Grundbücher

Hallo in die Runde
Hallo J�rgrn

J�rgen hat das Problem richtig erfasst.Auf jeden Fall sollte man zuerst in
dem zust�ndigen Grundbuchamt nachfragen. Dort lassen sich dann die
speziellen Fragen die J�rgen aufgeworfen hat kl�ren.Die Daten des aktuellen
Grundbuches unterliegen dem Datenschutz. Nur wer ein berechtigtes Interesse
vorbringen kann bekommt eine Auskunft( was man darunter versteht erkl�rt das
GB amt) oder man kann eine Einwilligung des Eigent�mers zur Einsicht des GB
vorlegen.Die beschrieben Probleme hatte ich nicht. Ich bin einer der
rechtm��igen Nachkommen der ehemaligen Eigent�mer und kannte den Ort und die
GBnummer des geschlossenen GB.Bei einem Eigent�merwechsel wird zur Zeit daas
alte GB geschlossen und ein neues GB
elektronsich angelegt.

MfG

Ulrich

Meldungen des Tages:
   1. Re: Grundb�cher u. �. (Ulrich Seidenst�cker)
      6. Re: Grundb�cher u. �. (Genealogie Fritsche)

Frohe Ostern, Ulrich,

und vielen Dank für Deine Erläuterungen. Damit konnten wir beide eine ausreichende Anleitung erarbeiten, denke ich.

Du schreibst "Die Daten des aktuellen Grundbuches unterliegen dem Datenschutz". Kann ich daraus schließen, daß dann aus dem
geschlossenen Grundbuch Auskunft gegeben werden darf?

Andersherum gefragt:
Gibt es für Daten aus dem Grundbuch eine zeitliche Grenze, bis zu der Auskunft gegeben werden darf bzw. ab der nicht mehr
beauskunftet werden darf, oder gilt für Grundbücher und Vorgängerakten ein grundsätzlicher Datenschutz, sofern man kein Nachkomme
des jeweiligen Eigentümers ist?

Vielleicht ist Dir das ja bekannt, obwohl Dich der Datenschutz in Deinem Fall nicht tangierte - sonst frage ich mal gelegentlich
hier beim Grundbuchamt nach.

Viele Grüße,

Jürgen