Heiratsalter Westfalen

Guten Abend Tobias,

einer der Gründe für die Heirat mit ca. 25 Jahren war die bis in das 19.
Jahrhundert übliche Volljährigkeit mit 25 Jahren.

Auch die Hofübergabe erfolgte im Normalfall erst bei Volljährigkeit. Da mit
der Übernahme eines Hofes auch die Verpflichtung verbunden war die
Bewirtschaftung durch einen Mann und eine Frau zu gewährleisten, war bei der
Hofübergabe die Heirat des Erben zwingend erforderlich.

Ganz klare Hinweise auf den üblichen Termin der Hofübergabe geben
Heiratsverträge, die sogenannten Thedigungsbriefe. Nach dem Tod des Colons oder der
Colona wurden die Mahljahre des neuen Partners so berechnet, dass der
Hoferbe aus erster Ehe beim Ablauf dieser Mahljahre 25 Jahre alt war und dann
den Hof übernehmen konnte.
Beim hier gültigen Jüngstenerbrecht konnten das schnell über 20 Jahre sein.

Herzliche Grüße

Brigitte

In a message dated 13.04.2012 18:49:29 Mitteleuropäische Sommerzeit,
kemper@lenz-kemper.de writes:

Guten Abend,

zu der Diskussion um das Heiratsalter noch zwei Nachträge:

a) Ich unterstütze Frank Stupp nachdrücklich in seinen Ausführungen über
das Heiratsalter von ca. 24 Jahren. Ein Grund dafür ist m.E. noch nicht
genannt worden: Zumindest im kölnischen Westfalen wurden Höfe in der
Regel für 12 Jahre in Erbpacht vergeben; im Normalfall hatte ein Pächter
den Hof entweder zwei oder drei Pachtzyklen, d.h. 24 oder 36 Jahre, ehe
er den Hof weitergab.

In der Regel heiratete der Erbe in dem Jahr, in dem er den Hof übernahm.
Wenn nun sehr rasch nach der Heirat ein SOhn geboren wurde, wurde der
Hof tendenziell nach zwei Zyklen weitergeben, d.h. der dann auch wieder
heiratende Sohn war dann um die 24 Jahre alt; wurde nicht sofort ein
Sohn geboren, blieb der Vater drei Zyklen auf dem Hof, d.h. bei der
Weitergabe (und Heirat) war sein Sohn dann eher Richtung 30 Jahre alt.

Die Ehepartnerinnen im kölnischen Sauerland waren in der Regel ähnlich
alt wie ihre Männer - liegt auch daran, dass auch Töchter erbberechtigt
sein konnten.

b) Das systematisch niedrigste Heiratsalter habe ich festgestellt 1. bei
nichtsesshaften Vagabunden, Bettlern etc. (unter 20 Jahre) und 2. bei
Scharfrichtern und Abdeckern - oft um die 18 Jahre. Warum SCharfrichter
so viel früher heirateten als Bauern, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias A. Kemper

Hallo Brigitte,

vielen Dank für Deine interessanten Aisführungen. Zu Ihnen habe ich eine Frage: Um welche Region/Gegend handelt es sich dabei genau? Denn die bäuerlichen Erbrechte sind - übertrieben gesagt - teilweise so verschieden, wie das Heilige Römiche reich Staaten hatte. Und dabei ist nicht einmal nur die Teilung zwischen Realzeilung- und Anerbenrecht gemeint.

Gruß

Frank Stupp

Liebe WFA-Listies,
ich wollte es mal genau wissen und habe meine Vorfahren um Rat befragt.
Von 108 M�nnern und 152 Frauen, die zwischen 1700 und 1799 geboren sind, von denen ich exakte Tauf- und Hochzeitsdaten habe und die nicht zum 2. oder 3. oder 4. Mal geheiratet haben, habe ich die Differenz aus Hochzeits- und Taufjahr gezogen und dann das Mittel errechnet.
Meine Vorfahren stammen fast komplett aus dem Raum zwischen Ibbenb�ren und Bad Oeynhausen, in Nord-S�d-Richtung kaum mehr als jeweils 20 km- also recht �berschaubar.
Die Werte sind sicherlich nicht repr�sentativ, aber nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt.
Die 108 M�nner waren im Durchschnitt 26,4 Jahre alt (zwischen 19 und 41 Jahren), die 152 Frauen 23,9 Jahre alt (zwischen 14 Jahren und neun Monaten und 44 Jahren). Die junge Frau musste NICHT heiraten.

mit freundlichen Gr��en aus Bad Iburg
Manfred Sand