Hallo, einige Fragen an die Dänemarkexperten.
Eine Verwandte heiratete 1900 in Deutschland einen dänischen Kaufmann.
1. War für die Heirat eine besondere Genehmigung der deutschen oder dänischen Behörden erforderlich?
2. Wurde die Frau durch die Heirat automatisch Dänin, konnte sie daneben auch deutsche bleiben?
3. Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn die Trauung in Dänemarl stattgefunden hätte?
4. Konnten die gemeinsamen Kinder wählen, ob sie Deutsche oder Dänen sein wollten`?
5. Wie wurde es gehandhabt, wenn ein deutscher Mann eine Dänin heiratete?
Klaus-Dieter Schulze
Ab 1898 galt die Abstammung als Kriterium: wer einen d�nischen Vater hatte, war D�ne. Die Frau konnte durch Heirat mit einem D�nen die d�nische Staatsangeh�rigkeit bekommen. Eine doppelte Staatsangeh�rigkeit DK+xx gibt es erst seit 2015.
Wo die Trauung stattfand, hatte keine Bedeutung
Wenn die Kinder eines d�n. Vaters bei Vollj�hrigkeit die d�n. Staatsangeh�rigkeit aufgeben wollten, mussten sie wohl in Deutschland die dt. Staatsangeh�rigkeit beantragen.
Umgekehrt gilt dann auch: wenn ein Deutscher eine D�nin heiratete, wurde die Frau deutsche Staatsangeh�rige
Ein Beispiel:
Poula Christensen heiratete 1937 einen dt. Staatsangeh�rigen. Dieser starb 1945, und sie kehrte 1945 nach D�nemark zur�ck - und musste die Wiederaufnahme in die d�n. Staatsangeh�rigkeit beantragen. Diese wurde 1948 bewilligt.
mvg
Inger Buchard
-----Oprindelig meddelelse-----