Häusler

Guten Abend Liste !

Der Begriff "Häusler" ist ja schon erklärt worden,nun habe ich folgenden Fall:

.....erschien:der Häusler Julius Ziegert 33 Jahre......

ich habe noch so einen Fall.
Wie kann es sein das ein Häusler so jung ist???

Viele Grüsse Sascha

SaschaHofheim@aol.com schrieb:
Guten Abend Liste! Der Begriff "H�usler" ist ja schon erkl�rt worden,nun habe
ich folgenden Fall: .....erschien: der H�usler Julius Ziegert 33 Jahre......
ich habe noch so einen Fall. Wie kann es sein, da� ein H�usler so jung ist???

Lieber Sascha,

ein H�usler war ein Rustikalstellenbesitzer, hatte also eine (ihm von der
Grundherrschaft gew�hrte) Hofstelle inne. Mit 33 war er bereits seit acht Jahren
vollj�hrig und damit rechtsf�hig. Er konnte in die Stelle eingeheiratet haben;
er konnte die Stelle erkauft haben; sein Vater konnte in den Auszug gegangen
oder verstorben sein; die Stelle konnte vakant (unbesetzt) gewesen sein; es
konnte sich um eine neu errichtete Stelle handeln - wie auch immer! Es gab f�r
die Grundherrschaft keinen vern�nftigen Grund, einem t�chtigen jungen Mann die
�bernahme einer H�uslerstelle zu versagen. Ganz im Gegenteil!

Mit freundlichen Gr��en! Klaus Kunze