Andreas Bischoff wrote:
Hallo,
wir haben ein kleines Problem. Vor einem Vierteljahr haben meine Frau und ich jeweils eine Anfrage an das Landeseinwohneramt Berlin gerichtet. Während ich die gewünschte Auskunft erhielt, bekam meine Frau die nachstehende Mitteilung per email zugesandt:
"Auskünfte aus den archivierten Datenbestand darf gemäß § 10 Absatz 3 satz 2 des Gesetzes über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) vom 26.02.1985 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin - GVBl. - Seite 507) nur zur Behebung einer Beweisnot, für wissentschaftliche Zwecke usw. erteilt werden. Bitte begründen Sie Ihre Anfrage (Erbschaft- oder Grundstücksangelegenheit usw.)."
Ich bin erstaunt, dass offensichtlich zwei Verfahrensweisen angewandt wurden. Im o.a. Fall geht es um den gesuchten Bruder meines Schwiegervaters, der seit rund 40 Jahren verschollen ist, vermutlich jedoch noch lebt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann uns jemand einen Rat geben ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Andreas und Sabine Bischoff
Hallo liebe Bischoffs,
auch mir ist es so ergangen, weil vor ca. 20 oder 25 Jahren die gesetzlichen Bestimmungen geändert worden sind.
Datenschutz war damals angesagt. Die Familienforscher hatten aber keine Lobby die den Gesetzestext beeinflussen konnte. So sind die Bedürfnisse der Forscher auf der Strecke geblieben!
In meinem Falle handelt es sich um den Bruder meines Großvaters mit Namen Paul Babisch, der als Kupferschmied in Namslau in der Brauerei Haselbach gelernt hatte und nach Bremen ging, um dort auf der Werft sein Geld zu verdienen. Er starb dort dann um 1910 kinderlos und unverheiratet an der Kupferschmiedekrankheit (TBC).
Das Standesamt Bremen (wie übrigens alle großen Städte-Standesämter) verweigerte mir die Herausgabe einer Sterbeurkunde, die ich auch bezahlen wollte, mit der Begründing, daß ich nicht in direkter Linie mit im verwandt sei und auch sonst keine Gründe vorlagen (z.B. Erbuseinandersetzungen), die die Herausgabe der Urkunde rechtlich möglich gemacht hätte.
Ein Quatsch hoch 3! - Da er keine Nachfahren hat, ist also in alle Ewigkeit niemand aus meiner Familie jemals berechtigt eine Sterbeurkunde von ihm zu erhalten!
Mein Rat:
Könnt Ihr nicht irgend eine Erbgeschichte mit alten Unterlagen belegen? - Dann müßtet ihr Auskunft erhalten.
Gruß Bernd Babisch