Hallo in die Runde,
erstmal vielen Dank für die Erläuterungen zum Grundbesitz oder Nicht-Besitz eines Kötner/Käthners.
Vergessen hatte ich die Bezeichnung "Häuerling" (in SH 1840: "des Häuerlings daselbst (beim Einwohner Tams) Hans Peter Böttger und Anna geb. Block ehel. Tochter"). Was versteht man darunter? Wohnte der Häuerling beim Einwohner zur Miete? Besaß der Einwohner ein Haus, war aber kein Bürger?
Und der Begriff "halber Baumann" (1535 in Niedersachsen); was bedeutet halber Baumann? Gibt es auch "ganze" Baumänner?
Würde ich über "Aufklärung" sehr freuen
Danke und schönes Wochenende,
H. Jagow
Hallo in die Runde,
erstmal vielen Dank f�r die Erl�uterungen zum Grundbesitz oder Nicht-Besitz eines K�tner/K�thners.
Vergessen hatte ich die Bezeichnung "H�uerling" (in SH 1840: "des H�uerlings daselbst (beim Einwohner Tams) Hans Peter B�ttger und Anna geb. Block ehel. Tochter"). Was versteht man darunter? Wohnte der H�uerling beim Einwohner zur Miete? Besa� der Einwohner ein Haus, war aber kein B�rger?
Heuerlinge waren bei uns im M�nsterland Landarbeiterfamilie. Im Gegensatz zu Knechten und M�gden, die gew�hnlich unverheiratet waren und mit im Hofgeb�ude wohnten, wohnten die Heuerlinge in einem Haus, das zum Hof geh�rte. Manchmal gab es einen Garten dazu. Die Heuerlinge arbeiteten auf dem Hof, oft auch ihre Kinder. Da ihnen das Haus nicht geh�rte, waren sie von ihrem Bauern sehr abh�ngig.
Einwohner waren selber Mieter und keine Hauseigent�mer. Sie konnten h�chstens untervermieten oder "Schlafg�nger" haben, also nur eine Schlafstelle vermieten.
Die K�tter hatten eigenes Pachtland und eigene Vertr�ge mit dem Grundherrn.