Guten Abend Tobias,
einer der Gründe für die Heirat mit ca. 25 Jahren war die bis in das 19.
Jahrhundert übliche Volljährigkeit mit 25 Jahren.
Auch die Hofübergabe erfolgte im Normalfall erst bei Volljährigkeit. Da mit
der Übernahme eines Hofes auch die Verpflichtung verbunden war die
Bewirtschaftung durch einen Mann und eine Frau zu gewährleisten, war bei der
Hofübergabe die Heirat des Erben zwingend erforderlich.
Ganz klare Hinweise auf den üblichen Termin der Hofübergabe geben
Heiratsverträge, die sogenannten Thedigungsbriefe. Nach dem Tod des Colons oder der
Colona wurden die Mahljahre des neuen Partners so berechnet, dass der
Hoferbe aus erster Ehe beim Ablauf dieser Mahljahre 25 Jahre alt war und dann
den Hof übernehmen konnte.
Beim hier gültigen Jüngstenerbrecht konnten das schnell über 20 Jahre sein.
Herzliche Grüße
Brigitte
In a message dated 13.04.2012 18:49:29 Mitteleuropäische Sommerzeit,
kemper@lenz-kemper.de writes:
Guten Abend,
zu der Diskussion um das Heiratsalter noch zwei Nachträge:
a) Ich unterstütze Frank Stupp nachdrücklich in seinen Ausführungen über
das Heiratsalter von ca. 24 Jahren. Ein Grund dafür ist m.E. noch nicht
genannt worden: Zumindest im kölnischen Westfalen wurden Höfe in der
Regel für 12 Jahre in Erbpacht vergeben; im Normalfall hatte ein Pächter
den Hof entweder zwei oder drei Pachtzyklen, d.h. 24 oder 36 Jahre, ehe
er den Hof weitergab.
In der Regel heiratete der Erbe in dem Jahr, in dem er den Hof übernahm.
Wenn nun sehr rasch nach der Heirat ein SOhn geboren wurde, wurde der
Hof tendenziell nach zwei Zyklen weitergeben, d.h. der dann auch wieder
heiratende Sohn war dann um die 24 Jahre alt; wurde nicht sofort ein
Sohn geboren, blieb der Vater drei Zyklen auf dem Hof, d.h. bei der
Weitergabe (und Heirat) war sein Sohn dann eher Richtung 30 Jahre alt.
Die Ehepartnerinnen im kölnischen Sauerland waren in der Regel ähnlich
alt wie ihre Männer - liegt auch daran, dass auch Töchter erbberechtigt
sein konnten.
b) Das systematisch niedrigste Heiratsalter habe ich festgestellt 1. bei
nichtsesshaften Vagabunden, Bettlern etc. (unter 20 Jahre) und 2. bei
Scharfrichtern und Abdeckern - oft um die 18 Jahre. Warum SCharfrichter
so viel früher heirateten als Bauern, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias A. Kemper