Liebe Listenmitglieder,
ich habe Fragen zu folgendem Hinweis:
SCHLUNCK,JOHANN GOTTLIEB, aus Elbing wurde am 21.11.1707
im Gymnasium in Elbing eingetragen.
Kann ich von Ostern 1708 als Schulbeginn und 1702 als
Geburtsjahr ausgehen ?
Henning
Liebe Listenmitglieder,
ich habe Fragen zu folgendem Hinweis:
SCHLUNCK,JOHANN GOTTLIEB, aus Elbing wurde am 21.11.1707
im Gymnasium in Elbing eingetragen.
Kann ich von Ostern 1708 als Schulbeginn und 1702 als
Geburtsjahr ausgehen ?
Henning
Hallo!
Henning Schlunk schrieb:
Liebe Listenmitglieder,
ich habe Fragen zu folgendem Hinweis:SCHLUNCK,JOHANN GOTTLIEB, aus Elbing wurde am 21.11.1707 im Gymnasium in Elbing eingetragen.
Kann ich von Ostern 1708 als Schulbeginn und 1702 als Geburtsjahr ausgehen ?
In ein Gymnasium kam/kommt man eigentlich nicht mit sechs Jahren. Also wäre deine Rechnung wohl nicht zutreffend.
Ich würde so rechnen:
Ungefähr vier Jahre (vielleicht auch etwas weniger) Bürgerschule (entspricht der heutigen Grundschule), dann Übertritt ins Gymnasium. Somit wäre die Geburt - nach meiner Interpretation - etwa 1698 anzusetzen.
Schuljahresbeginn war wohl zu Ostern, aber ein Überwechseln zum Gymnasium wohl auch zu anderen Zeiten möglich, somit könnte der Eintragungstermin auch der Übertrittstermin sein.
Falls es jemand besser weiß, lasse ich mich gerne berichtigen.
Schöne Tage!
Jürgen
Lieber Herr Gottschewski, lieber Herr Schlunk,
die Errechnung des Geburtsjahres aus dem Datum des Eintritts in das
Gymnasium zu errechnen ist nicht ganz so einfach. Es gab zu der Zeit ja noch
keine allgemeine Verpflichtung eine Grundschule zu besuchen - wir reden hier
immerhin über die Zeit v o r dem Soldatenkönig. Schulbesuch war freiwillig
und kostete Geld. Jedem, der es sich leisten konnte, war es überlassen, die
notwendigen Kenntnisse durch einen Hauslehrer oder selber beizubringen. Wenn
das Kind dann ein Gymnasium oder eine Lateinschule besuchen sollte, so
wurde es dort angemeldet, durch den Rektor auf seine Vorkenntnisse überprüft
und dann in eine Klasse eingewiesen. Dies konnte die Prima sein - weil der
bisher zu Hause ausgebildete Sohn eine "Dimission" aus deinem Gymnasium an
die Universität benötigte - oder die Septima, weil noch gar keine, oder nur
geringe, Grundkenntnisse vorhanden waren.
In seinem Vorwort zu "Die Matrikel des Gymnasiums zu Elbing (1598 - 1786),
Danzig 1936-1944 - Nachdruck als Sonderschrift Nr. 49 des VFFOW, Hamburg
1982 - schreibt Hugo Abs (Seite XIII): "Seit 1706 (Rektor Koitsch),
regelmäßig seit 1720, wird das Lebensalter der Inskribierten angegeben. ...
Gewöhnlich erfolgte der Schuleintritt mit 6 Jahren. Auch 5-jährige Anfänger
sind häufig. ... Oft beginnt der jüngere Bruder zugleich mit dem ältern die
Schullaufbahn, wobei die Zeit des Eintritts offenbar dem Ermessen der Eltern
überlassen blieb. (Das entfällt hier, weil kein zweiter "Schlunk"
gleichzeitig eingeschrieben wurde.) ... Zahlreicher sind die späten
Anfänger. 10-jährige Septimaner fallen noch nicht auf, aber auch 11-jährige
kommen über zwanzigmal vor und zwölfjährige zehnmal. ..."
Da es bei den Einschreibungen sowohl den Eintrag "Sep." als auch "Sep. inf."
und "Sep. sup." müssen wir davon ausgehen, dass das Gymnasium zu Elbing
wegen der unterschiedlichen Eingangskenntnisse der Schüler mindestens zwei
Septima's hatte, eine "untere" für die "Totalanfänger" und eine "höhere oder
obere" für die Neuaufgenommenen mit mehr Vorkenntnissen. Im übrigen
entsprach das Pensum der Septima in etwa dem, was bei uns heute in den
ersten Klassen der grundschule gelehrt wird: Deutsch Lesen, Schreiben und
Rechnen, aber auch schon Grundbegriffe des Lateinischen.
Da unser Johann Gottlieb Schlunk in die Septima superiora eingeschult wurde,
dürfen wir wahrscheinlich davon ausgehen, dass er älter als sechs Jahre war
und schon einige Vorkenntnisse hatte.
Das Datum der Einschreibung ist im Übrigen auch als das Datum des Beginns
des Schulbesuches anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem schönen Münsterland
Ihr
Hans-Christoph Surkau
Hallo!
Hans Christoph Surkau schrieb:
Lieber Herr Gottschewski, lieber Herr Schlunk,
die Errechnung des Geburtsjahres aus dem Datum des Eintritts in das
Gymnasium zu errechnen ist nicht ganz so einfach. ...
Das meinte ich auch. ![]()
Da unser Johann Gottlieb Schlunk in die Septima superiora eingeschult wurde,
dürfen wir wahrscheinlich davon ausgehen, dass er älter als sechs Jahre war
und schon einige Vorkenntnisse hatte.
Diese Information (Septima superior) hatte ich nicht, sie hätte mir weiter geholfen.
Das Datum der Einschreibung ist im Übrigen auch als das Datum des Beginns
des Schulbesuches anzusehen.
D'accord.
Mit freundlichen Grüßen aus dem schönen Münsterland
Ihr
Hans-Christoph Surkau
Wieder etwas dazu gelernt. Prima!
Fazit: Das genaue Alter ist also nicht festzulegen.
Schöne Grüße
Jürgen
Hallo Herr Gottschewski, Herr Schlunk, Herr Surkau,
die Septima geh�rte zum Bereich der Gymnasialvorschule, in der die Kinder
(u.a. durch Lateinunterricht) auf den Besuch des Gymnasiums vorbereitet
wurden. Diese Gymnasialvorschule konnte bis zu drei Jahrg�nge umfassen: die
Nona (9. Klasse), Oktava (8. Klasse) und Septima (7. Klasse). Das Gymnasium
selbst begann mit der Sexta (6. Klasse) und ging - r�ckw�rst z�hlend -
bis zur Prima (1. Klasse), an deren Schluss die Hochschulreife stand. Da
diese dreistufige Gymnasialvorschule regional auch unter dem Begriff III.
Klasse gef�hrt wurde, w�re es durchaus m�glich, dass die Elbinger Eintr�ge
auf eine �hnliche Unterteilung der Septima in drei Stufen (Sep. inf. -
Sep. - Sep. sup.) hindeuten.
Mit freundlichen Gr��en
Rolf-Peter Perrey
Lieber Herr Perrey, lieber Herr Surkau, lieber J�rgen,
vielen Dank f�r die ausf�hrlichen Beitr�ge zu obigem Betreff.
In diesem Zusammenhang sollte vielleicht auch noch die sich
leicht zu merkende Jahreszahl 1717 genannt sein.
Die Verordnung zur Einf�hrung der allgemeinen Schulpflicht
in Preu�en durch den erw�hnten Soldatenk�nig, Fridrich Wilhelm,
datiert vom 28.Sept.1717.
Freundliche Gr��e von
Henning Schlunk
"Perrey" <mailto:pcperrey@t-online.de> schrieb: