Hallo Anne,
ich denke nicht, da� das unbedingt falsch sein mu�. Ich habe einen Hexenproze� in Madem�hlen, Westerwald im Jahre 1629/30, zu dessen Abschlu� die Angeklagte zuerst enthauptet und dann verbrannt wurde (lt. Proze�akten).
Die "Befragung" geschah �blicherweise "sub torturam", das war die �bliche Praxis, will hei�en: der Begriff "Befragung" schlie�t bei Hexenprozessen eigentlich die Folter immer mit ein. Kein Mensch hat die absurden Vorw�rfe freiwillig ohne Anwendung von Gewalt zugegeben.
Just my 2 cents
VG
Gaby (Chaudry)