Heiratserlaubnis

Liebe Forscherinnen und Forscher,
wer kann mir helfen? Ich habe einen Heiratseintrag in einem Kirchenbuch von "Sch�neck" gefunden :

Darin steht, da� im Jahr 1791 ein heiratswilliger Mann in der Kompagnie eines franz�sischen Vorgesetzten diente
und eine Heiratserlaubnis von ein franz�sischen Offizier hatte
Ist das vielleicht ein Aufgebotsbescheinigung?.
Nun die Fragen: Wieso franz�sischer Offizier?
In welchem Regiment? War diese Erlaubnis �blich?
Das Alter ist nicht sicher ( 20 oder 29 Jahre )
Kann ein 20 J�hriger schon gedient haben und eine Heirats - Erlaubnis bekommen haben?

und dazu habe ich folgende Frage:
gibt es zu den in dem obigen Absatz sich ergebenden Fragen irgendwo in B�chern etwas nachzulesen oder kann mir jemand Auskunft dar�ber geben?

Vielen Dank im voraus f�r Eure Hilfe
Ellen

Sehr geehrte Frau Zirkwitz,

davon ausgehend, da� es sich um Sch�neck im Elsa� handelt ist das mit dem franz�sischen Regiment durchaus richtig.
In fast allen Armeen Europas war es bis zum Ende des II. Weltkrieges vorgeschrieben, da� Soldaten, die ein bestimmtes Alter oder Dienstgrad noch nicht erreicht hatten die "Heiratserlaubnis" von Ihrem Vorgesetzten einholen mu�ten. Ein 20j�hriger wird noch keine Erlaubnis bekommen haben. War Ihr Gesuchter bereits 29 Jahre alt, so geh�rte er mit gro�er Wahrscheinlichkeit dem Stand der Mannschaften oder niederen Unteroffizieren an. Aber auch Offiziere mu�ten um die Einwilligung zur Heirat bei Ihren Vorgesetzten ansuchen.

Ellen Zirkwitz schrieb:

Hallo Hartmund,
nein dieses Sch�neck geh�rt zum Kreis Berent in Westpreu�en.
Aber es kann schon sein, da� es mit der Heiratserlaubnis �berall so gehandhabt wurde.

Erst einmal ganz lieben Dank f�r diese Auskunft
Ellen

Hartmut Passauer schrieb:

Hallo Ellen,
nun wird es schon etwas klarer.
Wenn der Soldat im späteren Kreis Berent beheimatet war, kann es sich
eigentlich nur um das Infanterie-Regiment Nr.55 oder Nr.54 gehandelt
haben. Beide Regimenter gehören zu den 5 "westpreussischen" Regimentern,
die nach 1773 (1. poln. Teilung) in den neuen Gebieten aufgestellt
worden waren. Beide waren auch im polnischen Krieg 1793-94 und auch im
Krieg 1806/07.
Die königlich preussische Armee bestand in den Jahren vor Ausbruch der
napoleonischen Kriege 1806 zu etwa 50% aus angeworbenen Ausländern - das
war billiger als Untertanen aus der Wirtschaft herauszuziehen. Darunter
waren auch viele Franzosen, die wegen der Revolution ihre Heimat
verloren hatten - Heimat oder Kopf verlieren, das war oftmals die Wahl.
Und das waren nicht alles nur Offiziere, aber auch....
In den von mir genannten beiden Regimentern gab es sicherlich zu der
zeit auch französische Offiziere; für das Regiment von Hollwede Nr. 55
kann ich das -zumindest für 1795 - nachweisen: der dienstältetes
Capitain (Hauptmann) hieß "Sandoz de Rosieres", ein Sec.Lt. hieß
"Amiet", einer "Jaminet"; im Infanterie-Regtiment nr. 4(Elbing) gab es
den Regimentschhef General-Lt. "d'Amaudruetz" und einen Major
"Guionneau" als Kompaniechef; im Jahre 1794 starb in diesem Regiment ein
Pr.Lt. "Bequignole". - Dies nur als kleiner Blick hinter die Kulissen.
Wenn man den Namen des Capitain wüsste, der die Heiratserlaubnis erteilt
hat, dann könnte man vielleicht noch mehr herausbekommen.

Eine Heiratserlaubnis musst extra erteilt werden, und der "normale"
Soldat bekam sie nicht so leicht, ziemlich sicher nicht mit 20 Jahren.
Wenn er aber Hoferbe war oder ein Geschäft übernehmen musste...dann
konnte die Erlaubnis erteilt werden. (man musste manchmal ein wenig
schmieren...).
Ich weiß nicht mehr, ob es noch in diese Zeit gehört, irgendwo las ich
einmal, dass die Heiratserlaubnisse begrenzt waren weil nur 30% der
Kompanie verheiratet sein durften (das waren dann oft die geworbenen
Ausländern, weil eine Familie am Standort halt doch bindende Kräfte
besitzt. Manchmal ist sie allerdings auch zum weglaufen...)

Wenn noch mehr Informationen existieren bitte mal zu mir schicken - mal
sehen, was damit zu machen ist.

Herzliche Grüße aus dem sonnigen Münsterland
Hans-Christoph Surkau