Herkunft der Suzanna LUXEMBOURGER oo Peter KOLLER, Ziegler in Katzweiler: Stand der Forschung 4.8.2014

Hallo Uwe und alle,

ich fragte mich auch schon öfters - was der Pfarrer verlangte, um die Identität von Brautleuten zu klären, die er nicht kannte. Mein Verstand sagt mir, er schrieb einen Brief an die Pfarrei des angegebenen Herkunftsortes und bat um Beglaubigung der Angaben – ist das dieser Manumissionsbrief ?
Denkst Du dieser Manumissionsbrief war nicht nur für ein Standesamt von Bedeutung?
Ich kannte so etwas bisher nur aus der Napoleonischen Zeit in den besetzten deutschen Gebieten, Anfang des 19ten Jhrhs., wo solche Beglaubigungen von den ?Kirchenämtern angefordert wurden.

Ferner frage ich mich, was der Vormund und was der Treuhänder von minderjährigen Vollwaisen damals (anno 1732) für Aufgaben hatten? Die Verheiratung der herangewachsen Mädchen war auch zu regeln.
Das Rechtsempfinden sagt mir – der Vormund. Aber da war die Mitgift im Spiel, also in der Praxis hatte wohl eher der Treuhänder das Sagen, so nehme ich an.

Ferner - ob Zieglergesellen damals auf die Walz gingen?
Da der Vater von Peter Koller schon mindestens seit 1719 in Katzweiler weilte, ist sonst nicht einzusehen wie er die Susanne kennenlernen konnte (die Entfernung zwischen Forbach und Katztweiler sind gut 80 km)

Die andere Vorstellung geht eben davon aus, dass die Susanne mit jemanden umherzog (z.B. mit einem Händler), der auch in die Pfalz kam.

An diesem Fall sieht man schön, dass es eines breiten Wissens bedarf, um solche Ansätze verifizieren zu können.

Ich gebe deshalb diese Überlegungen in die grosse Runde und hoffe auf das reichhaltiges Expertenwissen.

Beste Grüsse

Manfred Schlang

Oberdischingen, 5. August 2014

Liebe Leser !

Im Alten Reich (vor 1806, linksrheinisch vor 1792) war es üblich, anläßlich einer Niederlassung die Vorlage und Abgabe eines Mannrechts zu verlangen. Das war eine von der früheren Herrschaft ausgestellte Bescheinigung, daß der Betreffende ehelich geboren und frei von Leibeigenschaft war. Dieser Sachverhalt wurde zumeist durch zwei Zeugen bestätigt. Für Frauen kommt auch die Bezeichnung Frauenrecht vor. Auf die Vorlage wurde mitunter verzichtet,
- wenn eine kleine Herrschaft dringend Siedler suchte und nicht so genau hinsah,
- wenn der Zuziehende glaubhaft machen konnte, daß seine frühere Herrschaft die Ausstellung der Urkunde verweigerte (im 17. Jhdt. taten dies viele katholische Territorien, die verhindern wollten, daß ihre ledigen Untertanen sich an protestantischen Orten niederließen).

Die eingereichten Mannrechte wurden archiviert, dürften aber im 19. Jhdt. bis auf wenige Reste ins Altpapier gewandert sein. Die Texte sind dann allenfalls noch in den Briefprotokollen der ausstellenden Herrschaften vorhanden.

Im 19. Jhdt. gab es keine Leibeigenschaft mehr. Bei der Verehelichung war nur noch eine Geburtsurkunde vorzulegen, die dann - neben vielen anderen Dokumenten - in den Nebenakten der Standesämter archiviert wurde. Im rechtsrheinischen Bayern gab es daneben eine umfangreiche Prozedur zur Erlangung des Bürgerrechts. Die dabei erzeugten sogenannten Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten sind in vielen staatlichen Archiven noch vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen, Friedrich R. Wollmershäuser

"Manfred Schlang" <Manfred.Schlang@t-online.de> schrieb:

Hallo Manfred,
Vor der napolionischen Zeit gab es ja noch kein Standesamt, nur die Kirchenbücher und die Huldigungsakten der jeweiligen Herrschaft.
In der Regel wurde der Geburtsbrief (Manumissionsbrief) im Auftrag der Herrschaft vom Schultheißen der Heimatgemeinde ausgestellt, der seine Informationen vom Pfarrer anhand der Kirchenbücher bekam. Da die meisten Menschen zu dieser Zeit ja Leibeigene waren, nehme ich an das diese Geburtsbriefe bei der neuen Herrschaft verblieben, damit die neu zugezogenen nicht einfach wieder weggehen konnten.
Wie das allerdings vor dem Beginn der Kirchenbücher war, weiß ich auch nicht so genau, ich denke das es da über die herrschaftlichen Archive gelaufen ist, wenn überhaupt.
Soweit ich informiert bin, wurde der Geburts-oder Manumissionsbrief dem wegziehenden ausgehändigt, meist war dies auch noch von einem Aus-oder Wegzugsgeld abhängig, so wie dem Nachweis das er nirgends Schulden hinterließ.

Ob ein Zieglergeselle auf die Walz gehen musste weiß ich nicht, auch nicht ob es eine Zieglerinnung gab.
Ich gehe aber eher davon aus, das Suzanna irgendwo als Dienstmagd gearbeitet hat, denn als "Umherziehende" war sie für einen Bürger nicht standesgemäß.

Hast du einmal überprüft, ob es in Forbach ein Konfirmationsregister gibt ?

Auch die Huldigungslisten der Herrschaft, der Forbach angehörte, könnten eventuell Informationen beinhalten.

Gruss Uwe

UR