Aus dem neuen Buch von Gerd Schultze-Rhondorf "Der Krieg, der viele V�ter
hatte".
Schultze-Rhondorf war Generalmajor und Territorialer Befehlshaber f�r
Niedersachsen und Bremen bei der Bundeswehr.
Vorwort Seite 12:
"An der deutschen Forschung war f�r mich verwirrend, da� die erste
Geschichtsschreibung nach dem Kriege unter gesetzlichen Auflagen erarbeitet
worden ist, die der Forschung Grenzen auferlegten. Im Deutschlandvertrag von
1955, Artikel 7(1) ist verbindlich festgelegt worden, da� "deutsche Gerichte und
Beh�rden ...alle Urteile und Entscheidungen" aus den N�rnberger Prozessen "in
jeder Hinsicht als rechtskr�ftig und rechtswirksam ... zu behandeln haben." Zu
den Entscheidungen des Gerichts geh�rten die "Feststellungen" zum Ablauf der
Ereignisse, die zum Kriege f�hrten //Anmerkung LA: das ist das Thema des Buches,
nicht der Verlauf des 2. Weltkriegs//. Sie stehen in den Urteilsbegr�ndungen.
Die Urteile konnten nach Ma�gabe des Gerichts auch ohne Beweiserhebung oder
gegen die Beweisf�hrung der Verteidigung zustande kommen. Dadurch waren der
subjektiven Sicht der Siegerm�chte T�r und Tor ge�ffnet und die besiegten
Deutschen per Gerichtsbeschlu� verpflichtet, diese Sicht zu �bernehmen. Zu den
Beh�rden, die diese so zustande gekommenen "Feststellungen" in jeder Hinsicht
als rechtswirksam zu behandeln haben, geh�ren die Kultusministerien der L�nder,
die die Aufsicht �ber den Inhalt der Geschichtsb�cher an den Schulen f�hren. Die
forschenden Beamten sind per Diensteid an diesen Artikel 7 des
Deutschlandvertrages gebunden und damit an eine Lesart von "Geschichte", die in
N�rnberg verbindlich festgeschrieben worden ist.
Nun k�nnte man sagen, da� der Deutschlandvertrag und das Jahr 1955 selber schon
Geschichte sind. Doch 1990 wurde die Bindekraft der Urteile des N�rnberger
Prozesses per Vertrag ein weiteres Mal verl�ngert. 1990 wurde der
Deutschland-Vertrag durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag abgel�st, und die
Siegerm�chte bestanden dabei darauf, da� der besagte Artikel 7(1) des Vertrags
von 1955 weiterhin Bestand hat. In der "13. Vereinbarung vom 27./28.September
1990 zum Deutschlandvertrag und zum �berleitungsvertrag", die den
Zwei-plus-Vier-Vertrag begleitet, wurde das noch einmal von deutscher Seite
schriftlich zugesichert. So wei� man als Leser heute nicht, wo Historiker und
Autoren aus der fr�heren Bundesrepublik gesetzestreu die Siegerlesart der
Geschichte zu Papier gebracht und nachfolgenden Historikern und Autoren als
irref�hrendes Erbe hinterlassen haben.
Angesichts einer so facettenreichen Literatur- und Quellenlage sollte es den
Leser dieses B�ches nicht erstaunen, da� das Bild der Zeit zwischen den beiden
gro�en Kriegen, das sich mir erschlossen hat ////Anmerkung LS: Schulze-Rhondorf
hat sehr viel im Ausland recherchiert///, zum Teil von dem abweicht, was sonst
in Deutschland Allgemeingut ist."
MfG
Lutz Szemkus