Haus für die Kinder der Gemeinde Schlier

Hallo zusammen,

kann sich jemand darunter was vorstellen, was gemeint ist? Im Jahre 1676
erhält die „Gemeinde“ von Schlier vom Kloster Weingarten ein kleines
Soldhaus verliehen. Die Gemeinde wollte es für „ihre Kinder“ haben. Sie
sollen zwei Wohnungen darin einrichten. Was für Kinder könnten das sein?
Uneheliche? Oder ist das eventuell eine Art Vorläufer von Gemeindehaus?

Viele Grüße,
Daniel (Oswald)

Hallo Daniel,

könnte das nicht auch dafür gedacht sein, dass dort sozial-schwache Einwohner untergebracht werden können? Eine Art Armenhaus?

Gruß,
Fabio (Curman)

Lieber Daniel, lieber Fabio,

ich denke vermutlich eher an eine Art Waisenhaus. (Ohne Obligo!)

Kollegiale Grüße

Wolfgang Merk

Hallo zusammen,

das muss wohl schon für Waisenkinder gedacht gewesen sein.

Es gab ja auch das Amt des Waisenvogts des Klosters Weingarten. Mein Ur-Ur-Opa Franz Xaver Ruetz (1772- 1830) soll diesen „Job“ gehabt haben. Nicht bekannt ist, in welchem Bezirk /Klosteramt und in welchem Zeitraum. Würde man da im LA-BW im Bestand B 522 etwas finden können?

Für Waisenkinder spräche auch, dass für unehel. Kinder meist die Mutter oder Verwandte sorgten.

Während dies für Voll-Waisen ja nicht zutraf.

Viele Grüße

Franz (Ruetz)

Hallo zusammen,

danke an alle, die darauf geantwortet hatten. Wenn das „Haus für die
Schlierer Kinder“ für die Waisen gedacht war, dann hätte in der Regel
das Wort Waisen vermutlich dabei gestanden. Aber schlußendlich sind die
Waisen hier wohl am sinnigsten.

Viele Grüße

Daniel