142