Handelsbucheintrag

Ein freundliches Hallo mit einigen Fragen
   wer kann mir sagen was ein Hundema� sein soll.
   Es kommt in einer Aufstellung von Abgaben im Handelsbuch vor.
   Dort hei�t es 1 Hundema� Korn und ein Hundema� Hafer
   Desweiteren
   wurde eine Vormundschaft immer gleich mit der Vollj�hrigkeit ausgezahlt
   oder konnte das auch sp�ter noch geschehen? Wurden dabei zwischen
   M�nnlein und Weiblein Unterschiede gemacht ?
   Ein Beispiel: Die Rechnung f�r eine Vormundschaft wurde 1603 gemacht
   und ausgezahlt. Der m�nnliche Empf�nger quittiert der Witwe seines
   verstorbenen
   Vormundes. Es war also sicher auch �blich das Frauen die Vormundschaft
   weiterf�hrten.
   Kann man davon ausgehen, dass der Empf�nger gerade vollj�hrig geworden
   ist?
   Einen sch�nen Restsonntag
   Sonja

Hallo liebe Sonja,

bitte pr�fe einmal Deine Schriftauswahl, es kam so hier an. Oder liegt
das an meinem Browser?
Herzliche Gr�sse
Liselotte B�ttcher

"Sonja Mutterlose" <die.Mutterlosen@web.de> schrieb:

Nein, die Zeichenkodierung ist bei Sonja falsch gesetzt.

Im Quelltext steht UTF-8, Kodierung ist aber ISO 8859-15. Darum erscheinen die Umlaute als so komische Zeichen.

Du kannst die Nachricht richtig lesen - unter

Ansicht > Zeichenkodierung (bzw. Codierung beim IE) > ISO 8859-15

einstellen.

Gru� Fred

Liebe Liselotte,
   komischerweise ist das mit den Umlauten nur in der Sachsen-Anhalt
   Liste,
   vielleicht sollte ich mal darauf achten die Umlaute anders zu
   schreiben.
   hier noch mal etwas abgeaendert
   Ein freundliches Hallo mit einigen Fragen
   wer kann mir sagen was ein Hundemass sein soll.
   Es kommt in einer Aufstellung von Abgaben im Handelsbuch vor.
   Dort heisst es 1 Hundemass Korn und ein Hundemass Hafer
   Desweiteren
   wurde eine Vormundschaft immer gleich mit der Volljaehrigkeit
   ausgezahlt
   oder konnte das auch spaeter noch geschehen? Wurden dabei zwischen
   Maennlein und Weiblein Unterschiede gemacht ?
   Ein Beispiel: Die Rechnung f�r eine Vormundschaft wurde 1603 gemacht
   und ausgezahlt. Der maennliche Empfaenger quittiert der Witwe seines
   verstorbenen
   Vormundes. Es war also sicher auch ueblich, das Frauen die
   Vormundschaft weiterfuehrten.
   Kann man davon ausgehen, dass der Empfaenger gerade volljaehrig
   geworden ist?
   Einen schoenen Restsonntag
   Sonja