Grundbücher u. ä

Hallo in die Runde,
Hallo Jürgen,

dieses Problem bewegt bestimmt viele Forscher.Meine Erfahrungen habe ich im Großraum Magdeburg gesammelt.

Die zweite Auflage Grundbücher gibt es seit etwa 1860 bis heute , davor die erste Auflage ab etwa 1815. Davor gab es Hypothekenpfandbücher. Wiederum davor gab es Lehnsurkunden u ä.
Die Grundbücher und Hypothekenpfandbücher wurden und werden von den zuständigen Gerichten geführt.Die aktuellen Grundbücher sind für berechtigte im Grundbuchamt (Teil der Gerichtsbarkeit ) des Kreises oder der Stadt einsehbar.Die geschlossenen Grundbücher werden in Archiven gesammelt. Der Lagerort kan beim zuständigen Grundbuchamt erfragt werden.Ältere Nachweise liegen häufig im Landesarchiv. Die Namen und Bezeichnungen weichen je nach Landesgebiet von einander ab, beduten aber immer das gleiche. Einzelheiten sollten direkt erörtert werden.

MfG

Ulrich

Hallo Ulrich,

vielen Dank für Deine aufschlußreiche Antwort.

Die Vorgehensweise setzt aber wohl voraus, daß man das Anwesen und seine Grundbuchdaten kennt.

Wie gehe ich aber vor, wenn ich das für die Vergangenheit nicht weiß und sicher auch kaum noch herausbekommen kann?

Ein einfaches Beispiel, das sicher jeden Forscher ähnlich betrifft, sei herausgegriffen (für andere Orte und Zeiten analog
zutreffend): Meine Vorfahren lebten von 1732 bis wohl 1945 in (Teutschenthal-)Eisdorf als Anspänner, im 19.Jh. dann als Gutsbesitzer
bezeichnet.

Wie geht man in so einem Normalfall vor, d.h., wie kann ich herausbekommen, wo, auf welchem Hof/Gut, sie dort lebten? Wo, bei
welchen Behörden und Archiven fängt man in einem solchen Fall an zu suchen, mit welcher Systematik?

Das Thema beschäftigt offenbar allerhand Forscher (Direktzuschriften an mich), aber es kommt nur eine Handvoll Antworten mit
Erfahrung wie Deine - offensichtlich ist also größerer Bedarf da, aber niemand weiß so recht, wie man dabei vorgeht.

Viele Grüße,

Jürgen