Hallo Stephan,
Stephan Borecki" <genealogie@borecki.net> schrieb:
Mein
Problem ist insbesondere der letzte Teil des Scheines, da dort ziemlich
viel ziemlich eng geschrieben ist.
hier meine Übersetzung zum unteren Teil des Heimatscheins. Ganz unten, vorletzte Zeile am
Anfang, kann ich nicht erkennen, ob vor der Zeile ein Paragraphen-Zeichen steht:
"Deutsche, welche das Bundesgebiet verlassen und siebzehn Jahre lang ununterbrochen im Auslande auf= (Beginn 2te Zeile) halten, verlieren dadurch ihre Staatsangehörigkeit. Die vorbezeichnete Frist wird mit dem
Zeitpunkt des Austritts aus dem Bundesgebiet , oder, wann der Aus=
tretende sich im Besitze eines Reisepapieres oder Heimathschei=
nes sich befindet, von dem Zeitpunkt des Ablaufs dieser Papiere an
gerechnet. Sie wird unterbrochen durch die Eintragung in die Matri?=
kel eines kaiserlichen Kosulatt. Ihr Lauf beginnt von neuem mit
dem auf die Löschung in der Matrikel folgenden Tage.
Der hiernach eingetretende Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt
sich zugleich auf die Ehefrau und die unter väterlicher Gewalt stehen=
den minderjährigen Kinder, soweit sie sich bei dem Ehemanne, be=
ziehungsweise Vater befinden.
(§ 21 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Ver=
lust der Bundes- und Staatsangehörigkeit / Bundesgesetzblatt
Seite 355)"
Gruß,
Andreas Bischoff, Berlin
www.family-bischoff.de