Guten Tag...
Ich habe eine allgemeine Frage:
Meine Großmutter wurde zusammen mit Ihrer Familie 1945 aus einer
Siedlung vor den Toren Breslaus vertrieben. Das vom Vater meiner
Großmutter gebaute Haus mußte mit sämtlichen Gegenständen zurückgelassen
werden.
Das Haus steht auch heute noch und wird von einer polnischen Familie bewohnt.
Nunmeine Frage: Wir haben herausgefunden, dass der Vater meiner Großmutter noch immer als Eigentümer des Grundstückes im Grundbuchamt von Breslau
eingetragen ist. Scheinbar hat die polnische Familie versäumt, sich ins
Grundbuch eintragen zu lassen. Nun wäre ja, theoretisch, meine
Großmutter der Erbe des Grundstückes (incl. Haus), da ja ihr Vater nach
wie vor im Grundbuch eingetragen ist.
Hat meine Großmutter Chancen ihr Haus wiederzubekommen? Wenn ja, wer kann nähere Informationen über den Ablauf machen?
Kann
mir jemand weiterhelfen und mir evtl. Gesetzestexte oder Quellnachweise
im Internet nennen, wo man sich über das Thema informieren kann?
Vielen Dank an alle die mir helfen wollen...
Beste Grüße