Liebe Liste,
kann mir jemand beantworten, was eine HEIMBUERGERIN in Lauban/Nied.schl.
war.
Der Sterbefall meines Grossvaters wurde durch eine Heimbuergerin angezeigt.
Vielen Dank
Anke
Hallo Anke,
in der Oberlausitz, wozu ja Lauban geh�rt, ist die Heimb�rgin die
Leichenw�scherin. Sie gab es nur auf dem Dorf, wo keine
Betattungsunternehmen existierten. Sie wurde gerufen, wenn jemand gestorben
war. Ihr oblag es, die Leiche zu waschen und auch f�r die Aufbarung zurecht
zu machen.
Sie nannte sich aber Heimb�rgin, nicht Heimb�rgerin.
Ich wei� nicht, ob es heute noch Heimb�rginnen gibt.
Gru� Wolfgang
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Hallo!
Der Ausschnitt stammt aus dem s�chsischen Bestattungsgesetz (oder so �hnlich -
ist erb�rmlich lang) von 1994:
� 21
Bestatter, Totengr�ber
(1) Wer gewerbs- oder berufsm��ig die Reinigung, Ankleidung oder Einsargung von
Leichen vornimmt (Bestatter,
Leichenbesorger, Heimb�rgin), oder wer die T�tigkeit eines Totengr�bers aus�bt,
darf nicht im Nahrungs-, Genu�mittel- oder
Gastst�ttengewerbe, als Hebamme oder Entbindungspfleger oder als Kosmetiker
oder Friseur t�tig sein oder dem
Personenkreis im Sinne der �� 47 und 48 des Bundes-Seuchengesetzes angeh�ren
oder in diesen Bereichen von anderen
besch�ftigt werden. Das Grundrecht der freien Berufsaus�bung (Artikel 12 Abs. 1
des Grundgesetzes, Artikel 28 Abs. 1 der
Verfassung des Freistaates Sachsen) wird insoweit eingeschr�nkt.
Viele Gr��e von Karin!
Liebe Liste,
kann mir jemand beantworten, was eine HEIMBUERGERIN in Lauban/Nied.schl.
war.
Der Sterbefall meines Grossvaters wurde durch eine Heimbuergerin
angezeigt.
Vielen Dank
Anke
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Liebe Frau Sperl,
ich k�nnte mir vorstellen, da� es sich um eine Verwaltungsangestellte in
einem Altersheim handelte, die auch dort wohnte. �hnliches habe ich mehr-
mals in Stra�burg gehabt, wo eine Diakonisse einen Sterbefall beim dorti-
gen Standesamt angezeigt hatte.
Ganz herzliche Gr��e aus Luxemburg
Gerd M�llenheim