Heidrun Risse .... beckum --- Kirchenrecht

An die Liste:

Original Text von der Katholischen Kirche der trotz des Konzils noch

Gültigkeit hat !!!!!!! sh. Weltkirchentag Sakrament der Ehe ... Hl.
Kommunion

anläßlich der Eheschließung -- Wort - Trauungsmesse - usw.

Mischehe :
ist der Begriff für die Ehe zwischen einem Katholiken und einem anderen
Christen.!!!!

Nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen der Katholischen Kirche ist die
Mischehe grundsätzlich verboten !!! (( Heute noch ))
- wenn Gefahr für den Glauben des Katholischen Eheteils besteht.

Das Verbot kann nur aufgehoben werden ((( Dispens )), wenn die Ehe
vor dem katholischen Pfarrer geschlossen wird !!!!!

Vorausstetzung ist dafür das die Bereitschaft, die Kinder katholisch zu
erziehen !!!

Das bedeutet aber einen Gewissenzwang für den anderen Partner .
Auf dem II. Vatikanischen kONZIL wurde der Wille spürbar
dieses Problem zu entschärfen, der das Verhältnis zu den anderen
Konfezionen belastet.

Der päpstliche Erlaß über die Mischehen vom 31.2. 1970 ((( ist heute noch
nach Kirchenrecht gültig und noch nicht geändert worden )))

hat dann noch zwar keine Grundsätzlichen Änderungen gebracht,
aber das Anstößige - Aussätzige - den Verstoß -- gemildert - aber immer
noch
nicht beseitigt.

So muss nur noch der Katholische Teil versprechen >> soweit wie möglich
<<
dafür zu sorgen das die Kinder katholisch getauft und erzogen werden .

In der Praxis versucht man, der Mischehe einen Ökömenischen Sinn
/ Glaubenssinn / Glaubensbewegung zu geben;
dabei versprechen das Brautpaar / die Brautleute einzeln in der
evangelischen Kirche mit beisein
des Katholischen Glausvertreter - ihr Kinder christlich zu erziehen -
so ist eine Gemeinsame Trauung möglich

::::::::::::::: wird nur evangelisch geheiratet - versprechen auch beide die
Kinder im Christlichen Glauben zu erziehen

es wird dabei bei der Katholischen Kirche in Deutschland unterschieden ,.,

Die Katholische Kirche kennt auch keine Standesamtliche Trauung an - als
als Eheversprechen ...

;;; Katholische Partner !!!!!! auch mehrmals evanglische getraute
Partner kann --- katholisch
Heiraten ... denn diese Trauungen werden nicht anerkennt

::: Sonderrechte nach den Katholischen Trauungen // Widerheirat gibt es auch
noch

Kirchliche Trauung mit Sakrament ... Krichliche Trauung ohne Kommunion

da ist je nach Bundesland und Pfarrer unterschiedlich ...

:::
früher wurde in den katholischen Gegengen eine Mischehe ganz gleich
wie alt das Braupaar war ..
Mißachtet // oft garnicht mehr geduldet // von allem Ausgeschlossen
.... ganz gleich er Geld / oder kein Geld / Hof oder keinen Hof .... hatte
im Dorf ... das sogenannte Spießrutenlaufen
vor sich ...
Söhne / Töchter wurden von der gesamten Verwandten geächtet / und auch
verstoßen
.... bei vorehelichen Kindern .... war es ganz gravierend ... das kann
sich heute
garkeiner mehr vorstellen ...

das hatte zu Folge das viele Paare den Heimatort verlassen mussten
wenn sie blieben .... waren die Kinder auch dem Spießrutenlaufen
ausgesetzt ...

aber der Katholische Teil ...... wenn er also denn nicht katholisch
kirchlich
geheiratet hatte ... wurde exkommuniziert ..... sein leben lang ...
selbt das hatte Auswirkungen bei dem Begräbnis ...
er wurde nicht auf Katholischem Acker begraben .. sonder an der Seitenmauer
da wo >>> nicht seßhafte -- Selbstmörder << begraben wurden
er bekam auch kein Katholischen Kirchliches Begräbnis ...

wenn der andere evangleische Teil .... nach einer >> rechtens nach
Kirchenrecht
angemessenem Kirchen und Brautunterricht << ca. nach 1 - 2 Jahren ((
diese Zeit ist ganz unterschielich ))) also auch das ist //
war auch teilweise Auslegungsache ... konnte er dann
konvertieren wurde katholisch getauft ... und wurde dann auch kahtolisch
mit der Heiligen Kommunion versehen ... auch beim Sterbefall /// die
Kinder
wurden selbverständlich getauft ...

das ist eigentlich alles so nach Kirchenrecht geblieben !!!!!!

Nur einige Pfarrer / Priester handeln heute dieser katholischen Lehre
zugegen ...

mein Mann ist noch 1968 lt. Schreiben vom Diäzösanverband exkommuniziert
worden ... bezahlt aber nach wie vor Katholische Kirchensteuer ...
darf aber llt. Kirchenrecht immer noch nicht zur Heiligen Kommunion .. ob je
mal Katholisch beerdigt wird ist die Frage ... das hatten wir noch bisher
in der
Familie noch nicht ....

Ich setze ja viel auf den Neuen Papst aber wie es aussieht ... bildet ja ja
zur
Zeit ca. 100 Hexenaustreiber aus .... nach den Gesetzen von ca. 1400
wie soll da da zu einer Neuregelung kommen
´
Das war in Schlesien auch so ... gerade in den Katholischen strengen
Oberschlesischen Gebieten ...
auch war und das darf man nicht vergessen der Aberglaube gerade in
Schlesien ... mit allen Erscheinen der Täufer und Wiedertäufer ganz stark
verbreitet .

Es gibt dazu unzählige Kirchenbücher aus den verschiedenen Jahrhunderten ...
in den heute noch sehr großen
Bibliotheken der Klöster ...

suche immer noch nach Brauchtum -- Sitten -- Gebräuchen - Dialekten
aus ganz Schlesien ... und vor allen Dingen Fotos ...

Entschldigung war hoffentlich nicht zu ausführlich ...
mit den besten Gruessen
Heidi

Heidrun Risse 59269 Beckum Ahlener Str. 51 02521 - 5498