Da ich an einer Stelle nicht weiterkomm
versuche ich es �ber die Frage / Infragestellung :
war es ca. 1800 in ( Ost-) Preussen m�glich,
dass ein katholischer Justizrat ( Krenski ) aus Polen
eine evangelisch getaufte Frau ( Thesing ) aus Tilsit ?
heiratete ?
die sogenannten "Mischehen" waren schon immer m�glich. Zwar hatten die Pfarrer teilweise eigene Register, um solche Ausrei�er einzutragen, doch bestand ja die Hoffnung, die Personen zu "bekehren".
Die evangelischen Pfarrer taten sich nach meiner Einsch�tzung leichter damit als die katholischen.
bei den Vorfahren meiner Frau gibt es einen ähnlichen Fall.
Ein katholischer Soldat aus Bayern heiratet 1815 eine in Nordenburg
evangelisch
getaufte Frau - die Trauung steht im evangelischen Traubuch von Nordenburg.
war es ca. 1800 in ( Ost-) Preussen möglich, dass ein katholischer
Justizrat ( Krenski )...
Warum nicht.
Es hat meines Wissens nach nie ein staatliches Gesetz gegeben, das eine
konfessionelle Mischehe verboten hat.
Allein die politisch-gesallschaftliche Macht der Kirche (sog. Kirchenrecht)
und die Macht des sozialen Zusammenhalts einer Familie, einer Gemeinschaft,
eines Ortes hat das lange verhindert.
Es hat einmal in Deutschland eine sehr üble Zeit gegeben, die Mischehen
zwischen sog. Germanen und Juden staatlich verbot. Die Zeit war äußerst
übel. Zum Glück haben die damaligen Machthaber ihr Ziel nicht erreicht,
1.000 Jahre herrschen zu können.