Ein freundliches Hallo mit einigen Fragen
wer kann mir sagen was ein Hundema� sein soll.
Es kommt in einer Aufstellung von Abgaben im Handelsbuch vor.
Dort hei�t es 1 Hundema� Korn und ein Hundema� Hafer
Desweiteren
wurde eine Vormundschaft immer gleich mit der Vollj�hrigkeit ausgezahlt
oder konnte das auch sp�ter noch geschehen? Wurden dabei zwischen
M�nnlein und Weiblein Unterschiede gemacht ?
Ein Beispiel: Die Rechnung f�r eine Vormundschaft wurde 1603 gemacht
und ausgezahlt. Der m�nnliche Empf�nger quittiert der Witwe seines
verstorbenen
Vormundes. Es war also sicher auch �blich das Frauen die Vormundschaft
weiterf�hrten.
Kann man davon ausgehen, dass der Empf�nger gerade vollj�hrig geworden
ist?
Einen sch�nen Restsonntag
Sonja
Hallo liebe Sonja,
bitte pr�fe einmal Deine Schriftauswahl, es kam so hier an. Oder liegt
das an meinem Browser?
Herzliche Gr�sse
Liselotte B�ttcher
"Sonja Mutterlose" <die.Mutterlosen@web.de> schrieb:
Nein, die Zeichenkodierung ist bei Sonja falsch gesetzt.
Im Quelltext steht UTF-8, Kodierung ist aber ISO 8859-15. Darum erscheinen die Umlaute als so komische Zeichen.
Du kannst die Nachricht richtig lesen - unter
Ansicht > Zeichenkodierung (bzw. Codierung beim IE) > ISO 8859-15
einstellen.
Gru� Fred
Liebe Liselotte,
komischerweise ist das mit den Umlauten nur in der Sachsen-Anhalt
Liste,
vielleicht sollte ich mal darauf achten die Umlaute anders zu
schreiben.
hier noch mal etwas abgeaendert
Ein freundliches Hallo mit einigen Fragen
wer kann mir sagen was ein Hundemass sein soll.
Es kommt in einer Aufstellung von Abgaben im Handelsbuch vor.
Dort heisst es 1 Hundemass Korn und ein Hundemass Hafer
Desweiteren
wurde eine Vormundschaft immer gleich mit der Volljaehrigkeit
ausgezahlt
oder konnte das auch spaeter noch geschehen? Wurden dabei zwischen
Maennlein und Weiblein Unterschiede gemacht ?
Ein Beispiel: Die Rechnung f�r eine Vormundschaft wurde 1603 gemacht
und ausgezahlt. Der maennliche Empfaenger quittiert der Witwe seines
verstorbenen
Vormundes. Es war also sicher auch ueblich, das Frauen die
Vormundschaft weiterfuehrten.
Kann man davon ausgehen, dass der Empfaenger gerade volljaehrig
geworden ist?
Einen schoenen Restsonntag
Sonja