Grundbücher u. ä

Hallo in´die Runde,
Hallo Jürgen,

Folgendes zur Ergänzung meiner mail vom 03.04.2007

Grundbücher bestehen aus vier Abteilungen
Abteilung 0 Eigentümer
Abteilung 1 Flurstücksbestand
Abteilung 2 Belastungen ( Altenteiler Zinslasten,usw)
Abteilung 3 Hypotheken , Kredite usw
  Wie suche ich nach Grundbüchern
  1.Wenn DU das Grundstück kennst , von dem das Grundbuch gesucht wird, sprich den jetzigen Eigentümer an.
   Sollte dieser keine alten Unterlagen haben, laß Dir die GB Nummer und eine Genehmigung zur Einsicht in das GB geben.
  2.Sollte der jetzige Eigentümer das Grundstück durch Kauf erworben haben, siehe 1. Mit dieser Nummer kann im zuständigen Grundbuchamt die Nummer des vorherigen, geschlossenen, GB ermittelt werden.

  3. Wenn Du das Grundstück nicht kennst, mußt mindestens den Ort kennen,frage im zuständigen Grundbuchamt nach dem zuständigen Grundbucharchiv.
      Dort beginnt dann das suchen in den alten GB nach den Namen der Besitzer.Vor dem Besuch des Archives sollte mann am Telefon einen Termin vereinbaren. In den alten mit der Hand geschriebenen GB wurde im Normalfall der Name des alten Besitzers gestrichen und und der Name des neuen Besitzers drunter geschrieben. In jedem neu angelegten Grundbuch wird die Nummer des alten GB mit dem Vermerk " abgeschrieben von......" eingetragen. Auf diese Weise kann man sich von GB zu GB hangeln und kommt dann an die Hypotheken- bzw Lehnsbücher heran. Diese lagern meistens in den Landeshauptarchiven.Zu jedem GB gehört auch eine Grundakte. Die Grundakte enhält die Sammlung der Verträge ,die für die Änderung des GB notwendig sind.(z. B. Kaufverträge, Erbverträge,Belastungen ,usw) Weitere Einzelheiten zum Inhalt der Abteilungen auf Anfrage.

  MfG

  Ulrich

Hallo Ulrich,

danke für den überaus nützlichen, präzisierenden Nachtrag! Da das Thema , wie ich aus Zuschriften weiß, doch so allerhand
Mitforscher interessiert, bleibe ich mal über die Liste mit diesem Beitrag hier noch am Thema dran.

Mit persönlich geht es, sollte ich die Suche in den Akten mal angehen, einfach darum, irgendwie ermitteln zu können, wo - auf
welchem Hof - meine Vorfahren in den verschiedenen Orten gelebt haben, Kopien der Urkunden fürs eigene Familienarchiv zu sammeln und
mir irgendwann mal die Höfe vor Ort anzusehen.

Es geht nicht um Besitzansprüche oder dergleichen (ist ja lt. unserer "Recht"sprechung zum Thema "Enteignung" in 1945 und später
ohnehin nicht drin, wie mein Vetter erfahren mußte, der zwar über meinen Onkel das Gut unseres Großvaters geerbt hatte, aber das
Erbe letztlich nach 1990 nicht antreten konnte - das Thema "Enteignung" und dessen Lösung hätte unseren Staat ganz einfach viel zu
viel Geld gekostet, und daran haben sich unsere ach so unabhängigen Richter orientiert ... "wes Brot ich eß, des Lied ich sing").

Ein konstruiertes Beispiel, das anderen Forschern ebenfalls in dieser oder ähnlicher Konstellation vorliegt, um zu sehen, ob ich
Dein Rezept richtig nachvollzogen habe:

Ein Vorfahr heiratet im Jahre 1732 von Reinsdorf/Unstrut nach (Teutschenthal-)Eisdorf und wird durch diese Einheirat in den Hof des
Schwiegervaters entweder a) noch im Jahre 1732 (ggf. zur Hochzeit; war das üblich?) oder b) später - sagen wir, nach dem Tod des
Schwiegervaters im Jahre 1741 - Anspänner und als solcher in einem dieser Jahre in die damaligen Grundakten eingetragen. Die
Generationen laufen weiter, und im Jahre, sagen wir, 1835 erfolgt ein Verkauf des Gutes an Eigentümer A. Der verkauft 1870 an
Eigentümer B, dieser wiederum 1906 an Eigentümer C. Das Gut verbleibt dann bis 1945 im Besitz der Nachfahren von C und wird dann
enteignet - noch 1945 oder später.

Ansatz anhand Deiner Vorgehensweisen 1 und 2:

Der Eigentümerwechsel von B an C reicht in die Grundbuchzeit und wurde daher im ersten Grundbuch eingetragen, wie auch die folgenden
Eigentumsübergänge bis 1945 und dann wohl die Enteignung. Aber da ich beim Durchsuchen des letzten Grundbuchs ja nicht wissen kann,
daß das Gut des C zurück über B und A irgendwann mal meinem Vorfahren gehörte, findet sich hier kein brauchbarer Ansatz zur
zielgerichteten Nachforschung. Man kann ja über die unbekannte Reihe der Nacheigentümer und die unbekannten Datumsangaben der
jeweiligen Eigentumsübertragungen nicht zurück zu den eigenen Vorfahren finden. Dieser Ansatz bietet also ausschließlich
Erfolgschancen, wenn man a) das genaue Flurstück und b) den Namen des letzten bzw. heutigen Eigentümers kennt.

Unter welchen Umständen und für welche Zwecke muß ich für meine Nachforschungen das Einverständnis des jetzigen Eigentümers
einholen?

Ach ja, und noch eine Frage zum Thema "Enteignung": Wo, in welchen Akten, wurden die Enteignungen des Jahres 1945 bzw. die späterer
Jahre eigentlich beurkundet und wo werden sie aufbewahrt?

Ansatz anhand Deiner Vorgehensweise 3:

Dieser zweite Ansatz erscheint mir für die geschilderte Problemstellung allein sinnvoll und erfolgversprechend. Ihm folgend, müßte
ich nach meinem Verständnis "nur" erst einmal ermitteln, in welchen Akten in welchem Grundbucharchiv die Eigentumsübertragung im
Jahre 1732 oder den Jahren danach beurkundet worden war bzw. sein könnte. Mit diesem Ergebnis müßte ich ins betreffende
Grundbucharchiv bzw. ins Landesarchiv oder Landeshauptarchiv fahren und in diesen Akten die Jahre absuchen, bis ich die
Eigentumsübertragung von Schwiegervater auf Vorfahr gefunden habe. Dann müßte ich in der Folge für spätere Jahre nachforschen, ob
sich am Umfang und an der Lage des Grundbesitzes etwas geändert hatte, um auch für die Folgezeit eine kontinuierliche Abfolge des
Grundeigentums bis in heutige Grundbücher feststellen zu können. Fertig. Oder betrachte ich das in diesem Modell zu einfach und habe
noch irgendwelche Haken bei der Sache übersehen?

Sollten mir hier mangels Erfahrung mit dem Thema noch Verständnis- oder gedankliche Fehler unterlaufen sein, bitte ich um Korrektur.
Vielen Dank!

Viele Grüße, und schöne Feiertage sowie ein frohes Osterfest!

Jürgen