Hallo, werte Mitforscher.
In der Heiratsurkunde meiner Großmutter fand ich folgenden Hinweis auf ihren Tod :
*_Der Tod wurde beglaubigt am 20.03.1942 von einem "Registerführer des Amtsgerichts" Schweidnitz. Einem Justitzoberinspektor am Kreisgericht Schweidnitz.
_*Meine Frage ist . War eine solche zusätzliche Beglaubigung durch einen Justitzoberinspektor normal zu dieser Zeit ? Oder gibt es hinter diesem Hinweis evtl. ein "Geheimnis" zu lüften ?
Habt ihr dazu Erkenntnisse ?
vielen Dank !
bb
Bernd
Hallo Bernd,
ich denke, dass dieser Eintrag für das Familienstammbuch / Ahnenpass
notwendig war, wenn die Originalurkunde nicht vorgelegt werden
konnte.Ähnlich lautende Eintrgäge finden sich auch in diesen
Familienstammbüchern.
Matthias (Wennrich)