Hallo in die Runde
Hallo J�rgrn
J�rgen hat das Problem richtig erfasst.Auf jeden Fall sollte man zuerst in
dem zust�ndigen Grundbuchamt nachfragen. Dort lassen sich dann die
speziellen Fragen die J�rgen aufgeworfen hat kl�ren.Die Daten des aktuellen
Grundbuches unterliegen dem Datenschutz. Nur wer ein berechtigtes Interesse
vorbringen kann bekommt eine Auskunft( was man darunter versteht erkl�rt das
GB amt) oder man kann eine Einwilligung des Eigent�mers zur Einsicht des GB
vorlegen.Die beschrieben Probleme hatte ich nicht. Ich bin einer der
rechtm��igen Nachkommen der ehemaligen Eigent�mer und kannte den Ort und die
GBnummer des geschlossenen GB.Bei einem Eigent�merwechsel wird zur Zeit daas
alte GB geschlossen und ein neues GB
elektronsich angelegt.
MfG
Ulrich
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